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Hauptzollamt Gießen
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Am 14.07.2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen, Standort Kassel, gemeinsam mit der Ausländerbehörde eine Logistikhalle im Raum Kassel. Bei der Kontrolle stellten sie fest, dass sechs moldauische und ein ukrainischer Staatsangehöriger weder Arbeitspapiere noch gültige Aufenthaltsdokumente vorlegen konnten. Gegen die sieben Männer wurden Strafverfahren eingeleitet und ihre Ausweispapiere sichergestellt. Auch gegen die Arbeitgeber wird ermittelt. Zudem wurde ein ukrainischer Staatsangehöriger festgenommen, gegen den ein Haftbefehl zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe vorlag. Er wurde der Polizei übergeben und in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.Am 14.07.2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen, Standort Kassel, gemeinsam mit der Ausländerbehörde eine Logistikhalle im Raum Kassel. Bei der Kontrolle stellten sie fest, dass sechs moldauische und ein ukrainischer Staatsangehöriger weder Arbeitspapiere noch gültige Aufenthaltsdokumente vorlegen konnten. Gegen die sieben Männer wurden Strafverfahren eingeleitet und ihre Ausweispapiere sichergestellt. Auch gegen die Arbeitgeber wird ermittelt. Zudem wurde ein ukrainischer Staatsangehöriger festgenommen, gegen den ein Haftbefehl zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe vorlag. Er wurde der Polizei übergeben und in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.0 Geteilt
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Am 11.05.2026 gegen 13:00 Uhr kontrollierten Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen aufgrund eines Hinweises einen Massagesalon im Wetteraukreis. Ein Lockvogel wurde in den Salon geschickt, wo ihm von einer der angetroffenen Frauen neben Massagedienstleistungen auch sexuelle Handlungen angeboten wurden. Daraufhin begannen die Kontrollkräfte ihre Prüfung. Die 39-jährige chinesische Masseurin konnte keine Ausweisdokumente vorlegen. Im Nachbarraum trafen die Zöllner auf die 54-jährige Chinesin, die gerade Spuren sexueller Handlungen beseitigte. Auch sie hatte keine gültigen Aufenthalts- und Arbeitspapiere. Beide Frauen wurden vorläufig festgenommen. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen illegalen Aufenthalts und Arbeitens ohne Arbeitsgenehmigung eingeleitet. Die zuständige Ausländerbehörde wurde eingeschaltet.Am 11.05.2026 gegen 13:00 Uhr kontrollierten Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen aufgrund eines Hinweises einen Massagesalon im Wetteraukreis. Ein Lockvogel wurde in den Salon geschickt, wo ihm von einer der angetroffenen Frauen neben Massagedienstleistungen auch sexuelle Handlungen angeboten wurden. Daraufhin begannen die Kontrollkräfte ihre Prüfung. Die 39-jährige chinesische Masseurin konnte keine Ausweisdokumente vorlegen. Im Nachbarraum trafen die Zöllner auf die 54-jährige Chinesin, die gerade Spuren sexueller Handlungen beseitigte. Auch sie hatte keine gültigen Aufenthalts- und Arbeitspapiere. Beide Frauen wurden vorläufig festgenommen. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen illegalen Aufenthalts und Arbeitens ohne Arbeitsgenehmigung eingeleitet. Die zuständige Ausländerbehörde wurde eingeschaltet.0 Geteilt
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Am 26.03.2026 wurden auf zwei Baustellen im Kreis Bad Hersfeld-Rotenburg fünf Arbeiter kontrolliert. Die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen stellten fest, dass die Arbeiter keine gültigen Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigungen vorlegen konnten. Auf einer Baustelle in Bebra wurde ein 28-jähriger Moldawier bei Verputzarbeiten an der Außenfassade angetroffen. Er konnte sich lediglich mit einem moldawischen Reisepass ausweisen. Ein Aufenthaltstitel für Deutschland und eine Arbeitsgenehmigung lagen nicht vor. Ebenfalls wurde ein 35-jähriger Belarusse kontrolliert, der sich mit einem belarussischen Reisepass ausweisen konnte, aber lediglich im Besitz eines polnischen Visums war. Auch ihm war das Arbeiten in Deutschland nicht gestattet. Auf einer zweiten Baustelle in Haunetal trafen die Zöllner zwei 29-jährige Ukrainer und einen 35-jährigen Albaner bei Einschalungsarbeiten an. Die Ukrainer wiesen sich mit einem befristeten polnischen Aufenthaltstitel aus, und der albanische Arbeiter lediglich mit einem albanischen Reisepass. Keines der Papiere berechtigte zur Ausübung der Arbeiten in Deutschland. Alle fünf Männer wurden vorläufig festgenommen. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt in Deutschland eingeleitet. Die zuständige Ausländerbehörde wurde eingeschaltet, die nun über den Aufenthalt der fünf Männer entscheidet. Die weiteren Ermittlungen richten sich nun auch gegen deren Arbeitgeber.Am 26.03.2026 wurden auf zwei Baustellen im Kreis Bad Hersfeld-Rotenburg fünf Arbeiter kontrolliert. Die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen stellten fest, dass die Arbeiter keine gültigen Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigungen vorlegen konnten. Auf einer Baustelle in Bebra wurde ein 28-jähriger Moldawier bei Verputzarbeiten an der Außenfassade angetroffen. Er konnte sich lediglich mit einem moldawischen Reisepass ausweisen. Ein Aufenthaltstitel für Deutschland und eine Arbeitsgenehmigung lagen nicht vor. Ebenfalls wurde ein 35-jähriger Belarusse kontrolliert, der sich mit einem belarussischen Reisepass ausweisen konnte, aber lediglich im Besitz eines polnischen Visums war. Auch ihm war das Arbeiten in Deutschland nicht gestattet. Auf einer zweiten Baustelle in Haunetal trafen die Zöllner zwei 29-jährige Ukrainer und einen 35-jährigen Albaner bei Einschalungsarbeiten an. Die Ukrainer wiesen sich mit einem befristeten polnischen Aufenthaltstitel aus, und der albanische Arbeiter lediglich mit einem albanischen Reisepass. Keines der Papiere berechtigte zur Ausübung der Arbeiten in Deutschland. Alle fünf Männer wurden vorläufig festgenommen. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt in Deutschland eingeleitet. Die zuständige Ausländerbehörde wurde eingeschaltet, die nun über den Aufenthalt der fünf Männer entscheidet. Die weiteren Ermittlungen richten sich nun auch gegen deren Arbeitgeber.0 Geteilt
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Am 10.03.2026 überprüften rund 100 Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Gießen mehrere Baustellen in Nord-, Ost- und Mittelhessen und deckten dabei Verstöße unter anderem gegen das Arbeits- und Aufenthaltsrecht auf. Im Fokus der Prüfungen stand, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben. Auch die Zahlung der gesetzlichen Mindestlöhne wurde überprüft. Im Bezirk des Hauptzollamtes Gießen wurden 223 Arbeiter von 73 Firmen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und zahlreiche Dokumente geprüft. Für drei moldawische Männer im Alter von 28 bis 34 Jahren endete die Arbeit auf einer Baustelle im Landkreis Fulda mit ihrer vorläufigen Festnahme und einem Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthaltes. Auch auf einer Baustelle in Gießen wurde ein 56-jähriger Belarusse vorläufig festgenommen, da er ohne gültigen Aufenthaltstitel arbeitete. In Kassel wurden auf einer Baustelle drei Serben im Alter von 40 bis 42 und ein Moldawier im Alter von 26 Jahren angetroffen, die keine eindeutigen Aufenthalts- und Arbeitspapiere vorlegen konnten. Über diese Fälle hinaus besteht bei 16 Arbeitern der Verdacht auf Scheinselbständigkeit sowie bei zwei Arbeitern, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wird. Am Ende der Kontrollen hatten die Zöllner und Zöllnerinnen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und sieben Strafverfahren eingeleitet.Am 10.03.2026 überprüften rund 100 Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Gießen mehrere Baustellen in Nord-, Ost- und Mittelhessen und deckten dabei Verstöße unter anderem gegen das Arbeits- und Aufenthaltsrecht auf. Im Fokus der Prüfungen stand, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben. Auch die Zahlung der gesetzlichen Mindestlöhne wurde überprüft. Im Bezirk des Hauptzollamtes Gießen wurden 223 Arbeiter von 73 Firmen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und zahlreiche Dokumente geprüft. Für drei moldawische Männer im Alter von 28 bis 34 Jahren endete die Arbeit auf einer Baustelle im Landkreis Fulda mit ihrer vorläufigen Festnahme und einem Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthaltes. Auch auf einer Baustelle in Gießen wurde ein 56-jähriger Belarusse vorläufig festgenommen, da er ohne gültigen Aufenthaltstitel arbeitete. In Kassel wurden auf einer Baustelle drei Serben im Alter von 40 bis 42 und ein Moldawier im Alter von 26 Jahren angetroffen, die keine eindeutigen Aufenthalts- und Arbeitspapiere vorlegen konnten. Über diese Fälle hinaus besteht bei 16 Arbeitern der Verdacht auf Scheinselbständigkeit sowie bei zwei Arbeitern, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wird. Am Ende der Kontrollen hatten die Zöllner und Zöllnerinnen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und sieben Strafverfahren eingeleitet.0 Geteilt
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Am 05.03.2026 zieht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls eine erfolgreiche Bilanz für das Jahr 2025. Die FKS führte umfassende Überprüfungen durch, bei denen bundesweit 25.765 Arbeitgeber und 298.255 Personen kontrolliert wurden. Dabei wurden Gesamtschäden von mehr als 675 Millionen Euro aufgedeckt. Die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS des Hauptzollamtes Gießen sind im vergangenen Jahr entschlossen gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug in Nord-, Ost- und Mittelhessen vorgegangen und haben insgesamt 858 Arbeitgeber und 11.670 Personen überprüft. Dabei deckten sie Schäden für die Sozialversicherungs- und Steuerkassen von rund 13 Millionen Euro auf. Insgesamt leiteten die Ermittler 3.543 Strafverfahren und 2.094 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Im Jahr 2025 verhängten die Gerichte aufgrund der Gießener Ermittlungserfolge Geldstrafen in Höhe von rund 830.000 Euro und Freiheitsstrafen von insgesamt 260 Monaten.Am 05.03.2026 zieht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls eine erfolgreiche Bilanz für das Jahr 2025. Die FKS führte umfassende Überprüfungen durch, bei denen bundesweit 25.765 Arbeitgeber und 298.255 Personen kontrolliert wurden. Dabei wurden Gesamtschäden von mehr als 675 Millionen Euro aufgedeckt. Die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS des Hauptzollamtes Gießen sind im vergangenen Jahr entschlossen gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug in Nord-, Ost- und Mittelhessen vorgegangen und haben insgesamt 858 Arbeitgeber und 11.670 Personen überprüft. Dabei deckten sie Schäden für die Sozialversicherungs- und Steuerkassen von rund 13 Millionen Euro auf. Insgesamt leiteten die Ermittler 3.543 Strafverfahren und 2.094 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Im Jahr 2025 verhängten die Gerichte aufgrund der Gießener Ermittlungserfolge Geldstrafen in Höhe von rund 830.000 Euro und Freiheitsstrafen von insgesamt 260 Monaten.0 Geteilt
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Am 19.02.2026 wurde im Rahmen einer Online-Veranstaltung der erfolgreiche Einsatz von Selina Geisel, einer Zöllnerin vom Hauptzollamt Gießen, gewürdigt. Selina Geisel erhielt eine Urkunde für besondere Verdienste und außergewöhnliche Leistungen für die internationale Zoll-Gemeinschaft. Während ihrer Dienstausübung beim Zollamt Marburg gab Selina Geisel einen bedeutenden Hinweis zur Aufdeckung eines Embargoverstoßes, indem sie über mehrere Monate hinweg aufmerksam einen Exporteur beobachtete, der im großen Stil hochpreisige Luxus-Fahrzeuge und Motorräder in Anrainerstaaten der Russischen Föderation lieferte. Durch ihre Nachforschungen kam der Verdacht auf, dass die Waren unter Umgehung der Sanktionsvorschriften in Russland landeten, was zu Ermittlungs- und Durchsuchungsmaßnahmen des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main führte. Der Gesamtwert der mutmaßlich exportierten Fahrzeuge beläuft sich auf rund 25 Millionen Euro.Am 19.02.2026 wurde im Rahmen einer Online-Veranstaltung der erfolgreiche Einsatz von Selina Geisel, einer Zöllnerin vom Hauptzollamt Gießen, gewürdigt. Selina Geisel erhielt eine Urkunde für besondere Verdienste und außergewöhnliche Leistungen für die internationale Zoll-Gemeinschaft. Während ihrer Dienstausübung beim Zollamt Marburg gab Selina Geisel einen bedeutenden Hinweis zur Aufdeckung eines Embargoverstoßes, indem sie über mehrere Monate hinweg aufmerksam einen Exporteur beobachtete, der im großen Stil hochpreisige Luxus-Fahrzeuge und Motorräder in Anrainerstaaten der Russischen Föderation lieferte. Durch ihre Nachforschungen kam der Verdacht auf, dass die Waren unter Umgehung der Sanktionsvorschriften in Russland landeten, was zu Ermittlungs- und Durchsuchungsmaßnahmen des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main führte. Der Gesamtwert der mutmaßlich exportierten Fahrzeuge beläuft sich auf rund 25 Millionen Euro.0 Geteilt
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Am 13.02.2026 stoppten Bedienstete des Zollamtes Kassel zwei große Sendungen mit Lebensmitteln und Kosmetikprodukten. Eine Sendung von acht Tonnen Cashewkernen aus der Elfenbeinküste wurde gestoppt, da ein erforderliches Gesundheitszeugnis fehlte und der Verdacht auf Salmonellenbelastung bestand. Die Zöllner bemerkten einen modrigen Geruch und schalteten die Lebensmittelüberwachungsbehörde ein. Eine weitere Sendung aus Großbritannien mit drei Tonnen Kosmetikprodukten wurde ebenfalls gestoppt, da der Verdacht bestand, dass Produkte zur Hautaufhellung überhöhte Werte von Kojisäure enthielten und keine deutsche Verbraucherinformation vorlag. Die zuständige Überwachungsbehörde für kosmetische Mittel wurde zur Überprüfung eingeschaltet. Bis zur endgültigen Bewertung dürfen die Waren nicht weitertransportiert oder in Verkehr gebracht werden.Am 13.02.2026 stoppten Bedienstete des Zollamtes Kassel zwei große Sendungen mit Lebensmitteln und Kosmetikprodukten. Eine Sendung von acht Tonnen Cashewkernen aus der Elfenbeinküste wurde gestoppt, da ein erforderliches Gesundheitszeugnis fehlte und der Verdacht auf Salmonellenbelastung bestand. Die Zöllner bemerkten einen modrigen Geruch und schalteten die Lebensmittelüberwachungsbehörde ein. Eine weitere Sendung aus Großbritannien mit drei Tonnen Kosmetikprodukten wurde ebenfalls gestoppt, da der Verdacht bestand, dass Produkte zur Hautaufhellung überhöhte Werte von Kojisäure enthielten und keine deutsche Verbraucherinformation vorlag. Die zuständige Überwachungsbehörde für kosmetische Mittel wurde zur Überprüfung eingeschaltet. Bis zur endgültigen Bewertung dürfen die Waren nicht weitertransportiert oder in Verkehr gebracht werden.0 Geteilt
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Am 23.01.2026 wurden bei einer gemeinsamen Kontrolle von Zoll, Polizei und Ordnungsamt in der letzten Woche Geschäfte im Kasseler Stadtgebiet kontrolliert. Überprüft wurden die Einhaltung von Steuervorschriften beim Verkauf von Tabakerzeugnissen sowie die Einhaltung Gewerbe- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften. Insgesamt wurden 11 Kioske, Shishabars und sogenannte "Spätis" kontrolliert, wobei in acht davon Beanstandungen festgestellt wurden. Der Gewerbeaußendienst des Kasseler Ordnungsamts stellte insgesamt 15 Verstöße gegen das Gaststättengesetz oder die Gewerbeordnung fest.Am 23.01.2026 wurden bei einer gemeinsamen Kontrolle von Zoll, Polizei und Ordnungsamt in der letzten Woche Geschäfte im Kasseler Stadtgebiet kontrolliert. Überprüft wurden die Einhaltung von Steuervorschriften beim Verkauf von Tabakerzeugnissen sowie die Einhaltung Gewerbe- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften. Insgesamt wurden 11 Kioske, Shishabars und sogenannte "Spätis" kontrolliert, wobei in acht davon Beanstandungen festgestellt wurden. Der Gewerbeaußendienst des Kasseler Ordnungsamts stellte insgesamt 15 Verstöße gegen das Gaststättengesetz oder die Gewerbeordnung fest.0 Geteilt
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Am 22.12.2025 warnt das Hauptzollamt Gießen vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland ohne CE-Kennzeichen. Der Zoll beschlagnahmt konsequent nicht zugelassene Feuerwerkskörper. Wer versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar. Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen.Am 22.12.2025 warnt das Hauptzollamt Gießen vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland ohne CE-Kennzeichen. Der Zoll beschlagnahmt konsequent nicht zugelassene Feuerwerkskörper. Wer versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar. Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen.0 Geteilt
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Im Wetteraukreis führte das Hauptzollamt Gießen am 23.10.2025 eine umfangreiche Prüfung in einem metallverarbeitenden Betrieb durch, bei der 52 Personen überprüft wurden. Dabei wurden 12 osteuropäische Männer im Alter von 18 bis 50 Jahren angetroffen, die ohne erforderliche Arbeits- und Aufenthaltspapiere beschäftigt wurden und daraufhin festgenommen wurden; gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ermittlungen richten sich nun auch gegen deren Arbeitgeber.Im Wetteraukreis führte das Hauptzollamt Gießen am 23.10.2025 eine umfangreiche Prüfung in einem metallverarbeitenden Betrieb durch, bei der 52 Personen überprüft wurden. Dabei wurden 12 osteuropäische Männer im Alter von 18 bis 50 Jahren angetroffen, die ohne erforderliche Arbeits- und Aufenthaltspapiere beschäftigt wurden und daraufhin festgenommen wurden; gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ermittlungen richten sich nun auch gegen deren Arbeitgeber.0 Geteilt
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Am 10.10.2025 deckten Zöllner des Hauptzollamtes Gießen auf der A4 bei Bad Hersfeld einen Schmuggelversuch auf. Bei der Kontrolle eines PKW mit polnischem Kennzeichen, der von einem 29-jährigen polnischen Fahrer gesteuert wurde, fanden die Beamten im Kofferraum unter einem Tuch 83.600 unversteuerte Zigaretten. Der Fahrer gab an, überrascht zu sein und sich keiner Schuld bewusst. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, und die Zigaretten wurden sichergestellt. Durch den Schmuggel entstand ein Steuerschaden von rund 16.000,00 EUR.Am 10.10.2025 deckten Zöllner des Hauptzollamtes Gießen auf der A4 bei Bad Hersfeld einen Schmuggelversuch auf. Bei der Kontrolle eines PKW mit polnischem Kennzeichen, der von einem 29-jährigen polnischen Fahrer gesteuert wurde, fanden die Beamten im Kofferraum unter einem Tuch 83.600 unversteuerte Zigaretten. Der Fahrer gab an, überrascht zu sein und sich keiner Schuld bewusst. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, und die Zigaretten wurden sichergestellt. Durch den Schmuggel entstand ein Steuerschaden von rund 16.000,00 EUR.0 Geteilt
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Am 04.10.2025 um 15:45 Uhr versteigert das Hauptzollamt Gießen im Dialogforum der Bundesregierung in Saarbrücken im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit gepfändete Sachen, darunter Spirituosen. Das Hauptzollamt Saarbrücken präsentiert zudem die Arbeit des Zolls mit Infoständen und Vorführungen in der Betzenstraße. Der Auktionskatalog ist unter einsehbar. Online-Auktionen finden unter statt.Am 04.10.2025 um 15:45 Uhr versteigert das Hauptzollamt Gießen im Dialogforum der Bundesregierung in Saarbrücken im Rahmen der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit gepfändete Sachen, darunter Spirituosen. Das Hauptzollamt Saarbrücken präsentiert zudem die Arbeit des Zolls mit Infoständen und Vorführungen in der Betzenstraße. Der Auktionskatalog ist unter einsehbar. Online-Auktionen finden unter statt.0 Geteilt
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Im Schwalm-Eder-Kreis wurden zwei Personen bei der Küchenarbeit angetroffen: Ein 27-jähriger indischer Staatsangehöriger ohne Arbeits- und Aufenthaltspapiere und ein 26-jähriger türkischer Staatsangehöriger ohne Arbeitserlaubnis.Im Schwalm-Eder-Kreis wurden zwei Personen bei der Küchenarbeit angetroffen: Ein 27-jähriger indischer Staatsangehöriger ohne Arbeits- und Aufenthaltspapiere und ein 26-jähriger türkischer Staatsangehöriger ohne Arbeitserlaubnis.0 Geteilt
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Am 20.09.2025 führte das Hauptzollamt Gießen im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Prüfungen in 38 Restaurants, Gaststätten und Imbissen in Nord-, Ost- und Mittelhessen durch. Über 80 Zollbeamtinnen und Zollbeamte waren im Einsatz, unterstützt von den örtlichen Finanzämtern und ihren Steuerfahndern. Im Fokus standen illegale Beschäftigung, Leistungsbetrug, Mindestlohnverstöße und Unregelmäßigkeiten bei sozialversicherungsrechtlichen Pflichten. Etwa 130 Beschäftigungsverhältnisse wurden überprüft: 41 Personen in 10 Betrieben im Raum Gießen, Limburg und Wetteraukreis; 52 Personen in 13 Betrieben im Raum Kassel und Kreis Waldeck-Frankenberg; 18 Personen in 7 Betrieben im Raum Fulda und Vogelsbergkreis; und 20 Personen in 8 Betrieben im Raum Hersfeld-Rotenburg und Schwalm-Eder-Kreis. Es wurden Unregelmäßigkeiten wie Beschäftigung ohne Genehmigung, Verdacht auf Mindestlohnunterschreitungen, fehlende Sozialversicherungsmeldungen, Hinweise auf Leistungsbetrug und diverse Meldeverstöße festgestellt. Umfangreiche Nachermittlungen, inklusive Abgleich der Aussagen der Beschäftigten mit Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen, werden durchgeführt. Bei bestätigten Verstößen werden rechtliche Schritte gegen die Arbeitgeber eingeleitet. In neun Fällen wurden Männer ohne die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltspapiere angetroffen und wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt festgenommen. Gegen sie wurden Strafverfahren eingeleitet; die Ausländerbehörden entscheiden über ihren weiteren Aufenthalt. Auch ihre Arbeitgeber müssen mit Konsequenzen rechnen.Am 20.09.2025 führte das Hauptzollamt Gießen im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Prüfungen in 38 Restaurants, Gaststätten und Imbissen in Nord-, Ost- und Mittelhessen durch. Über 80 Zollbeamtinnen und Zollbeamte waren im Einsatz, unterstützt von den örtlichen Finanzämtern und ihren Steuerfahndern. Im Fokus standen illegale Beschäftigung, Leistungsbetrug, Mindestlohnverstöße und Unregelmäßigkeiten bei sozialversicherungsrechtlichen Pflichten. Etwa 130 Beschäftigungsverhältnisse wurden überprüft: 41 Personen in 10 Betrieben im Raum Gießen, Limburg und Wetteraukreis; 52 Personen in 13 Betrieben im Raum Kassel und Kreis Waldeck-Frankenberg; 18 Personen in 7 Betrieben im Raum Fulda und Vogelsbergkreis; und 20 Personen in 8 Betrieben im Raum Hersfeld-Rotenburg und Schwalm-Eder-Kreis. Es wurden Unregelmäßigkeiten wie Beschäftigung ohne Genehmigung, Verdacht auf Mindestlohnunterschreitungen, fehlende Sozialversicherungsmeldungen, Hinweise auf Leistungsbetrug und diverse Meldeverstöße festgestellt. Umfangreiche Nachermittlungen, inklusive Abgleich der Aussagen der Beschäftigten mit Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen, werden durchgeführt. Bei bestätigten Verstößen werden rechtliche Schritte gegen die Arbeitgeber eingeleitet. In neun Fällen wurden Männer ohne die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltspapiere angetroffen und wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt festgenommen. Gegen sie wurden Strafverfahren eingeleitet; die Ausländerbehörden entscheiden über ihren weiteren Aufenthalt. Auch ihre Arbeitgeber müssen mit Konsequenzen rechnen.0 Geteilt
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Am 16.09.2025 nahmen Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen auf einer Baustelle in Wetzlar vier Bauarbeiter im Alter von 22 bis 40 Jahren vorläufig fest. Die Männer, zwei Bosnier und zwei Kosovaren, konnten keinen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland vorweisen; ihre befristeten Aufenthaltstitel für Kroatien berechtigen nicht zur Arbeitsaufnahme in Deutschland. Bei der Überprüfung im Industriegebiet Dillfeld in Wetzlar waren sie mit Lüftungsbauarbeiten an einem neuen Firmengebäude beschäftigt. Die Arbeiter wurden von einer kroatischen Firma nach Deutschland entsandt; die zwei Bosnier arbeiteten seit einem Monat, die zwei Kosovaren bereits seit fast einem Jahr auf Baustellen in Deutschland. Die Pässe der vier Festgenommenen wurden einbehalten, die Ausländerbehörde Wetzlar wurde informiert und entscheidet über deren weiteren Aufenthalt. Gegen den Arbeitgeber wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.Am 16.09.2025 nahmen Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen auf einer Baustelle in Wetzlar vier Bauarbeiter im Alter von 22 bis 40 Jahren vorläufig fest. Die Männer, zwei Bosnier und zwei Kosovaren, konnten keinen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland vorweisen; ihre befristeten Aufenthaltstitel für Kroatien berechtigen nicht zur Arbeitsaufnahme in Deutschland. Bei der Überprüfung im Industriegebiet Dillfeld in Wetzlar waren sie mit Lüftungsbauarbeiten an einem neuen Firmengebäude beschäftigt. Die Arbeiter wurden von einer kroatischen Firma nach Deutschland entsandt; die zwei Bosnier arbeiteten seit einem Monat, die zwei Kosovaren bereits seit fast einem Jahr auf Baustellen in Deutschland. Die Pässe der vier Festgenommenen wurden einbehalten, die Ausländerbehörde Wetzlar wurde informiert und entscheidet über deren weiteren Aufenthalt. Gegen den Arbeitgeber wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.0 Geteilt
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In Gießen begannen am 01.09.2025 39 Anwärterinnen und Anwärter beim Hauptzollamt Gießen ihre Ausbildung im mittleren Dienst oder ihr Studium im gehobenen Dienst. Die Leiterin des Hauptzollamtes Gießen, Uta Ruge, und die Ausbildungsleiterin Anne Biermas begrüßten die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer feierlichen Vereidigung im Stadtverordneten-Saal des Gießener Rathauses. Der duale Studiengang dauert drei Jahre und schließt mit dem akademischen Grad "Bachelor of Law" (LL.B.; Zoll) ab. Die Ausbildung im mittleren Dienst zum Finanzwirt oder zur Finanzwirtin dauert zwei Jahre. Theorie und Praxis wechseln sich ab. Die Theorie wird im gehobenen Dienst an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster und im mittleren Dienst bei den Ausbildungsstätten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung in Erfurt absolviert. Die Praxisphasen finden in verschiedenen Bereichen des Hauptzollamtes Gießen und seinen Standorten in Kassel, Fulda und Bad Hersfeld sowie bei nahe gelegenen Zollämtern statt. Nach Abschluss erwarten die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Einsatzbereiche, von der Sachbearbeitung und Finanzkontrolle Schwarzarbeit bis zur Zollfahndung und Spezialeinheiten. Der Zoll übernimmt grundsätzlich alle seine Nachwuchskräfte nach Bestehen der Prüfung.In Gießen begannen am 01.09.2025 39 Anwärterinnen und Anwärter beim Hauptzollamt Gießen ihre Ausbildung im mittleren Dienst oder ihr Studium im gehobenen Dienst. Die Leiterin des Hauptzollamtes Gießen, Uta Ruge, und die Ausbildungsleiterin Anne Biermas begrüßten die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer feierlichen Vereidigung im Stadtverordneten-Saal des Gießener Rathauses. Der duale Studiengang dauert drei Jahre und schließt mit dem akademischen Grad "Bachelor of Law" (LL.B.; Zoll) ab. Die Ausbildung im mittleren Dienst zum Finanzwirt oder zur Finanzwirtin dauert zwei Jahre. Theorie und Praxis wechseln sich ab. Die Theorie wird im gehobenen Dienst an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster und im mittleren Dienst bei den Ausbildungsstätten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung in Erfurt absolviert. Die Praxisphasen finden in verschiedenen Bereichen des Hauptzollamtes Gießen und seinen Standorten in Kassel, Fulda und Bad Hersfeld sowie bei nahe gelegenen Zollämtern statt. Nach Abschluss erwarten die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Einsatzbereiche, von der Sachbearbeitung und Finanzkontrolle Schwarzarbeit bis zur Zollfahndung und Spezialeinheiten. Der Zoll übernimmt grundsätzlich alle seine Nachwuchskräfte nach Bestehen der Prüfung.0 Geteilt
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