Als Helfer werden Sie im Umkreis von maximal 2 km benachrichtigt, wenn jemand schnelle Hilfe benötigt.
Mit dem Setzen des Hakens akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen für Freiwillige Helfer .
Mit dem Setzen des Hakens akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen für Freiwillige Helfer .
-
Meldungen
- ERKUNDEN
-
Seiten
-
Veranstaltungen
-
Blog
-
Jobs
-
Kurse
-
Entwickler
-
PBID: 0080000100000370
-
8 Meldungen
-
6 Fotos
-
0 Videos
-
Bewertungen
-
Behörde
-
Hauptzollamt Bielefeld
-
0521 30470
-
Werner-Bock-Straße 25-29, 33602 Bielefeld, Deutschland
Neueste
- Am Donnerstagabend, 02. Oktober 2025, stellte die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Bielefeld in Kiosken und Shisha-Bars in Herford unversteuerte Einweg-E-Zigaretten, Wasserpfeifentabak, Snus, Nikotinpouches und Potenzmittel sicher. Die Gesamtmenge umfasste 48 Liter Liquids, über 28 Kilogramm Wasserpfeifentabak, mehr als 10,5 Kilogramm Snus und Nikotinpouches sowie 38 Beutel Gel und 35 Tabletten Potenzmittel. Gegen die Betreiber wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei, des Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz sowie gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet, wobei das Zollfahndungsamt Hannover die weiteren Ermittlungen in einem Fall übernommen hat. Bei der Kontrolle wurden zudem 16 Beschäftigte befragt, wobei sich Verdachtsmomente auf Schwarzarbeit ergaben, darunter fehlende Sozialversicherungsanmeldung und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.Am Donnerstagabend, 02. Oktober 2025, stellte die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Bielefeld in Kiosken und Shisha-Bars in Herford unversteuerte Einweg-E-Zigaretten, Wasserpfeifentabak, Snus, Nikotinpouches und Potenzmittel sicher. Die Gesamtmenge umfasste 48 Liter Liquids, über 28 Kilogramm Wasserpfeifentabak, mehr als 10,5 Kilogramm Snus und Nikotinpouches sowie 38 Beutel Gel und 35 Tabletten Potenzmittel. Gegen die Betreiber wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei, des Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz sowie gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet, wobei das Zollfahndungsamt Hannover die weiteren Ermittlungen in einem Fall übernommen hat. Bei der Kontrolle wurden zudem 16 Beschäftigte befragt, wobei sich Verdachtsmomente auf Schwarzarbeit ergaben, darunter fehlende Sozialversicherungsanmeldung und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.0 0 Geteilt 556KInfo mitteilenTeilen
- Am 01. Oktober 2025 führte das Hauptzollamt Bielefeld auf der Baustelle der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld-Schildesche eine verdachtsunabhängige Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch, bei der 58 Personen angetroffen und befragt wurden, die für 13 verschiedene Firmen tätig waren. Dabei ergaben sich in 37 Fällen Unregelmäßigkeiten, darunter 31 Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung sowie jeweils drei Fälle von Mindestlohnverstößen und Sozialleistungsmissbrauch. Die zuständigen Hauptzollämter übernehmen die Sachverhalte zur weiteren Bearbeitung.Am 01. Oktober 2025 führte das Hauptzollamt Bielefeld auf der Baustelle der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld-Schildesche eine verdachtsunabhängige Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch, bei der 58 Personen angetroffen und befragt wurden, die für 13 verschiedene Firmen tätig waren. Dabei ergaben sich in 37 Fällen Unregelmäßigkeiten, darunter 31 Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung sowie jeweils drei Fälle von Mindestlohnverstößen und Sozialleistungsmissbrauch. Die zuständigen Hauptzollämter übernehmen die Sachverhalte zur weiteren Bearbeitung.0 0 Geteilt 129KInfo mitteilenTeilen
- Beim Zollamt Paderborn wurde am 02. Oktober 2025 ein aus China stammender Container mit Kinderspielzeug, Schlüssenanhängern, Elektrofahrzeugen, Tretrollern, Gebetsteppichen, Gaskochern, Sportgeräten, Luftmatratzen und Multimediaartikeln gestoppt. Es wurden 26 Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen gewerblichen Rechtsschutz eingeleitet, wobei bei 45 Artikeln festgestellt wurde, dass geistige Eigentumsrechte verletzt wurden. Zudem wurden 40 Kontrollmitteilungen an Marktüberwachungsbehörden gesandt, die bei 106 Artikeln feststellten, dass diese nicht den EU-Produktsicherheitsvorschriften entsprechen. Die beanstandeten Waren wurden unter zollamtlicher Überwachung vernichtet.Beim Zollamt Paderborn wurde am 02. Oktober 2025 ein aus China stammender Container mit Kinderspielzeug, Schlüssenanhängern, Elektrofahrzeugen, Tretrollern, Gebetsteppichen, Gaskochern, Sportgeräten, Luftmatratzen und Multimediaartikeln gestoppt. Es wurden 26 Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen gewerblichen Rechtsschutz eingeleitet, wobei bei 45 Artikeln festgestellt wurde, dass geistige Eigentumsrechte verletzt wurden. Zudem wurden 40 Kontrollmitteilungen an Marktüberwachungsbehörden gesandt, die bei 106 Artikeln feststellten, dass diese nicht den EU-Produktsicherheitsvorschriften entsprechen. Die beanstandeten Waren wurden unter zollamtlicher Überwachung vernichtet.0 0 Geteilt 90KInfo mitteilenTeilen
- Am 19. September 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel war die Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Das Hauptzollamt Bielefeld beteiligte sich mit den FKS-Standorten Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn an der Schwerpunktprüfung; 63 Zöllnerinnen und Zöllner waren im Einsatz. 250 Beschäftigte wurden befragt. Die Prüfungen des Hauptzollamtes ergaben in 96 Fällen Unregelmäßigkeiten: 79 Verstöße gegen den Mindestlohn, sieben Fälle des Verdachts auf Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und drei Fälle illegaler Ausländerbeschäftigung. Zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren und vier Strafverfahren wurden eingeleitet. Umfangreiche Nachprüfungen mit Abgleich der erhobenen Daten und Prüfung weiterer Geschäftsunterlagen schließen sich an. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt (Mindestlohn seit 1. Januar 2025: 12,82 Euro/Stunde). Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert, stichprobenartig oder als vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers. In besonders betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch.Am 19. September 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel war die Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Das Hauptzollamt Bielefeld beteiligte sich mit den FKS-Standorten Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn an der Schwerpunktprüfung; 63 Zöllnerinnen und Zöllner waren im Einsatz. 250 Beschäftigte wurden befragt. Die Prüfungen des Hauptzollamtes ergaben in 96 Fällen Unregelmäßigkeiten: 79 Verstöße gegen den Mindestlohn, sieben Fälle des Verdachts auf Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und drei Fälle illegaler Ausländerbeschäftigung. Zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren und vier Strafverfahren wurden eingeleitet. Umfangreiche Nachprüfungen mit Abgleich der erhobenen Daten und Prüfung weiterer Geschäftsunterlagen schließen sich an. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt (Mindestlohn seit 1. Januar 2025: 12,82 Euro/Stunde). Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert, stichprobenartig oder als vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers. In besonders betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch.0 0 Geteilt 77KInfo mitteilenTeilen
- Am 17. September 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Bielefeld gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde Lippe und dem Ordnungsamt der Stadt Bad Salzuflen eine Kontrollaktion bei Schaustellerbetrieben im Bad Salzufler Innenstadtbereich und auf nahegelegenen Baustellen durch. Geprüft wurden Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Arbeitsschutz und weitere Aspekte der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die FKS befragte 17 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen. Bei vier Personen konnte der Aufenthaltsstatus nicht festgestellt werden; sie wurden an die Ausländerbehörde übergeben. Die Zusammenarbeit zwischen Zoll und Polizei war für die reibungslose Durchführung der Maßnahmen wichtig. Das Ordnungsamt überprüfte zusätzlich die Baustellensicherung. Zukünftig werden weitere gemeinsame Kontrollaktionen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen durchgeführt.Am 17. September 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Bielefeld gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde Lippe und dem Ordnungsamt der Stadt Bad Salzuflen eine Kontrollaktion bei Schaustellerbetrieben im Bad Salzufler Innenstadtbereich und auf nahegelegenen Baustellen durch. Geprüft wurden Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Arbeitsschutz und weitere Aspekte der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die FKS befragte 17 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen. Bei vier Personen konnte der Aufenthaltsstatus nicht festgestellt werden; sie wurden an die Ausländerbehörde übergeben. Die Zusammenarbeit zwischen Zoll und Polizei war für die reibungslose Durchführung der Maßnahmen wichtig. Das Ordnungsamt überprüfte zusätzlich die Baustellensicherung. Zukünftig werden weitere gemeinsame Kontrollaktionen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen durchgeführt.0 0 Geteilt 126KInfo mitteilenTeilen
- In Bielefeld begannen am 1. September 2025 über 39 junge Menschen ein Studium im gehobenen Dienst oder eine Ausbildung im mittleren Dienst beim Zoll. Zusätzlich startete am selben Tag ein duales Studium Verwaltungsinformatik für den IT-Nachwuchs im gehobenen Dienst. Der Leiter des Hauptzollamtes Bielefeld, Arnd Hilwig, hieß die neuen Kolleginnen und Kollegen bei der Vereidigung am Montag willkommen. Die dualen Studiengänge dauern jeweils drei Jahre und führen zum Abschluss "Bachelor of Law" (LL.B.; Zoll) bzw. "Bachelor of Science" (B.Sc.; Verwaltungsinformatik). Die Ausbildung im mittleren Dienst dauert zwei Jahre und berechtigt zum Titel Finanzwirtin oder Finanzwirt. Theorie- und Praxisphasen wechseln sich ab. Die Theorie findet im gehobenen Dienst an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster statt, im mittleren Dienst an den Ausbildungsstätten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung in Erfurt, Leipzig, Plessow, Rostock oder Sigmaringen. Die Praxisphasen absolvieren die Nachwuchskräfte im Hauptzollamt, bei benachbarten Zollämtern und Zollfahndungsämtern sowie in der Generalzolldirektion. Die Verwaltungsinformatiker absolvieren ihre Praxisphasen in verschiedenen IT-Bereichen der Generalzolldirektion, in der Digitalen Forensik bei Hauptzollämtern bzw. Zollfahndungsämtern. Nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums werden die Absolventen in verschiedenen Bereichen des Zolls eingesetzt, von der Sachbearbeitung bis zu Spezialeinheiten, von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bis zur Zollfahndung. Verwaltungsinformatiker werden vorzugsweise in der Digitalen Forensik, der Digitalisierung der Zollverwaltung, bei Projektarbeiten oder der Datenbankbetreuung eingesetzt. Der Zoll übernimmt grundsätzlich alle geeigneten Nachwuchskräfte. Bewerbungen für den 1. September 2026 sind bis zum 15. Oktober 2025 beim Hauptzollamt Bielefeld (gehobener oder mittlerer Zolldienst) oder bei der Generalzolldirektion (Verwaltungsinformatik) möglich.In Bielefeld begannen am 1. September 2025 über 39 junge Menschen ein Studium im gehobenen Dienst oder eine Ausbildung im mittleren Dienst beim Zoll. Zusätzlich startete am selben Tag ein duales Studium Verwaltungsinformatik für den IT-Nachwuchs im gehobenen Dienst. Der Leiter des Hauptzollamtes Bielefeld, Arnd Hilwig, hieß die neuen Kolleginnen und Kollegen bei der Vereidigung am Montag willkommen. Die dualen Studiengänge dauern jeweils drei Jahre und führen zum Abschluss "Bachelor of Law" (LL.B.; Zoll) bzw. "Bachelor of Science" (B.Sc.; Verwaltungsinformatik). Die Ausbildung im mittleren Dienst dauert zwei Jahre und berechtigt zum Titel Finanzwirtin oder Finanzwirt. Theorie- und Praxisphasen wechseln sich ab. Die Theorie findet im gehobenen Dienst an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster statt, im mittleren Dienst an den Ausbildungsstätten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung in Erfurt, Leipzig, Plessow, Rostock oder Sigmaringen. Die Praxisphasen absolvieren die Nachwuchskräfte im Hauptzollamt, bei benachbarten Zollämtern und Zollfahndungsämtern sowie in der Generalzolldirektion. Die Verwaltungsinformatiker absolvieren ihre Praxisphasen in verschiedenen IT-Bereichen der Generalzolldirektion, in der Digitalen Forensik bei Hauptzollämtern bzw. Zollfahndungsämtern. Nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums werden die Absolventen in verschiedenen Bereichen des Zolls eingesetzt, von der Sachbearbeitung bis zu Spezialeinheiten, von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bis zur Zollfahndung. Verwaltungsinformatiker werden vorzugsweise in der Digitalen Forensik, der Digitalisierung der Zollverwaltung, bei Projektarbeiten oder der Datenbankbetreuung eingesetzt. Der Zoll übernimmt grundsätzlich alle geeigneten Nachwuchskräfte. Bewerbungen für den 1. September 2026 sind bis zum 15. Oktober 2025 beim Hauptzollamt Bielefeld (gehobener oder mittlerer Zolldienst) oder bei der Generalzolldirektion (Verwaltungsinformatik) möglich.0 0 Geteilt 145KInfo mitteilenTeilen
Mehr Meldungen