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Hauptzollamt Aachen
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  • Am Wochenende des 11./12. Oktober 2025 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Aachen gemeinsam mit dem Ordnungsdienst der Städteregion Aachen Oktoberfeste in der Region Aachen. Dabei wurden 86 Arbeitnehmer aus 10 Firmen befragt, wobei festgestellt wurde, dass mehr als die Hälfte der Arbeitgeber für 36 Arbeitnehmer keine Sofortmeldungen an die Rentenversicherung abgegeben hatte, was Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Folge hat. Weitere Recherchen folgen, da viele Arbeitnehmer im Leistungsbezug stehen und geprüft wird, ob die Arbeitsentgelte den Leistungsträgern gemeldet wurden, andernfalls droht ein Strafverfahren wegen Leistungsmissbrauchs.
    Am Wochenende des 11./12. Oktober 2025 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Aachen gemeinsam mit dem Ordnungsdienst der Städteregion Aachen Oktoberfeste in der Region Aachen. Dabei wurden 86 Arbeitnehmer aus 10 Firmen befragt, wobei festgestellt wurde, dass mehr als die Hälfte der Arbeitgeber für 36 Arbeitnehmer keine Sofortmeldungen an die Rentenversicherung abgegeben hatte, was Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Folge hat. Weitere Recherchen folgen, da viele Arbeitnehmer im Leistungsbezug stehen und geprüft wird, ob die Arbeitsentgelte den Leistungsträgern gemeldet wurden, andernfalls droht ein Strafverfahren wegen Leistungsmissbrauchs.
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  • Am 07. Oktober 2025 fertigte die Polizei im Kreis Euskirchen drei Strafanzeigen wegen unerlaubten Aufenthalts und Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt, nachdem im Rahmen von Kontrollen die Identität von 20 Personen überprüft wurde. Die Aktion erfolgte im Rahmen eines europäischen Kontrolltages zur Bekämpfung von Menschenhandel und illegaler Beschäftigung durch Polizei, Zoll, Ordnungsbehörden und Justiz.
    Am 07. Oktober 2025 fertigte die Polizei im Kreis Euskirchen drei Strafanzeigen wegen unerlaubten Aufenthalts und Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt, nachdem im Rahmen von Kontrollen die Identität von 20 Personen überprüft wurde. Die Aktion erfolgte im Rahmen eines europäischen Kontrolltages zur Bekämpfung von Menschenhandel und illegaler Beschäftigung durch Polizei, Zoll, Ordnungsbehörden und Justiz.
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  • Am 07. Oktober 2025 kontrollierten Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Aachen Gastronomiebetriebe in Aachen, Euskirchen und Heinsberg und überprüften 56 Personen in 13 Restaurants und Imbissbetrieben. Dabei leiteten sie 17 Ermittlungsverfahren ein, davon wegen illegalen Aufenthalts, Beihilfe zum illegalen Aufenthalt, Mindestlohnverstößen, Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt sowie Verletzung der Pflicht zur Stundenaufzeichnung; zudem wurde eine per Haftbefehl gesuchte Person an die Polizei übergeben.
    Am 07. Oktober 2025 kontrollierten Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Aachen Gastronomiebetriebe in Aachen, Euskirchen und Heinsberg und überprüften 56 Personen in 13 Restaurants und Imbissbetrieben. Dabei leiteten sie 17 Ermittlungsverfahren ein, davon wegen illegalen Aufenthalts, Beihilfe zum illegalen Aufenthalt, Mindestlohnverstößen, Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt sowie Verletzung der Pflicht zur Stundenaufzeichnung; zudem wurde eine per Haftbefehl gesuchte Person an die Polizei übergeben.
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  • Am 01. Oktober 2025 kontrollierte das Hauptzollamt Aachen 66 Arbeitnehmer und 28 Arbeitgeber auf dem Aachener Tivoli. Es wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt: 11 Arbeitgeber meldeten 16 Arbeitnehmer nicht oder zu spät zur Rentenversicherung. Bei 15 Arbeitgebern wird geprüft, ob der Tariflohn gezahlt wurde. Einmal wurde eine Verwarnung wegen fehlender Ausweispapiere ausgesprochen. In zwei Fällen besteht der Verdacht auf Straftaten: Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Leistungsmissbrauch.
    Am 01. Oktober 2025 kontrollierte das Hauptzollamt Aachen 66 Arbeitnehmer und 28 Arbeitgeber auf dem Aachener Tivoli. Es wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt: 11 Arbeitgeber meldeten 16 Arbeitnehmer nicht oder zu spät zur Rentenversicherung. Bei 15 Arbeitgebern wird geprüft, ob der Tariflohn gezahlt wurde. Einmal wurde eine Verwarnung wegen fehlender Ausweispapiere ausgesprochen. In zwei Fällen besteht der Verdacht auf Straftaten: Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Leistungsmissbrauch.
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  • Zoll und Polizei führten am 29. September 2025 eine gemeinsame Kontrolle eines Kiosks in Stolberg durch. Arbeitnehmer und die Inhaberin wurden zu den Beschäftigungsverhältnissen befragt, und die Geschäftsräume wurden im Rahmen der Steueraufsicht kontrolliert. Zunächst wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Es erfolgt ein Datenabgleich mit den Zusammenarbeitsbehörden.
    Zoll und Polizei führten am 29. September 2025 eine gemeinsame Kontrolle eines Kiosks in Stolberg durch. Arbeitnehmer und die Inhaberin wurden zu den Beschäftigungsverhältnissen befragt, und die Geschäftsräume wurden im Rahmen der Steueraufsicht kontrolliert. Zunächst wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Es erfolgt ein Datenabgleich mit den Zusammenarbeitsbehörden.
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  • Am 03. September 2025 führte der Zoll im Kreis Heinsberg aufgrund eines anonymen Hinweises eine Steueraufsichtsmaßnahme in einem Shisha-Laden durch. Zollbeamte beobachteten zuvor eine männliche Person, die einen Kleintransporter verschloss und den Laden betrat; dieses Fahrzeug entsprach der Beschreibung in einem Hinweis vom Ende August an das Hauptzollamt Aachen. Im Laden wurden nur versteuerte Tabakwaren festgestellt. Der Geschäftsinhaber wurde gebeten, den Transporter zu öffnen, verneinte jedoch das Eigentum und den Besitz eines Schlüssels. Eine Halterabfrage ergab jedoch, dass der Wagen auf ihn zugelassen war. Die Beamten beobachteten, dass der Transporter zuvor von einem männlichen Angestellten verschlossen wurde. Der Inhaber erklärte, der Schlüssel sei vom Tresen verschwunden. Aufgrund des Verdachts auf unversteuerte Tabakwaren im Fahrzeug erließ das Amtsgericht Aachen auf Antrag der Zöllner einen Durchsuchungsbeschluss für das Ladenlokal zur Auffindung des Schlüssels. Da der Schlüssel nicht gefunden wurde, erweiterte das Gericht den Beschluss um einen Beschlagnahmebeschluss für den Transporter. Der Ladeninhaber erinnerte sich daraufhin an einen weiteren Schlüssel. Nach Öffnung des Fahrzeugs wurden fast 50 Kilo unversteuerter Wasserpfeifentabak und eine große Menge E-Vapes ohne Steuerbanderole (ca. 16.000 Milliliter Liquid) gefunden. Der 45-jährige Ladeninhaber bestritt jegliche Kenntnis der unversteuerten Ware. Gegen ihn und seinen 34-jährigen Angestellten wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung/Hehlerei und Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz eingeleitet.
    Am 03. September 2025 führte der Zoll im Kreis Heinsberg aufgrund eines anonymen Hinweises eine Steueraufsichtsmaßnahme in einem Shisha-Laden durch. Zollbeamte beobachteten zuvor eine männliche Person, die einen Kleintransporter verschloss und den Laden betrat; dieses Fahrzeug entsprach der Beschreibung in einem Hinweis vom Ende August an das Hauptzollamt Aachen. Im Laden wurden nur versteuerte Tabakwaren festgestellt. Der Geschäftsinhaber wurde gebeten, den Transporter zu öffnen, verneinte jedoch das Eigentum und den Besitz eines Schlüssels. Eine Halterabfrage ergab jedoch, dass der Wagen auf ihn zugelassen war. Die Beamten beobachteten, dass der Transporter zuvor von einem männlichen Angestellten verschlossen wurde. Der Inhaber erklärte, der Schlüssel sei vom Tresen verschwunden. Aufgrund des Verdachts auf unversteuerte Tabakwaren im Fahrzeug erließ das Amtsgericht Aachen auf Antrag der Zöllner einen Durchsuchungsbeschluss für das Ladenlokal zur Auffindung des Schlüssels. Da der Schlüssel nicht gefunden wurde, erweiterte das Gericht den Beschluss um einen Beschlagnahmebeschluss für den Transporter. Der Ladeninhaber erinnerte sich daraufhin an einen weiteren Schlüssel. Nach Öffnung des Fahrzeugs wurden fast 50 Kilo unversteuerter Wasserpfeifentabak und eine große Menge E-Vapes ohne Steuerbanderole (ca. 16.000 Milliliter Liquid) gefunden. Der 45-jährige Ladeninhaber bestritt jegliche Kenntnis der unversteuerten Ware. Gegen ihn und seinen 34-jährigen Angestellten wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung/Hehlerei und Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz eingeleitet.
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