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Am 03. September 2025 führte der Zoll im Kreis Heinsberg aufgrund eines anonymen Hinweises eine Steueraufsichtsmaßnahme in einem Shisha-Laden durch. Zollbeamte beobachteten zuvor eine männliche Person, die einen Kleintransporter verschloss und den Laden betrat; dieses Fahrzeug entsprach der Beschreibung in einem Hinweis vom Ende August an das Hauptzollamt Aachen. Im Laden wurden nur versteuerte Tabakwaren festgestellt. Der Geschäftsinhaber wurde gebeten, den Transporter zu öffnen, verneinte jedoch das Eigentum und den Besitz eines Schlüssels. Eine Halterabfrage ergab jedoch, dass der Wagen auf ihn zugelassen war. Die Beamten beobachteten, dass der Transporter zuvor von einem männlichen Angestellten verschlossen wurde. Der Inhaber erklärte, der Schlüssel sei vom Tresen verschwunden. Aufgrund des Verdachts auf unversteuerte Tabakwaren im Fahrzeug erließ das Amtsgericht Aachen auf Antrag der Zöllner einen Durchsuchungsbeschluss für das Ladenlokal zur Auffindung des Schlüssels. Da der Schlüssel nicht gefunden wurde, erweiterte das Gericht den Beschluss um einen Beschlagnahmebeschluss für den Transporter. Der Ladeninhaber erinnerte sich daraufhin an einen weiteren Schlüssel. Nach Öffnung des Fahrzeugs wurden fast 50 Kilo unversteuerter Wasserpfeifentabak und eine große Menge E-Vapes ohne Steuerbanderole (ca. 16.000 Milliliter Liquid) gefunden. Der 45-jährige Ladeninhaber bestritt jegliche Kenntnis der unversteuerten Ware. Gegen ihn und seinen 34-jährigen Angestellten wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung/Hehlerei und Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz eingeleitet.
Am 03. September 2025 führte der Zoll im Kreis Heinsberg aufgrund eines anonymen Hinweises eine Steueraufsichtsmaßnahme in einem Shisha-Laden durch. Zollbeamte beobachteten zuvor eine männliche Person, die einen Kleintransporter verschloss und den Laden betrat; dieses Fahrzeug entsprach der Beschreibung in einem Hinweis vom Ende August an das Hauptzollamt Aachen. Im Laden wurden nur versteuerte Tabakwaren festgestellt. Der Geschäftsinhaber wurde gebeten, den Transporter zu öffnen, verneinte jedoch das Eigentum und den Besitz eines Schlüssels. Eine Halterabfrage ergab jedoch, dass der Wagen auf ihn zugelassen war. Die Beamten beobachteten, dass der Transporter zuvor von einem männlichen Angestellten verschlossen wurde. Der Inhaber erklärte, der Schlüssel sei vom Tresen verschwunden. Aufgrund des Verdachts auf unversteuerte Tabakwaren im Fahrzeug erließ das Amtsgericht Aachen auf Antrag der Zöllner einen Durchsuchungsbeschluss für das Ladenlokal zur Auffindung des Schlüssels. Da der Schlüssel nicht gefunden wurde, erweiterte das Gericht den Beschluss um einen Beschlagnahmebeschluss für den Transporter. Der Ladeninhaber erinnerte sich daraufhin an einen weiteren Schlüssel. Nach Öffnung des Fahrzeugs wurden fast 50 Kilo unversteuerter Wasserpfeifentabak und eine große Menge E-Vapes ohne Steuerbanderole (ca. 16.000 Milliliter Liquid) gefunden. Der 45-jährige Ladeninhaber bestritt jegliche Kenntnis der unversteuerten Ware. Gegen ihn und seinen 34-jährigen Angestellten wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung/Hehlerei und Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz eingeleitet.
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