AKTENZEICHEN XY: Die Kriminalpolizei bittet um Ihre Mithilfe.
  • In der Nacht zu Ostersonntag, 20. April 2025, erschoss ein Polizist den 21-jährigen Lorenz in der Oldenburger Fußgängerzone. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Polizisten erhoben, da er irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden.
    In der Nacht zu Ostersonntag, 20. April 2025, erschoss ein Polizist den 21-jährigen Lorenz in der Oldenburger Fußgängerzone. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Polizisten erhoben, da er irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden.
    0 Geteilt 462K
    Teilen
  • Am 20. September 2025 wurde in Ludwigshafen ein 26-Jähriger durch Schüsse tödlich verletzt. Ein 20-jähriger Beschuldigter, der sich stellte, schilderte, dass er und ein Freund am Tatort von mehreren unbekannten, schwarz gekleideten Personen angegriffen wurden. Einer der Angreifer schoss mit einer Reizgaswaffe auf den 20-Jährigen, woraufhin dieser aus Notwehr Schüsse abgab, die den 26-Jährigen tödlich trafen und einen 23-Jährigen verletzten. Die Spurenlage stützt die Notwehrsituation des 20-Jährigen, der daraufhin freigelassen wurde. Gegen den verletzten 23-Jährigen wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Am 17. Oktober 2025 wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) Wohnungen von Tatverdächtigen in Ludwigshafen durchsucht, wobei Sturmhauben, Pfefferspray, eine Reizstoffwaffe, Schreckschusspistolen und Hieb- und Stichwaffen sichergestellt wurden. Die Ermittlungen zu den unbekannten Angreifern dauern an.
    Am 20. September 2025 wurde in Ludwigshafen ein 26-Jähriger durch Schüsse tödlich verletzt. Ein 20-jähriger Beschuldigter, der sich stellte, schilderte, dass er und ein Freund am Tatort von mehreren unbekannten, schwarz gekleideten Personen angegriffen wurden. Einer der Angreifer schoss mit einer Reizgaswaffe auf den 20-Jährigen, woraufhin dieser aus Notwehr Schüsse abgab, die den 26-Jährigen tödlich trafen und einen 23-Jährigen verletzten. Die Spurenlage stützt die Notwehrsituation des 20-Jährigen, der daraufhin freigelassen wurde. Gegen den verletzten 23-Jährigen wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Am 17. Oktober 2025 wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) Wohnungen von Tatverdächtigen in Ludwigshafen durchsucht, wobei Sturmhauben, Pfefferspray, eine Reizstoffwaffe, Schreckschusspistolen und Hieb- und Stichwaffen sichergestellt wurden. Die Ermittlungen zu den unbekannten Angreifern dauern an.
    0 Geteilt 395K
    Teilen
  • Am 14. Juni 2024 eskalierte ein Streit zwischen dem Angeklagten und dem 31-jährigen Opfer auf einem Sportplatz in Frankfurt-Unterliederbach, nachdem ein Hundefoto in den sozialen Medien zu einem Streit geführt hatte. Der Angeklagte stach mit einem Messer zu, traf das Opfer ins Herz, woraufhin dieser starb. Der Angeklagte beruft sich auf Notwehr.
    Am 14. Juni 2024 eskalierte ein Streit zwischen dem Angeklagten und dem 31-jährigen Opfer auf einem Sportplatz in Frankfurt-Unterliederbach, nachdem ein Hundefoto in den sozialen Medien zu einem Streit geführt hatte. Der Angeklagte stach mit einem Messer zu, traf das Opfer ins Herz, woraufhin dieser starb. Der Angeklagte beruft sich auf Notwehr.
    0 Geteilt 368K
    Teilen
  • Im Dezember tötete ein 58-Jähriger im Kreis Waldshut einen 38-jährigen Mann in einer Unterkunft für Asylsuchende. Er gestand vor Gericht, zweimal geschossen zu haben, gab aber an, aus Notwehr gehandelt zu haben. Nach der Tat brachte er die Leiche in einen Wald, zerteilte sie später mit einer Machete und warf die Teile in den Rhein, wo sie im April von Tauchern entdeckt wurden.
    Im Dezember tötete ein 58-Jähriger im Kreis Waldshut einen 38-jährigen Mann in einer Unterkunft für Asylsuchende. Er gestand vor Gericht, zweimal geschossen zu haben, gab aber an, aus Notwehr gehandelt zu haben. Nach der Tat brachte er die Leiche in einen Wald, zerteilte sie später mit einer Machete und warf die Teile in den Rhein, wo sie im April von Tauchern entdeckt wurden.
    0 Geteilt 738K
    Teilen
  • Im Februar wurde die ehemalige Schönheitskönigin Kristina J. in der Schweiz getötet. Ihr Ehemann, der tatverdächtig ist und sich in Untersuchungshaft befindet, soll sie zunächst erwürgt und anschließend die Leiche mit Stichsäge, Messer, Gartenschere und Pürierstab zerstückelt haben. Zudem soll er eine Chemikalie eingesetzt haben, um Körperteile aufzulösen. Das Gericht geht nicht von Notwehr aus.
    Im Februar wurde die ehemalige Schönheitskönigin Kristina J. in der Schweiz getötet. Ihr Ehemann, der tatverdächtig ist und sich in Untersuchungshaft befindet, soll sie zunächst erwürgt und anschließend die Leiche mit Stichsäge, Messer, Gartenschere und Pürierstab zerstückelt haben. Zudem soll er eine Chemikalie eingesetzt haben, um Körperteile aufzulösen. Das Gericht geht nicht von Notwehr aus.
    0 Geteilt 378K
    Teilen
Weitere Ergebnisse
Anzeige

Pyur

Schnell und unkompliziert: Dein neues Internet...

FAHNDUNGX https://www.fahndungx.com