• Zehn Jahre Haft für Angriff auf Zugbegleiter
    Am 09.07.2026 wurde der 26-jährige Angeklagte Ioanni V. vom Landgericht Zweibrücken wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte Anfang Februar 2026 in einem Regionalexpress bei Landstuhl einen 36-jährigen Zugbegleiter nach einer Fahrkartenkontrolle so heftig geschlagen, dass dieser eine tödliche Hirnblutung erlitt. Die Tat wurde von Überwachungskameras aufgezeichnet. Der Angeklagte, ein erwerbsloser und depressiver Grieche, hatte keinen Fahrschein und wurde nach der Aufforderung auszusteigen aggressiv. Der Zugbegleiter stieß ihn zurück, woraufhin der Angeklagte in einem sogenannten Notwehrexzess mehrfach zuschlug. Das Opfer, Serkan Calar, ein alleinerziehender Vater aus Ludwigshafen, starb zwei Tage später im Krankenhaus. Der Angeklagte wurde am nächsten Halt in Homburg festgenommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Nebenklage hat Revision angekündigt.
    Am 09.07.2026 wurde der 26-jährige Angeklagte Ioanni V. vom Landgericht Zweibrücken wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte Anfang Februar 2026 in einem Regionalexpress bei Landstuhl einen 36-jährigen Zugbegleiter nach einer Fahrkartenkontrolle so heftig geschlagen, dass dieser eine tödliche Hirnblutung erlitt. Die Tat wurde von Überwachungskameras aufgezeichnet. Der Angeklagte, ein erwerbsloser und depressiver Grieche, hatte keinen Fahrschein und wurde nach der Aufforderung auszusteigen aggressiv. Der Zugbegleiter stieß ihn zurück, woraufhin der Angeklagte in einem sogenannten Notwehrexzess mehrfach zuschlug. Das Opfer, Serkan Calar, ein alleinerziehender Vater aus Ludwigshafen, starb zwei Tage später im Krankenhaus. Der Angeklagte wurde am nächsten Halt in Homburg festgenommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Nebenklage hat Revision angekündigt.
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  • 46-jähriger Australier nach Leichenfund in Koffer festgenommen
    Am 25.06.2026 gegen 3:30 Uhr wurde die 17-jährige Tunchanok Donhomla zuletzt lebend gesehen. Überwachungskameras zeigen sie Hand in Hand mit einem Ausländer, der eine Wohnanlage im Bezirk Bang Lamung betrat. Rund 18 Stunden später filmten Kameras den 46-jährigen Australier, wie er einen schwarzen Koffer aus dem Gebäude zog und auf ein Motorrad lud. Die Leiche der Jugendlichen wurde später in dem Koffer neben einem Bahngleis gefunden. Der Körper wies schwere Verletzungen auf. Der Verdächtige wurde am Freitagabend am Flughafen Suvarnabhumi in Bangkok festgenommen. Er bestreitet die Vorwürfe und spricht von Notwehr. Gegen ihn wurde Anklage wegen Mordes, Verbergens einer Leiche und Entführung einer Minderjährigen zu unsittlichen Zwecken erhoben. #Leichenfund
    Am 25.06.2026 gegen 3:30 Uhr wurde die 17-jährige Tunchanok Donhomla zuletzt lebend gesehen. Überwachungskameras zeigen sie Hand in Hand mit einem Ausländer, der eine Wohnanlage im Bezirk Bang Lamung betrat. Rund 18 Stunden später filmten Kameras den 46-jährigen Australier, wie er einen schwarzen Koffer aus dem Gebäude zog und auf ein Motorrad lud. Die Leiche der Jugendlichen wurde später in dem Koffer neben einem Bahngleis gefunden. Der Körper wies schwere Verletzungen auf. Der Verdächtige wurde am Freitagabend am Flughafen Suvarnabhumi in Bangkok festgenommen. Er bestreitet die Vorwürfe und spricht von Notwehr. Gegen ihn wurde Anklage wegen Mordes, Verbergens einer Leiche und Entführung einer Minderjährigen zu unsittlichen Zwecken erhoben. #Leichenfund
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  • 17-Jährige wegen Mordes gesucht
    Am 23.01.2026 erließ das Amtsgericht Dortmund Haftbefehl wegen dringenden Mordverdachts gegen die 17-jährige Angela R. aus Castrop-Rauxel. Die Schülerin soll einen gleichaltrigen Jugendlichen durch einen Stich in den Hals heimtückisch ermordet haben. Zunächst hatte sie angegeben, in Notwehr gehandelt zu haben, nachdem der Jugendliche versucht habe, sie zu vergewaltigen. Nach einer Handy-Auswertung gehen die Ermittler jedoch von einer geplanten Tat aus. Als die Mordkommission an ihrer Adresse erschien, war sie verschwunden. Ein Messer wurde in Tatortnähe auf einem Spielplatz gefunden und wird untersucht. Die Polizei fahndet öffentlich nach der 17-Jährigen. #Mord
    Am 23.01.2026 erließ das Amtsgericht Dortmund Haftbefehl wegen dringenden Mordverdachts gegen die 17-jährige Angela R. aus Castrop-Rauxel. Die Schülerin soll einen gleichaltrigen Jugendlichen durch einen Stich in den Hals heimtückisch ermordet haben. Zunächst hatte sie angegeben, in Notwehr gehandelt zu haben, nachdem der Jugendliche versucht habe, sie zu vergewaltigen. Nach einer Handy-Auswertung gehen die Ermittler jedoch von einer geplanten Tat aus. Als die Mordkommission an ihrer Adresse erschien, war sie verschwunden. Ein Messer wurde in Tatortnähe auf einem Spielplatz gefunden und wird untersucht. Die Polizei fahndet öffentlich nach der 17-Jährigen. #Mord
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  • Polizei schießt auf 25-Jährigen
    Am 10.01.2026 gegen 4.15 Uhr alarmierte eine Verwandte die Polizei, da ein 25-jähriger Mann telefonisch mit Suizid gedroht hatte. Während des Notrufs waren Schussgeräusche zu hören. Mehrere Streifen und Spezialeinsatzkräfte rückten zu einem Haus in Wendelstein (Landkreis Roth) aus. In den folgenden Stunden versuchten die Beamten, auf den Mann einzuwirken, jedoch ohne Erfolg. Gegen 7.00 Uhr betraten Einsatzkräfte das Haus aus Sorge um Eigen- und Fremdgefährdung. Der 25-Jährige bedrohte die Beamten mit einer Schusswaffe und einem Messer, woraufhin diese aus Notwehr mehrere Schüsse abgaben. Der Mann wurde lebensgefährlich verletzt und wird auf der Intensivstation operiert. Das Landeskriminalamt ermittelt zur Rechtmäßigkeit der Schüsse.
    Am 10.01.2026 gegen 4.15 Uhr alarmierte eine Verwandte die Polizei, da ein 25-jähriger Mann telefonisch mit Suizid gedroht hatte. Während des Notrufs waren Schussgeräusche zu hören. Mehrere Streifen und Spezialeinsatzkräfte rückten zu einem Haus in Wendelstein (Landkreis Roth) aus. In den folgenden Stunden versuchten die Beamten, auf den Mann einzuwirken, jedoch ohne Erfolg. Gegen 7.00 Uhr betraten Einsatzkräfte das Haus aus Sorge um Eigen- und Fremdgefährdung. Der 25-Jährige bedrohte die Beamten mit einer Schusswaffe und einem Messer, woraufhin diese aus Notwehr mehrere Schüsse abgaben. Der Mann wurde lebensgefährlich verletzt und wird auf der Intensivstation operiert. Das Landeskriminalamt ermittelt zur Rechtmäßigkeit der Schüsse.
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  • Mann bedroht Polizisten mit Waffe – Schüsse
    Am 12.12.2025 gegen 14:12 Uhr kam es in der Jevenstedter Straße in Hamburg-Lurup zu einem Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte. Die Beamten des Polizeikommissariats 25 leisteten Amtshilfe für eine Gerichtsvollzieherin, als ein Mann die Polizisten mit einer scharfen Schusswaffe bedrohte. Daraufhin gaben die Beamten mehrere Schüsse ab. Der Angreifer wurde verletzt und in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Waffe des Mannes wurde sichergestellt. Die Polizeibeamten blieben unverletzt. Das Dezernat Interne Ermittlungen wurde eingeschaltet. Nach ersten Erkenntnissen handelten die Beamten in einer Notwehrsituation. #Waffen #Bedrohung
    Am 12.12.2025 gegen 14:12 Uhr kam es in der Jevenstedter Straße in Hamburg-Lurup zu einem Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte. Die Beamten des Polizeikommissariats 25 leisteten Amtshilfe für eine Gerichtsvollzieherin, als ein Mann die Polizisten mit einer scharfen Schusswaffe bedrohte. Daraufhin gaben die Beamten mehrere Schüsse ab. Der Angreifer wurde verletzt und in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Waffe des Mannes wurde sichergestellt. Die Polizeibeamten blieben unverletzt. Das Dezernat Interne Ermittlungen wurde eingeschaltet. Nach ersten Erkenntnissen handelten die Beamten in einer Notwehrsituation. #Waffen #Bedrohung
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  • 41-Jähriger wegen Blutrache zu lebenslanger Haft verurteilt
    Am 21.11.2025 verurteilte das Landgericht Bielefeld einen 41-jährigen Mann zu lebenslanger Freiheitsstrafe, weil er im Februar 2025 vor dem Landgericht aus Vergeltung für den Mord an seinem Bruder, dem Ex-Boxer Besar Nimani, auf mehrere Menschen schoss. Vier Menschen wurden verletzt, darunter der Vater und der Bruder des Täters, der später wegen Mordes an Nimani verurteilt wurde. Die 31-jährige Schwester des Angeklagten wurde wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren Haft verurteilt; sie hatte aus einem fahrenden Auto auf ein Opfer geschossen. Der Mord an Besar Nimani ereignete sich im März 2024 in Bielefeld, als zwei Männer 16 Schüsse auf ihn abfeuerten. Einer der Schützen wurde im April zu lebenslanger Haft verurteilt, nach einem zweiten wird noch gefahndet. Der 41-Jährige gab die Schüsse zu, behauptete jedoch Notwehr. Die Verteidigung kündigte Revision.
    Am 21.11.2025 verurteilte das Landgericht Bielefeld einen 41-jährigen Mann zu lebenslanger Freiheitsstrafe, weil er im Februar 2025 vor dem Landgericht aus Vergeltung für den Mord an seinem Bruder, dem Ex-Boxer Besar Nimani, auf mehrere Menschen schoss. Vier Menschen wurden verletzt, darunter der Vater und der Bruder des Täters, der später wegen Mordes an Nimani verurteilt wurde. Die 31-jährige Schwester des Angeklagten wurde wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren Haft verurteilt; sie hatte aus einem fahrenden Auto auf ein Opfer geschossen. Der Mord an Besar Nimani ereignete sich im März 2024 in Bielefeld, als zwei Männer 16 Schüsse auf ihn abfeuerten. Einer der Schützen wurde im April zu lebenslanger Haft verurteilt, nach einem zweiten wird noch gefahndet. Der 41-Jährige gab die Schüsse zu, behauptete jedoch Notwehr. Die Verteidigung kündigte Revision.
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  • Acht Jahre Haft nach Schüssen
    Am 27.03.2024 in den frühen Morgenstunden schoss ein 29-Jähriger auf dem Steindamm in Hamburg auf einen damals 23-Jährigen und verletzte ihn lebensgefährlich. Das Hamburger Landgericht verurteilte den Angeklagten am 04.04.2025 wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes zu acht Jahren Haft. Die Schüsse waren nur mit Glück nicht tödlich. Hintergrund war ein nicht näher zu ermittelnder Konflikt; beide Männer gehörten der Organisierten Kriminalität und dem Drogenhandel an. Das Gericht sah keine Notwehrsituation, da der Angeklagte das Opfer provoziert hatte, um einen körperlichen Angriff zu erzwingen. Die Aussagen des Angeklagten und der Zeugen wurden als unglaubwürdig eingestuft. #Waffen
    Am 27.03.2024 in den frühen Morgenstunden schoss ein 29-Jähriger auf dem Steindamm in Hamburg auf einen damals 23-Jährigen und verletzte ihn lebensgefährlich. Das Hamburger Landgericht verurteilte den Angeklagten am 04.04.2025 wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes zu acht Jahren Haft. Die Schüsse waren nur mit Glück nicht tödlich. Hintergrund war ein nicht näher zu ermittelnder Konflikt; beide Männer gehörten der Organisierten Kriminalität und dem Drogenhandel an. Das Gericht sah keine Notwehrsituation, da der Angeklagte das Opfer provoziert hatte, um einen körperlichen Angriff zu erzwingen. Die Aussagen des Angeklagten und der Zeugen wurden als unglaubwürdig eingestuft. #Waffen
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  • Polizist erschießt Messerangreifer
    Am 11.10.2023 gegen 12:00 Uhr ging bei der Polizei in Paderborn eine Meldung über einen suizidgefährdeten 30-jährigen Mann ein. Eine erste Suche mit einem Hubschrauber verlief erfolglos. Am frühen Abend wurde der Mann in Delbrück ausfindig gemacht. Als Polizeibeamte ihn ansprachen, zog der in einem psychischen Ausnahmezustand befindliche 30-Jährige ein längeres Küchenmesser und lief auf die Polizisten zu. Daraufhin feuerte ein 27-jähriger Polizist einen Schuss ab, der den Mann tödlich am Kopf traf. Die Staatsanwaltschaft Paderborn leitete gegen den Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags ein. Nach derzeitigem Stand wird die Schussabgabe als Notwehr gewertet. Die Bodycams der Polizisten waren während des Einsatzes nicht eingeschaltet. Der Leichnam soll obduziert werden.
    Am 11.10.2023 gegen 12:00 Uhr ging bei der Polizei in Paderborn eine Meldung über einen suizidgefährdeten 30-jährigen Mann ein. Eine erste Suche mit einem Hubschrauber verlief erfolglos. Am frühen Abend wurde der Mann in Delbrück ausfindig gemacht. Als Polizeibeamte ihn ansprachen, zog der in einem psychischen Ausnahmezustand befindliche 30-Jährige ein längeres Küchenmesser und lief auf die Polizisten zu. Daraufhin feuerte ein 27-jähriger Polizist einen Schuss ab, der den Mann tödlich am Kopf traf. Die Staatsanwaltschaft Paderborn leitete gegen den Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags ein. Nach derzeitigem Stand wird die Schussabgabe als Notwehr gewertet. Die Bodycams der Polizisten waren während des Einsatzes nicht eingeschaltet. Der Leichnam soll obduziert werden.
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  • Polizist wegen Totschlags an 16-Jährigem angeklagt
    Am 08.08.2022 wurde ein 16-jähriger Asylsuchender aus dem Senegal in einer Jugendhilfeeinrichtung in Dortmund von der Polizei erschossen. Die Staatsanwaltschaft Dortmund sieht keine Notwehr- oder Nothilfelage seitens der Polizisten. Der Einsatz von Reizgas und Taser sei unverhältnismäßig gewesen, der Schütze habe eigenmächtig entschieden, die Waffe einzusetzen. Fünf Polizisten wurden angeklagt: Ein 29-jähriger Beamter wegen Totschlags, zwei Polizistinnen (28 und 31) und ein Polizist (32) wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt (Einsatz von Reizgas bzw. Taser), und ein 54-jähriger Dienstgruppenleiter wegen Anstiftung zur Körperverletzung im Amt. Der Jugendliche war wenige Tage zuvor in Dortmund angekommen und sprach kaum Deutsch. Die Bodycams der Beamten waren nicht eingeschaltet. #Totschlag
    Am 08.08.2022 wurde ein 16-jähriger Asylsuchender aus dem Senegal in einer Jugendhilfeeinrichtung in Dortmund von der Polizei erschossen. Die Staatsanwaltschaft Dortmund sieht keine Notwehr- oder Nothilfelage seitens der Polizisten. Der Einsatz von Reizgas und Taser sei unverhältnismäßig gewesen, der Schütze habe eigenmächtig entschieden, die Waffe einzusetzen. Fünf Polizisten wurden angeklagt: Ein 29-jähriger Beamter wegen Totschlags, zwei Polizistinnen (28 und 31) und ein Polizist (32) wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt (Einsatz von Reizgas bzw. Taser), und ein 54-jähriger Dienstgruppenleiter wegen Anstiftung zur Körperverletzung im Amt. Der Jugendliche war wenige Tage zuvor in Dortmund angekommen und sprach kaum Deutsch. Die Bodycams der Beamten waren nicht eingeschaltet. #Totschlag
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  • Hauptangeklagter bestreitet Mord an Polizisten
    Am 31.01.2022 gegen 4:19 Uhr wurden auf einer Landstraße bei Kusel der 29-jährige Oberkommissar Alexander K. und die 24-jährige Polizeianwärterin Yasmin B. durch Kopfschüsse getötet. Die beiden Beamten führten eine Routinekontrolle eines Fahrzeugs mit dubiosen Personen durch, als die Lage eskalierte. Der Hauptangeklagte Andreas S. (38) bestreitet die Tötung der Polizeianwärterin und gibt an, Florian V. (33) habe die Schrotflinte abgefeuert. S. räumt ein, den Oberkommissar erschossen zu haben, jedoch in Notwehr. Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus Habgier und zur Verdeckung einer Straftat aus. Der Prozess findet in Kaiserslautern statt. #Mord
    Am 31.01.2022 gegen 4:19 Uhr wurden auf einer Landstraße bei Kusel der 29-jährige Oberkommissar Alexander K. und die 24-jährige Polizeianwärterin Yasmin B. durch Kopfschüsse getötet. Die beiden Beamten führten eine Routinekontrolle eines Fahrzeugs mit dubiosen Personen durch, als die Lage eskalierte. Der Hauptangeklagte Andreas S. (38) bestreitet die Tötung der Polizeianwärterin und gibt an, Florian V. (33) habe die Schrotflinte abgefeuert. S. räumt ein, den Oberkommissar erschossen zu haben, jedoch in Notwehr. Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus Habgier und zur Verdeckung einer Straftat aus. Der Prozess findet in Kaiserslautern statt. #Mord
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  • Mann aus fahrendem Auto erschossen – Verdächtiger stellt sich
    Am 03.06.2021 gegen 00:00 Uhr gab ein 32-jähriger Mann in Hannover ein oder mehrere Schüsse aus seinem Auto auf ein anderes Fahrzeug ab. Der 30-jährige Fahrer des getroffenen Wagens beschleunigte daraufhin und prallte gegen ein Verkehrsschild. Er brach zusammen und starb trotz Wiederbelebungsversuchen noch am Tatort. Der Tatverdächtige stellte sich am Montag, dem 07.06.2021, den Ermittlern und wurde der Haftrichterin vorgeführt. Er sitzt in Untersuchungshaft. Ihm wird Totschlag vorgeworfen. Tatverdächtiger und Opfer kannten sich und waren in der Baubranche tätig. Hintergrund soll ein Streit über die Verteilung von Geld nach einem abgeschlossenen Projekt sein. Das Opfer war vor vier Jahren selbst wegen Totschlags ins Visier der Polizei geraten, das Verfahren wurde jedoch wegen Notwehr eingestellt. #Mord
    Am 03.06.2021 gegen 00:00 Uhr gab ein 32-jähriger Mann in Hannover ein oder mehrere Schüsse aus seinem Auto auf ein anderes Fahrzeug ab. Der 30-jährige Fahrer des getroffenen Wagens beschleunigte daraufhin und prallte gegen ein Verkehrsschild. Er brach zusammen und starb trotz Wiederbelebungsversuchen noch am Tatort. Der Tatverdächtige stellte sich am Montag, dem 07.06.2021, den Ermittlern und wurde der Haftrichterin vorgeführt. Er sitzt in Untersuchungshaft. Ihm wird Totschlag vorgeworfen. Tatverdächtiger und Opfer kannten sich und waren in der Baubranche tätig. Hintergrund soll ein Streit über die Verteilung von Geld nach einem abgeschlossenen Projekt sein. Das Opfer war vor vier Jahren selbst wegen Totschlags ins Visier der Polizei geraten, das Verfahren wurde jedoch wegen Notwehr eingestellt. #Mord
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  • Lebenslange Haft für Polizistenmord
    Am 29.04.2020 gegen 06:00 Uhr stürmte ein Spezialeinsatzkommando der Polizei eine Wohnung in Gelsenkirchen. Dabei fielen zwei Schüsse, einer der Beamten wurde trotz kugelsicherer Weste tödlich getroffen. Am 22.12.2020 verurteilte das Essener Schwurgericht den 29-jährigen deutschen Täter zu lebenslanger Haft wegen Mordes. Der Richter begründete das Urteil mit einem „Polizistenhasser“-Motiv und einem „völlig wirren Menschen- und Weltbild“. Der Täter hatte sich zuvor mit Drogenhandel und Waffenbesitz beschäftigt und war observiert worden. Bei der Durchsuchung wurden rund 1400 Gramm Marihuana und zahlreiche Waffen gefunden. Der Täter hatte bis zuletzt auf Freispruch gehofft und sich auf Notwehr berufen, was das Gericht nicht glaubte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Mord
    Am 29.04.2020 gegen 06:00 Uhr stürmte ein Spezialeinsatzkommando der Polizei eine Wohnung in Gelsenkirchen. Dabei fielen zwei Schüsse, einer der Beamten wurde trotz kugelsicherer Weste tödlich getroffen. Am 22.12.2020 verurteilte das Essener Schwurgericht den 29-jährigen deutschen Täter zu lebenslanger Haft wegen Mordes. Der Richter begründete das Urteil mit einem „Polizistenhasser“-Motiv und einem „völlig wirren Menschen- und Weltbild“. Der Täter hatte sich zuvor mit Drogenhandel und Waffenbesitz beschäftigt und war observiert worden. Bei der Durchsuchung wurden rund 1400 Gramm Marihuana und zahlreiche Waffen gefunden. Der Täter hatte bis zuletzt auf Freispruch gehofft und sich auf Notwehr berufen, was das Gericht nicht glaubte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Mord
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  • 57-Jähriger attackiert Polizisten mit Messer
    Am 16.05.2020 gegen 05:00 Uhr wurden Polizeibeamte zu einer Ruhestörung in eine Wohnung in Wetter bei Hagen gerufen. Nachdem niemand auf Klingeln und Klopfen reagierte, öffneten die Beamten die Wohnungstür. Daraufhin wurde ein 57-jähriger Mann unvermittelt mit einem Messer auf die Polizisten losgegangen. Ein 50-jähriger Polizist erlitt eine Schnittwunde an der Hand. Ein Beamter gab einen Schuss ab und traf den Angreifer am Bein. Der 57-Jährige wurde fixiert, erstversorgt und in ein Krankenhaus gebracht. Die Hagener Polizei hat eine Mordkommission eingerichtet. Nach ersten Ermittlungen geht die Polizei von einer Notwehrsituation aus. Der Grund für den Angriff ist noch unklar. #Körperverletzung
    Am 16.05.2020 gegen 05:00 Uhr wurden Polizeibeamte zu einer Ruhestörung in eine Wohnung in Wetter bei Hagen gerufen. Nachdem niemand auf Klingeln und Klopfen reagierte, öffneten die Beamten die Wohnungstür. Daraufhin wurde ein 57-jähriger Mann unvermittelt mit einem Messer auf die Polizisten losgegangen. Ein 50-jähriger Polizist erlitt eine Schnittwunde an der Hand. Ein Beamter gab einen Schuss ab und traf den Angreifer am Bein. Der 57-Jährige wurde fixiert, erstversorgt und in ein Krankenhaus gebracht. Die Hagener Polizei hat eine Mordkommission eingerichtet. Nach ersten Ermittlungen geht die Polizei von einer Notwehrsituation aus. Der Grund für den Angriff ist noch unklar. #Körperverletzung
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  • Polizei schießt Angreifer ins Bein
    Am 18.11.2018 gegen 18:00 Uhr kam es in einer Dortmunder Flüchtlingsunterkunft zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei 19-Jährigen, bei der eine Person durch ein Messer leicht verletzt wurde. Die herbeigerufenen Polizeibeamten wurden von einem der 19-Jährigen mit einem Messer angegriffen. Der Angriff konnte auch durch den Einsatz von Reizgas nicht gestoppt werden, woraufhin ein Polizeibeamter dem Angreifer ins Bein schoss. Die Polizei geht von Notwehr aus. Für den Angeschossenen bestand keine Lebensgefahr. Gegen den 19-jährigen Asylbewerber wird wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.
    Am 18.11.2018 gegen 18:00 Uhr kam es in einer Dortmunder Flüchtlingsunterkunft zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei 19-Jährigen, bei der eine Person durch ein Messer leicht verletzt wurde. Die herbeigerufenen Polizeibeamten wurden von einem der 19-Jährigen mit einem Messer angegriffen. Der Angriff konnte auch durch den Einsatz von Reizgas nicht gestoppt werden, woraufhin ein Polizeibeamter dem Angreifer ins Bein schoss. Die Polizei geht von Notwehr aus. Für den Angeschossenen bestand keine Lebensgefahr. Gegen den 19-jährigen Asylbewerber wird wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.
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  • Polizist räumt Falschangaben nach tödlichem Schuss ein
    Am 06.07.2018 hat der verantwortliche Polizist nach dem tödlichen Schuss auf einen 22-Jährigen in Nantes Falschangaben eingeräumt. Sein Anwalt erklärte, der Beamte habe nicht in Notwehr gehandelt, sondern es habe sich um einen Unfall gehandelt. Der Polizist befindet sich seit Donnerstag in Polizeigewahrsam, die Ermittler werfen ihm mutwillige Gewalt mit Todesfolge vor. Der junge Mann, Aboubakar F., war der Polizei wegen bandenmäßigen Diebstahls bekannt. Nach dem Vorfall kam es in Nantes die dritte Nacht in Folge zu Krawallen, bei denen über 50 Autos brannten, darunter das der Bürgermeisterin, sowie Schulen und andere öffentliche Gebäude angezündet wurden. Auch in Garges-lès-Gonesse nördlich von Paris gab es Ausschreitungen. Rund tausend Demonstranten forderten Gerechtigkeit.
    Am 06.07.2018 hat der verantwortliche Polizist nach dem tödlichen Schuss auf einen 22-Jährigen in Nantes Falschangaben eingeräumt. Sein Anwalt erklärte, der Beamte habe nicht in Notwehr gehandelt, sondern es habe sich um einen Unfall gehandelt. Der Polizist befindet sich seit Donnerstag in Polizeigewahrsam, die Ermittler werfen ihm mutwillige Gewalt mit Todesfolge vor. Der junge Mann, Aboubakar F., war der Polizei wegen bandenmäßigen Diebstahls bekannt. Nach dem Vorfall kam es in Nantes die dritte Nacht in Folge zu Krawallen, bei denen über 50 Autos brannten, darunter das der Bürgermeisterin, sowie Schulen und andere öffentliche Gebäude angezündet wurden. Auch in Garges-lès-Gonesse nördlich von Paris gab es Ausschreitungen. Rund tausend Demonstranten forderten Gerechtigkeit.
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  • 23-Jähriger ersticht Einbrecher
    In der Nacht zum Donnerstag, dem 30.11.2017, versuchte ein 20-jähriger Mann zusammen mit weiteren unbekannten Männern, durch ein Fenster in eine Wohnung in Weilburg einzubrechen. Ein 23-jähriger Bewohner bemerkte den Einbruchsversuch, alarmierte die Polizei und ging nach draußen. Im darauffolgenden Streit verletzte der 23-Jährige den 20-Jährigen mit einem Messer tödlich. Der 20-Jährige starb am Donnerstagmorgen im Krankenhaus. Der 23-Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen; die Tatwaffe wurde in seiner Wohnung gefunden. Gegen ihn wurde kein Haftbefehl beantragt, da die Ermittlungen auf Notwehr hindeuten.
    In der Nacht zum Donnerstag, dem 30.11.2017, versuchte ein 20-jähriger Mann zusammen mit weiteren unbekannten Männern, durch ein Fenster in eine Wohnung in Weilburg einzubrechen. Ein 23-jähriger Bewohner bemerkte den Einbruchsversuch, alarmierte die Polizei und ging nach draußen. Im darauffolgenden Streit verletzte der 23-Jährige den 20-Jährigen mit einem Messer tödlich. Der 20-Jährige starb am Donnerstagmorgen im Krankenhaus. Der 23-Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen; die Tatwaffe wurde in seiner Wohnung gefunden. Gegen ihn wurde kein Haftbefehl beantragt, da die Ermittlungen auf Notwehr hindeuten.
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  • Polizist schießt auf Ghanaer
    Am 01.02.2017 wurde der Ghanaer Obang A. von einem Polizisten angeschossen, nachdem er diesen mutmaßlich mit einem Messer angegriffen hatte. Der Vorfall ereignete sich in Berlin. Die genauen Umstände werden untersucht. Der Polizist handelte nach ersten Erkenntnissen in Notwehr. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
    Am 01.02.2017 wurde der Ghanaer Obang A. von einem Polizisten angeschossen, nachdem er diesen mutmaßlich mit einem Messer angegriffen hatte. Der Vorfall ereignete sich in Berlin. Die genauen Umstände werden untersucht. Der Polizist handelte nach ersten Erkenntnissen in Notwehr. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
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  • 33-Jähriger nach Messerangriff festgenommen
    Am 01.02.2017 gegen Mittag wurde ein 33-jähriger Mann aus Ghana in der Nähe des Hamburger Hauptbahnhofs festgenommen. Zuvor hatten zwei Passantinnen einen Zivilbeamten auf den aggressiv auftretenden Mann aufmerksam gemacht. Der Beamte entdeckte den 33-Jährigen in unmittelbarer Nähe. Als dieser den Polizisten mit einem Messer angriff, setzte der 46-jährige Zivilpolizist zunächst Pfefferspray ein und schoss dann in einer Notwehrsituation. Der 33-Jährige wurde mindestens einmal ins Bein getroffen und notoperiert. Er liegt bewusstlos im Krankenhaus, sein Zustand ist nicht lebensbedrohlich. Ein Haftbefehl wurde noch nicht erlassen. Das Landeskriminalamt und das Dezernat für interne Ermittlungen haben die Ermittlungen aufgenommen. #Messerangriff
    Am 01.02.2017 gegen Mittag wurde ein 33-jähriger Mann aus Ghana in der Nähe des Hamburger Hauptbahnhofs festgenommen. Zuvor hatten zwei Passantinnen einen Zivilbeamten auf den aggressiv auftretenden Mann aufmerksam gemacht. Der Beamte entdeckte den 33-Jährigen in unmittelbarer Nähe. Als dieser den Polizisten mit einem Messer angriff, setzte der 46-jährige Zivilpolizist zunächst Pfefferspray ein und schoss dann in einer Notwehrsituation. Der 33-Jährige wurde mindestens einmal ins Bein getroffen und notoperiert. Er liegt bewusstlos im Krankenhaus, sein Zustand ist nicht lebensbedrohlich. Ein Haftbefehl wurde noch nicht erlassen. Das Landeskriminalamt und das Dezernat für interne Ermittlungen haben die Ermittlungen aufgenommen. #Messerangriff
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  • Freispruch für Koch nach Tötung eines Schutzgelderpressers
    Am 30.09.2015 gegen 22:00 Uhr tötete ein 52-jähriger Koch in seinem Restaurant in Hamburg-St. Georg einen 49-jährigen Schutzgelderpresser durch einen Schuss aus dessen eigener Pistole. Das Landgericht Hamburg sprach den Angeklagten am 31.08.2016 frei, da die Tat als Notwehr gewertet wurde. Der Erpresser hatte den Koch über Jahre hinweg mit mindestens 25.000 Euro erpresst und am Tattag mit einer scharfen Waffe gedroht. Nach der Tötung beseitigte der Koch die Leiche, indem er sie in einer Grube im Nebenraum mit Zement und Kalk bedeckte und einen neuen Fußboden verlegte. Die Angehörigen des Getöteten reagierten mit Tumulten auf das Urteil. #Mord
    Am 30.09.2015 gegen 22:00 Uhr tötete ein 52-jähriger Koch in seinem Restaurant in Hamburg-St. Georg einen 49-jährigen Schutzgelderpresser durch einen Schuss aus dessen eigener Pistole. Das Landgericht Hamburg sprach den Angeklagten am 31.08.2016 frei, da die Tat als Notwehr gewertet wurde. Der Erpresser hatte den Koch über Jahre hinweg mit mindestens 25.000 Euro erpresst und am Tattag mit einer scharfen Waffe gedroht. Nach der Tötung beseitigte der Koch die Leiche, indem er sie in einer Grube im Nebenraum mit Zement und Kalk bedeckte und einen neuen Fußboden verlegte. Die Angehörigen des Getöteten reagierten mit Tumulten auf das Urteil. #Mord
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  • Polizist durch Messerattacke getötet
    Am 24.12.2015 gegen Morgen wurde ein 46-jähriger Polizist am Bahnhof in Herborn bei einer Messerattacke getötet. Ein 27-jähriger Angreifer griff die Beamten in einem Regionalzug an, nachdem der Zugbegleiter die Polizei wegen einer Kontrollwiderstandes gerufen hatte. Der Polizist erlitt sieben Stichverletzungen, eine davon im Hals-Schulter-Bereich war tödlich. Ein weiterer 47-jähriger Beamter wurde schwer verletzt, schwebt aber nicht mehr in Lebensgefahr. Der mutmaßliche Täter wurde angeschossen und befindet sich in Untersuchungshaft wegen Mordverdachts. Die Obduktion ergab, dass der getötete Polizist vermutlich in Notwehr geschossen hat. Der Angreifer hatte 1,5 Promille Alkohol im Blut und stand wegen Gewaltdelikten unter Bewährung. #Mord
    Am 24.12.2015 gegen Morgen wurde ein 46-jähriger Polizist am Bahnhof in Herborn bei einer Messerattacke getötet. Ein 27-jähriger Angreifer griff die Beamten in einem Regionalzug an, nachdem der Zugbegleiter die Polizei wegen einer Kontrollwiderstandes gerufen hatte. Der Polizist erlitt sieben Stichverletzungen, eine davon im Hals-Schulter-Bereich war tödlich. Ein weiterer 47-jähriger Beamter wurde schwer verletzt, schwebt aber nicht mehr in Lebensgefahr. Der mutmaßliche Täter wurde angeschossen und befindet sich in Untersuchungshaft wegen Mordverdachts. Die Obduktion ergab, dass der getötete Polizist vermutlich in Notwehr geschossen hat. Der Angreifer hatte 1,5 Promille Alkohol im Blut und stand wegen Gewaltdelikten unter Bewährung. #Mord
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  • Einbrecher erschossen – Täter in U-Haft
    In der Nacht zu Dienstag, dem 09.06.2015, gegen 01:00 Uhr, hörte ein 40-jähriger Werkstattbesitzer in Hannover verdächtige Geräusche an der Tür seiner Autowerkstatt. Als er aus dem Fenster schaute, sah er drei Männer vor seinem Haus, einer von ihnen trug eine Waffe. Er holte seine Pistole, trat vor die Haustür und gab einen Schuss in Richtung der vermeintlichen Einbrecher ab. Ein 18-jähriger Mann wurde lebensgefährlich verletzt und starb trotz Notoperation. Die beiden anderen Täter flohen und ließen den Verletzten zurück. Eine groß angelegte Fahndung der Polizei blieb bislang erfolglos. Der 18-Jährige stammt aus Osteuropa und hatte keinen festen Wohnsitz in Deutschland. Der Werkstattbesitzer, ein Sportschütze mit Waffenschein, wurde festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft geht nicht von einer Notwehrsituation aus, da die Ermittlungen und die Obduktion widersprüchliche Angaben des Schützen ergaben. In der Werkstatt wurde nichts gestohlen oder durchwühlt. Es gibt keine Hinweise auf einen tatsächlichen Einbruch. Die Polizei fahndet nach den beiden flüchtigen Komplizen. #Mord
    In der Nacht zu Dienstag, dem 09.06.2015, gegen 01:00 Uhr, hörte ein 40-jähriger Werkstattbesitzer in Hannover verdächtige Geräusche an der Tür seiner Autowerkstatt. Als er aus dem Fenster schaute, sah er drei Männer vor seinem Haus, einer von ihnen trug eine Waffe. Er holte seine Pistole, trat vor die Haustür und gab einen Schuss in Richtung der vermeintlichen Einbrecher ab. Ein 18-jähriger Mann wurde lebensgefährlich verletzt und starb trotz Notoperation. Die beiden anderen Täter flohen und ließen den Verletzten zurück. Eine groß angelegte Fahndung der Polizei blieb bislang erfolglos. Der 18-Jährige stammt aus Osteuropa und hatte keinen festen Wohnsitz in Deutschland. Der Werkstattbesitzer, ein Sportschütze mit Waffenschein, wurde festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft geht nicht von einer Notwehrsituation aus, da die Ermittlungen und die Obduktion widersprüchliche Angaben des Schützen ergaben. In der Werkstatt wurde nichts gestohlen oder durchwühlt. Es gibt keine Hinweise auf einen tatsächlichen Einbruch. Die Polizei fahndet nach den beiden flüchtigen Komplizen. #Mord
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  • Polizist vor Gericht wegen Faustschlags
    Am 25.02.2014 begann vor dem Münchner Landgericht der Berufungsprozess gegen einen 34-jährigen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt. Der Beamte hatte im Januar 2013 einer gefesselten 24-jährigen Frau mit der Faust das Nasenbein und die rechte Augenhöhle gebrochen. In erster Instanz wurde er zu zehn Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Der Angeklagte rechtfertigte sich mit Notwehr: Die Frau habe ihn angespuckt und sei mit dem Kopf auf ihn zugerast, woraufhin er im Reflex zugeschlagen habe. Die Frau gab das Anspucken zu, bestritt jedoch, dass sie mit dem Kopf hätte zustoßen können. Sie gab an, zwei Schläge erhalten zu haben. Ihr rechtes Auge sei bis heute beeinträchtigt, und sie befinde sich wegen Angst vor der Polizei in Therapie. Der Prozess wird am 10.03.2014 fortgesetzt.
    Am 25.02.2014 begann vor dem Münchner Landgericht der Berufungsprozess gegen einen 34-jährigen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt. Der Beamte hatte im Januar 2013 einer gefesselten 24-jährigen Frau mit der Faust das Nasenbein und die rechte Augenhöhle gebrochen. In erster Instanz wurde er zu zehn Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Der Angeklagte rechtfertigte sich mit Notwehr: Die Frau habe ihn angespuckt und sei mit dem Kopf auf ihn zugerast, woraufhin er im Reflex zugeschlagen habe. Die Frau gab das Anspucken zu, bestritt jedoch, dass sie mit dem Kopf hätte zustoßen können. Sie gab an, zwei Schläge erhalten zu haben. Ihr rechtes Auge sei bis heute beeinträchtigt, und sie befinde sich wegen Angst vor der Polizei in Therapie. Der Prozess wird am 10.03.2014 fortgesetzt.
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  • Polizist legt Rechtsmittel gegen Urteil ein
    Am 16.08.2013 bestätigte das Amtsgericht München, dass der Anwalt des Polizeibeamten Frank W. Rechtsmittel gegen das Urteil vom August 2013 eingelegt hat. Frank W. war zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er im Januar 2013 der 22-jährigen Teresa Z. in einer Polizeiwache das Gesicht zertrümmert hatte. Der Richter sah eine Notwehrlage, befand jedoch, dass der 33-jährige Beamte nicht hätte zuschlagen dürfen. Eine Begründung für das Rechtsmittel steht noch aus. Gegen Frank W. läuft zudem ein internes Disziplinarverfahren, das nach Rechtskraft des Urteils fortgesetzt wird.
    Am 16.08.2013 bestätigte das Amtsgericht München, dass der Anwalt des Polizeibeamten Frank W. Rechtsmittel gegen das Urteil vom August 2013 eingelegt hat. Frank W. war zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er im Januar 2013 der 22-jährigen Teresa Z. in einer Polizeiwache das Gesicht zertrümmert hatte. Der Richter sah eine Notwehrlage, befand jedoch, dass der 33-jährige Beamte nicht hätte zuschlagen dürfen. Eine Begründung für das Rechtsmittel steht noch aus. Gegen Frank W. läuft zudem ein internes Disziplinarverfahren, das nach Rechtskraft des Urteils fortgesetzt wird.
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  • Polizist erschießt 31-Jährigen am Neptunbrunnen
    Am 28.06.2013 gegen 10:00 Uhr kam es am Berliner Neptunbrunnen vor dem Roten Rathaus zu einem tödlichen Polizeieinsatz. Ein 31-jähriger Mann aus Berlin-Weißensee, Manuel F., bedrohte einen Polizisten mit einem Messer. Der Mann hatte sich zuvor auf einer Parkbank mit einem Messer in den Hals und die Hände geschnitten, war zum Brunnen gelaufen, hatte sich ausgezogen und war hineingestiegen. Als die Polizei eintraf und ihn aufforderte, das Messer wegzulegen, ging er zielstrebig auf den Beamten zu. Der Polizist gab einen Schuss ab, der den Mann in der Lunge traf und tödlich verwundete. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Die erste Mordkommission des Landeskriminalamtes hat die Ermittlungen übernommen. Der Polizist wird psychologisch betreut, seine Dienstwaffe wurde sichergestellt. Nach der Obduktion wurden weder Alkohol noch Drogen im Blut des Getöteten gefunden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft verteidigte das Vorgehen des Beamten als Notwehr.
    Am 28.06.2013 gegen 10:00 Uhr kam es am Berliner Neptunbrunnen vor dem Roten Rathaus zu einem tödlichen Polizeieinsatz. Ein 31-jähriger Mann aus Berlin-Weißensee, Manuel F., bedrohte einen Polizisten mit einem Messer. Der Mann hatte sich zuvor auf einer Parkbank mit einem Messer in den Hals und die Hände geschnitten, war zum Brunnen gelaufen, hatte sich ausgezogen und war hineingestiegen. Als die Polizei eintraf und ihn aufforderte, das Messer wegzulegen, ging er zielstrebig auf den Beamten zu. Der Polizist gab einen Schuss ab, der den Mann in der Lunge traf und tödlich verwundete. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Die erste Mordkommission des Landeskriminalamtes hat die Ermittlungen übernommen. Der Polizist wird psychologisch betreut, seine Dienstwaffe wurde sichergestellt. Nach der Obduktion wurden weder Alkohol noch Drogen im Blut des Getöteten gefunden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft verteidigte das Vorgehen des Beamten als Notwehr.
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  • 62-Jähriger nach Polizeischüssen tot
    Am 18.03.2013 gegen Abend wurde ein 62-jähriger Mann bei einem Polizeieinsatz in einem Mehrfamilienhaus in Frankfurt von drei Kugeln getroffen und tödlich verletzt. Die Polizisten waren zu einem Nachbarschaftsstreit gerufen worden und wurden von dem alkoholisierten Mann mit einem Messer bedroht. Die drei beteiligten Beamten schweigen zu dem Vorfall, da sie als Beschuldigte behandelt werden. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob die Beamten in Notwehr handelten. In den vergangenen fünf Jahren waren in Frankfurt vier Menschen bei Polizeieinsätzen erschossen worden, wobei die Staatsanwaltschaft stets Notwehr annahm. #Waffen
    Am 18.03.2013 gegen Abend wurde ein 62-jähriger Mann bei einem Polizeieinsatz in einem Mehrfamilienhaus in Frankfurt von drei Kugeln getroffen und tödlich verletzt. Die Polizisten waren zu einem Nachbarschaftsstreit gerufen worden und wurden von dem alkoholisierten Mann mit einem Messer bedroht. Die drei beteiligten Beamten schweigen zu dem Vorfall, da sie als Beschuldigte behandelt werden. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob die Beamten in Notwehr handelten. In den vergangenen fünf Jahren waren in Frankfurt vier Menschen bei Polizeieinsätzen erschossen worden, wobei die Staatsanwaltschaft stets Notwehr annahm. #Waffen
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  • Polizist schlägt Frau auf Wache
    Am 28.01.2013 gegen Abend kam es auf einer Münchner Polizeiinspektion zu einem Vorfall, bei dem ein Polizist einer 23-jährigen Frau mit der Faust ins Gesicht schlug. Die Frau hatte zuvor die Polizei wegen eines Streits mit ihrem Freund gerufen und war mit den Beamten auf die Wache gefahren. Im Auto wurde sie ausfällig und gefesselt. Auf der Wache spuckte sie einem Polizisten ins Gesicht, woraufhin dieser ihr mit der Faust ins Gesicht schlug und ihr die Nase brach; das Augenbein war angebrochen. Der Polizist beruft sich auf Notwehr, da er sich bedroht fühlte. Die Frau war zuvor auf einer Feier, ein Drogentest wurde nicht durchgeführt. Sonderermittler der internen Ermittlung sind eingeschaltet. Ein Video des Vorfalls soll existieren, wird aber noch gesucht.
    Am 28.01.2013 gegen Abend kam es auf einer Münchner Polizeiinspektion zu einem Vorfall, bei dem ein Polizist einer 23-jährigen Frau mit der Faust ins Gesicht schlug. Die Frau hatte zuvor die Polizei wegen eines Streits mit ihrem Freund gerufen und war mit den Beamten auf die Wache gefahren. Im Auto wurde sie ausfällig und gefesselt. Auf der Wache spuckte sie einem Polizisten ins Gesicht, woraufhin dieser ihr mit der Faust ins Gesicht schlug und ihr die Nase brach; das Augenbein war angebrochen. Der Polizist beruft sich auf Notwehr, da er sich bedroht fühlte. Die Frau war zuvor auf einer Feier, ein Drogentest wurde nicht durchgeführt. Sonderermittler der internen Ermittlung sind eingeschaltet. Ein Video des Vorfalls soll existieren, wird aber noch gesucht.
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  • BGH spricht Rocker nach Polizisten-Tötung frei
    Der Bundesgerichtshof hat ein führendes Mitglied der Hells Angels aus Anhausen (Kreis Neuwied) vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Der 44-jährige Rocker hatte am 17.03.2010 zwei Schüsse durch die geschlossene Haustür seines Hauses abgegeben, wobei ein 42-jähriger Polizist tödlich getroffen wurde. Der Mann nahm irrtümlich eine Notwehrlage an, da er dachte, es handele sich um Mitglieder des rivalisierenden Rockerclubs Bandidos. Tatsächlich versuchten SEK-Beamte bei einer Durchsuchungsaktion die Tür aufzubrechen. Das Landgericht Koblenz hatte den Rocker wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, der BGH hob dieses Urteil auf. Der Rocker erhielt jedoch wegen Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung eine neunjährige Freiheitsstrafe. #Mord
    Der Bundesgerichtshof hat ein führendes Mitglied der Hells Angels aus Anhausen (Kreis Neuwied) vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Der 44-jährige Rocker hatte am 17.03.2010 zwei Schüsse durch die geschlossene Haustür seines Hauses abgegeben, wobei ein 42-jähriger Polizist tödlich getroffen wurde. Der Mann nahm irrtümlich eine Notwehrlage an, da er dachte, es handele sich um Mitglieder des rivalisierenden Rockerclubs Bandidos. Tatsächlich versuchten SEK-Beamte bei einer Durchsuchungsaktion die Tür aufzubrechen. Das Landgericht Koblenz hatte den Rocker wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, der BGH hob dieses Urteil auf. Der Rocker erhielt jedoch wegen Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung eine neunjährige Freiheitsstrafe. #Mord
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  • Polizist erschießt Angreifer im Kreishaus
    Am 27.10.2011 gegen Abend erschien ein 47-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz aus dem Kreis Cuxhaven in einem Seminar im Cuxhavener Kreishaus und bedrohte die Teilnehmer. Anschließend griff er mehrere Menschen mit zwei Metallstangen an und verletzte sie. Als zwei Polizisten (25 und 41 Jahre alt) eintrafen, bedrohte der Angreifer auch sie mit den Stangen, die er wie Lanzen hielt. Trotz mehrmaliger Aufforderung, die Stangen niederzulegen, ging er auf die Beamten los. Daraufhin schoss der 25-jährige Polizist auf den Mann und traf ihn tödlich im Oberkörper. Der Leitende Oberstaatsanwalt Hartmut Nitz geht von einer Notwehrlage aus. Der Tote wird obduziert; ein Ergebnis zur möglichen Alkoholisierung wird noch am selben Tag erwartet. Der 47-Jährige war polizeibekannt und in der Vergangenheit mehrfach als aggressiv aufgefallen. Der Schütze wird psychologisch betreut und konnte noch nicht vernommen werden. Die Polizeiinspektion Delmenhorst hat aus Gründen der Objektivität die Ermittlungen übernommen.
    Am 27.10.2011 gegen Abend erschien ein 47-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz aus dem Kreis Cuxhaven in einem Seminar im Cuxhavener Kreishaus und bedrohte die Teilnehmer. Anschließend griff er mehrere Menschen mit zwei Metallstangen an und verletzte sie. Als zwei Polizisten (25 und 41 Jahre alt) eintrafen, bedrohte der Angreifer auch sie mit den Stangen, die er wie Lanzen hielt. Trotz mehrmaliger Aufforderung, die Stangen niederzulegen, ging er auf die Beamten los. Daraufhin schoss der 25-jährige Polizist auf den Mann und traf ihn tödlich im Oberkörper. Der Leitende Oberstaatsanwalt Hartmut Nitz geht von einer Notwehrlage aus. Der Tote wird obduziert; ein Ergebnis zur möglichen Alkoholisierung wird noch am selben Tag erwartet. Der 47-Jährige war polizeibekannt und in der Vergangenheit mehrfach als aggressiv aufgefallen. Der Schütze wird psychologisch betreut und konnte noch nicht vernommen werden. Die Polizeiinspektion Delmenhorst hat aus Gründen der Objektivität die Ermittlungen übernommen.
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  • Geistig Verwirrter nach Angriff mit Brandsätzen erschossen
    Am 08.09.2011 gegen 10:00 Uhr wurde ein 37-jähriger geistig verwirrter Mann bei einem Polizeieinsatz in Mannheim von einem Beamten erschossen. Die Polizisten wollten den Mann zu einer Untersuchung bei einem Amtsarzt abholen, als dieser zwei Brandsätze auf die Beamten warf. Ein 49-jähriger Polizist erlitt schwere Verbrennungen im Oberkörper und Gesicht und wurde in eine Spezialklinik in Ludwigshafen eingeliefert. Der Zustand des Beamten ist stabil. Der 37-Jährige wurde im oberen Brustbereich von einer Kugel getroffen und starb. Die Staatsanwaltschaft Mannheim geht von Notwehr aus, die Ermittlungen zum genauen Tathergang dauern. #Mord
    Am 08.09.2011 gegen 10:00 Uhr wurde ein 37-jähriger geistig verwirrter Mann bei einem Polizeieinsatz in Mannheim von einem Beamten erschossen. Die Polizisten wollten den Mann zu einer Untersuchung bei einem Amtsarzt abholen, als dieser zwei Brandsätze auf die Beamten warf. Ein 49-jähriger Polizist erlitt schwere Verbrennungen im Oberkörper und Gesicht und wurde in eine Spezialklinik in Ludwigshafen eingeliefert. Der Zustand des Beamten ist stabil. Der 37-Jährige wurde im oberen Brustbereich von einer Kugel getroffen und starb. Die Staatsanwaltschaft Mannheim geht von Notwehr aus, die Ermittlungen zum genauen Tathergang dauern. #Mord
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  • Polizist schießt Teenager nach Messerangriff nieder
    In der Nacht zum 28.11.2010 wurde ein Polizeieinsatz in Mainz zu einem Familienstreit gerufen, bei dem ein 17-Jähriger in der Wohnung randaliert haben soll. Als die Beamten vor dem Haus eintrafen, griff der Jugendliche sie mit einem Messer an. Die Polizisten setzten zunächst Pfefferspray ein und feuerten einen Warnschuss ab. Als der Angriff weiterging, schoss ein Beamter viermal auf den Teenager und traf ihn an Beinen und Brust. Der 17-Jährige wurde in ein Krankenhaus gebracht, seine Verletzungen sind nicht lebensbedrohlich. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und geht zunächst von Notwehr aus. Beide Polizisten wurden noch in der Nacht angehört und sollen am Montag erneut vernommen werden. #Messerangriff
    In der Nacht zum 28.11.2010 wurde ein Polizeieinsatz in Mainz zu einem Familienstreit gerufen, bei dem ein 17-Jähriger in der Wohnung randaliert haben soll. Als die Beamten vor dem Haus eintrafen, griff der Jugendliche sie mit einem Messer an. Die Polizisten setzten zunächst Pfefferspray ein und feuerten einen Warnschuss ab. Als der Angriff weiterging, schoss ein Beamter viermal auf den Teenager und traf ihn an Beinen und Brust. Der 17-Jährige wurde in ein Krankenhaus gebracht, seine Verletzungen sind nicht lebensbedrohlich. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und geht zunächst von Notwehr aus. Beide Polizisten wurden noch in der Nacht angehört und sollen am Montag erneut vernommen werden. #Messerangriff
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  • Gerichtsvollzieher erstochen – Angeklagter vor Gericht
    Am 20.05.2026 begann am Landgericht Saarbrücken der Prozess gegen einen 42-jährigen Deutschen, der im November 2025 einen 58-jährigen Gerichtsvollzieher in Bexbach erstochen haben soll. Der Angeklagte soll bei einer Zwangsräumung den Flur der Wohnung betreten und sofort mit einem Jagdmesser auf das Opfer eingestochen haben – mindestens 13 Mal, auf Kopf, Hals, Oberkörper und Arm. Das Opfer erlag seinen Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch und grausam vor. Der Angeklagte soll nach der Tat gerufen haben: „Das war Notwehr“ und „Da seid ihr selber schuld!“. Sein Verteidiger kündigte an, die Tat nicht zu bestreiten, aber einen Totschlag statt Mord zu sehen. Die Staatsanwaltschaft geht von verminderter Schuldfähigkeit aufgrund einer schizophrenen Störung aus. Der Angeklagte ist vorläufig in der forensisch-psychiatrischen Klinik in Merzig untergebracht. Der Prozess ist bis zum 21. August terminiert. #Mord
    Am 20.05.2026 begann am Landgericht Saarbrücken der Prozess gegen einen 42-jährigen Deutschen, der im November 2025 einen 58-jährigen Gerichtsvollzieher in Bexbach erstochen haben soll. Der Angeklagte soll bei einer Zwangsräumung den Flur der Wohnung betreten und sofort mit einem Jagdmesser auf das Opfer eingestochen haben – mindestens 13 Mal, auf Kopf, Hals, Oberkörper und Arm. Das Opfer erlag seinen Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch und grausam vor. Der Angeklagte soll nach der Tat gerufen haben: „Das war Notwehr“ und „Da seid ihr selber schuld!“. Sein Verteidiger kündigte an, die Tat nicht zu bestreiten, aber einen Totschlag statt Mord zu sehen. Die Staatsanwaltschaft geht von verminderter Schuldfähigkeit aufgrund einer schizophrenen Störung aus. Der Angeklagte ist vorläufig in der forensisch-psychiatrischen Klinik in Merzig untergebracht. Der Prozess ist bis zum 21. August terminiert. #Mord
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  • Messerstich in Park wird neu verhandelt
    Am 21.10.2024 begann am Landgericht Hamburg ein neuer Prozess gegen einen 40-jährigen Türken wegen eines beinahe tödlichen Messerstichs im Stadtteil Dulsberg. Der Angeklagte hatte im März 2023 einen damals 22-Jährigen zunächst mit einer Bierdose geschlagen und ihm dann mit einem Messer in den Rücken gestochen. Das Opfer erlitt eine zehn Zentimeter tiefe Stichverletzung sowie eine lebensgefährliche Verletzung der Lunge. Der Angeklagte bestritt die Tat nicht, gab aber Notwehr an. Eine erste Verurteilung zu sieben Jahren Haft wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben, weil zwei von der Verteidigung benannte Zeugen nicht vernommen wurden. Das Gericht hat fünf weitere Verhandlungstermine angesetzt, ein Urteil könnte am 12. Dezember 2024 verkündet werden.
    Am 21.10.2024 begann am Landgericht Hamburg ein neuer Prozess gegen einen 40-jährigen Türken wegen eines beinahe tödlichen Messerstichs im Stadtteil Dulsberg. Der Angeklagte hatte im März 2023 einen damals 22-Jährigen zunächst mit einer Bierdose geschlagen und ihm dann mit einem Messer in den Rücken gestochen. Das Opfer erlitt eine zehn Zentimeter tiefe Stichverletzung sowie eine lebensgefährliche Verletzung der Lunge. Der Angeklagte bestritt die Tat nicht, gab aber Notwehr an. Eine erste Verurteilung zu sieben Jahren Haft wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben, weil zwei von der Verteidigung benannte Zeugen nicht vernommen wurden. Das Gericht hat fünf weitere Verhandlungstermine angesetzt, ein Urteil könnte am 12. Dezember 2024 verkündet werden.
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  • Asylbewerber getötet – fünf Jahre Haft
    Am 06.11.2015 verurteilte das Landgericht Dresden einen 27-jährigen Eritreer wegen Totschlags in einem minder schweren Fall zu fünf Jahren Haft. Der Angeklagte hatte im Januar 2015 nach einem Streit auf seinen 20-jährigen Landsmann Khaled eingestochen und ihn getötet. Das Gericht ging von einer Notwehrsituation aus, stellte jedoch Tötungsvorsatz fest, da der Angeklagte mehrfach und mit Wucht in den Hals- und Brustbereich gestochen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert, die Verteidigung Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verteidigung erwägt Revision. #Mord
    Am 06.11.2015 verurteilte das Landgericht Dresden einen 27-jährigen Eritreer wegen Totschlags in einem minder schweren Fall zu fünf Jahren Haft. Der Angeklagte hatte im Januar 2015 nach einem Streit auf seinen 20-jährigen Landsmann Khaled eingestochen und ihn getötet. Das Gericht ging von einer Notwehrsituation aus, stellte jedoch Tötungsvorsatz fest, da der Angeklagte mehrfach und mit Wucht in den Hals- und Brustbereich gestochen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert, die Verteidigung Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verteidigung erwägt Revision. #Mord
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  • TikTok-Influencerin nach tödlichem Streit festgenommen
    Am 22.06.2026 gegen 10:00 Uhr kam es in einem Luxus-Apartment in Dubai zu einem Streit zwischen der 23-jährigen britischen TikTok-Influencerin Brooke George und einem 26-jährigen Mann, den sie online kennengelernt hatte. Im Verlauf der Auseinandersetzung, bei dem die Frau nach eigenen Angaben mehrfach ins Gesicht geschlagen wurde, griff sie zu einem Küchenmesser und erstach den Mann. Sie flüchtete anschließend, wurde jedoch am Montagmorgen am Flughafen festgenommen. Ihr Körper wies Verletzungen und Blutergüsse auf. Ihr wird vorsätzlicher Mord vorgeworfen, was in den Vereinigten Arabischen Emiraten mit der Todesstrafe durch Erschießen geahndet werden kann. Die Menschenrechtsorganisation "Detained in Dubai" berichtet, dass die Frau aus Notwehr gehandelt habe. #FXPromi
    Am 22.06.2026 gegen 10:00 Uhr kam es in einem Luxus-Apartment in Dubai zu einem Streit zwischen der 23-jährigen britischen TikTok-Influencerin Brooke George und einem 26-jährigen Mann, den sie online kennengelernt hatte. Im Verlauf der Auseinandersetzung, bei dem die Frau nach eigenen Angaben mehrfach ins Gesicht geschlagen wurde, griff sie zu einem Küchenmesser und erstach den Mann. Sie flüchtete anschließend, wurde jedoch am Montagmorgen am Flughafen festgenommen. Ihr Körper wies Verletzungen und Blutergüsse auf. Ihr wird vorsätzlicher Mord vorgeworfen, was in den Vereinigten Arabischen Emiraten mit der Todesstrafe durch Erschießen geahndet werden kann. Die Menschenrechtsorganisation "Detained in Dubai" berichtet, dass die Frau aus Notwehr gehandelt habe. #FXPromi
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  • Mann mit Samurai-Schwert bedroht Partygäste
    Am 12.06.2017 gegen Abend soll ein 49-jähriger Arbeitsloser aus Ratingen fünf Gäste in seiner Wohnung mit einem Samurai-Schwert bedroht haben. Er schloss die Wohnungstür ab und sagte: „Keiner kommt hier lebend raus, ich bringe euch alle um!“ Die Gäste sprangen aus Panik aus dem ersten Stock, zwei von ihnen verletzten sich erheblich. Am nächsten Tag, als einer der Gäste zurückgebliebene Sachen holen wollte, soll der Angeklagte einem Begleiter mit einem Messer in die Brust gestochen haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und spricht von Notwehr. Der Prozess wird Ende August fortgesetzt. #Bedrohung
    Am 12.06.2017 gegen Abend soll ein 49-jähriger Arbeitsloser aus Ratingen fünf Gäste in seiner Wohnung mit einem Samurai-Schwert bedroht haben. Er schloss die Wohnungstür ab und sagte: „Keiner kommt hier lebend raus, ich bringe euch alle um!“ Die Gäste sprangen aus Panik aus dem ersten Stock, zwei von ihnen verletzten sich erheblich. Am nächsten Tag, als einer der Gäste zurückgebliebene Sachen holen wollte, soll der Angeklagte einem Begleiter mit einem Messer in die Brust gestochen haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und spricht von Notwehr. Der Prozess wird Ende August fortgesetzt. #Bedrohung
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  • Millionär bietet 200.000 Euro für Falschaussage
    Im Prozess gegen eine 34-jährige Frau wegen versuchten Mordes auf dem Oktoberfest hat ein Entlastungszeuge vor dem Landgericht München zugegeben, eine Falschaussage gemacht zu haben. Der 32-jährige Schweizer gab an, dass er 100.000 Euro für seine Aussage und weitere 100.000 Euro für eine vorzeitige Haftentlassung der Angeklagten geboten bekommen habe. Mittelsmänner auf Mallorca, in Österreich und München hätten ihm gesagt, was er aussagen solle. Die Staatsanwaltschaft sprach von „Regieanweisungen“. Auftraggeber soll ein Hamburger Multimillionär sein, der vorläufig festgenommen wurde, aber nach einem Geständnis wieder auf freiem Fuß ist. Die 34-jährige Angeklagte hatte zugegeben, auf einen Wiesngast eingestochen zu haben, der zuvor den Ex-Fußball-Nationalspieler Patrick Owomoyela rassistisch beleidigt hatte. Der Vorfall ereignete sich beim Verlassen des Käferzelts. Der 34-jährige Wiesngast wurde lebensgefährlich verletzt. Owomoyela schilderte, dass der Freund des Angreifers ihn als „Scheißneger“ und „Bimbo“ beschimpft habe. Die Verteidigung sieht Notwehr. Der Schweizer Zeuge wurde wegen Verdachts auf Falschaussage und versuchte Strafvereitelung verhaftet.
    Im Prozess gegen eine 34-jährige Frau wegen versuchten Mordes auf dem Oktoberfest hat ein Entlastungszeuge vor dem Landgericht München zugegeben, eine Falschaussage gemacht zu haben. Der 32-jährige Schweizer gab an, dass er 100.000 Euro für seine Aussage und weitere 100.000 Euro für eine vorzeitige Haftentlassung der Angeklagten geboten bekommen habe. Mittelsmänner auf Mallorca, in Österreich und München hätten ihm gesagt, was er aussagen solle. Die Staatsanwaltschaft sprach von „Regieanweisungen“. Auftraggeber soll ein Hamburger Multimillionär sein, der vorläufig festgenommen wurde, aber nach einem Geständnis wieder auf freiem Fuß ist. Die 34-jährige Angeklagte hatte zugegeben, auf einen Wiesngast eingestochen zu haben, der zuvor den Ex-Fußball-Nationalspieler Patrick Owomoyela rassistisch beleidigt hatte. Der Vorfall ereignete sich beim Verlassen des Käferzelts. Der 34-jährige Wiesngast wurde lebensgefährlich verletzt. Owomoyela schilderte, dass der Freund des Angreifers ihn als „Scheißneger“ und „Bimbo“ beschimpft habe. Die Verteidigung sieht Notwehr. Der Schweizer Zeuge wurde wegen Verdachts auf Falschaussage und versuchte Strafvereitelung verhaftet.
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  • Ex-Nationalspieler Owomoyela als Zeuge im Oktoberfest-Prozess
    Am 24.05.2016 sagte der ehemalige Fußball-Nationalspieler Patrick Owomoyela als Zeuge im Prozess um Messerstiche auf dem Oktoberfest vor dem Landgericht München I aus. Owomoyela schilderte, dass er am ersten Wiesnabend 2015 im Käferzelt von einem Wiesngast als „Scheißneger“ und „Bimbo“ beschimpft worden sei. Der Mann sei extrem aggressiv gewesen, habe geballte Fäuste gehabt und gerufen: „Ich bring dich um.“ Owomoyela wurde von seiner Freundin und anderen Freunden weggezogen. Die Angeklagte Melanie M., Lebensgefährtin eines Hamburger Multi-Millionärs, ist wegen versuchten Mordes angeklagt. Sie hatte zugegeben, auf den Mann eingestochen zu haben, der zuvor Owomoyela beleidigt hatte. Der 34-jährige Lkw-Fahrer wurde lebensgefährlich verletzt. Die Verteidigung sieht die Tat als Notwehr. Der Mann hatte offenbar halluzinogene Pilze konsumiert. Melanie M. ging nach der Tat in die Diskothek „P1“ und stellte sich erst am nächsten Tag der Polizei.
    Am 24.05.2016 sagte der ehemalige Fußball-Nationalspieler Patrick Owomoyela als Zeuge im Prozess um Messerstiche auf dem Oktoberfest vor dem Landgericht München I aus. Owomoyela schilderte, dass er am ersten Wiesnabend 2015 im Käferzelt von einem Wiesngast als „Scheißneger“ und „Bimbo“ beschimpft worden sei. Der Mann sei extrem aggressiv gewesen, habe geballte Fäuste gehabt und gerufen: „Ich bring dich um.“ Owomoyela wurde von seiner Freundin und anderen Freunden weggezogen. Die Angeklagte Melanie M., Lebensgefährtin eines Hamburger Multi-Millionärs, ist wegen versuchten Mordes angeklagt. Sie hatte zugegeben, auf den Mann eingestochen zu haben, der zuvor Owomoyela beleidigt hatte. Der 34-jährige Lkw-Fahrer wurde lebensgefährlich verletzt. Die Verteidigung sieht die Tat als Notwehr. Der Mann hatte offenbar halluzinogene Pilze konsumiert. Melanie M. ging nach der Tat in die Diskothek „P1“ und stellte sich erst am nächsten Tag der Polizei.
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  • Zwei Männer nach Messerattacke verurteilt
    Am 10.04.2014 verurteilte das Wiesbadener Landgericht zwei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung zu jeweils drei Jahren und sechs Monaten Haft. Die Tat ereignete sich im vergangenen Jahr in den Weinbergen bei Eltville. Die Angeklagten hatten einem 28-jährigen Mann vier Stichverletzungen zugefügt, die neun bis zehn Zentimeter tief waren. Der Richter schloss eine Notwehrsituation aus. Einer der Angeklagten trug bei der Tat eine elektronische Fußfessel. Ein dritter Mann wurde wegen Vortäuschens einer Straftat zu acht Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
    Am 10.04.2014 verurteilte das Wiesbadener Landgericht zwei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung zu jeweils drei Jahren und sechs Monaten Haft. Die Tat ereignete sich im vergangenen Jahr in den Weinbergen bei Eltville. Die Angeklagten hatten einem 28-jährigen Mann vier Stichverletzungen zugefügt, die neun bis zehn Zentimeter tief waren. Der Richter schloss eine Notwehrsituation aus. Einer der Angeklagten trug bei der Tat eine elektronische Fußfessel. Ein dritter Mann wurde wegen Vortäuschens einer Straftat zu acht Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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  • Messerstecher vom Alstervergnügen vor Gericht
    Am 02.09.2011 gegen Abend während des Alstervergnügens kam es auf dem Gelände der Hamburger Kunsthalle zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen. Der 22-jährige Özgur T. wollte einen Streit schlichten, als ihm der 20-jährige Serhat K. ein Butterflymesser mit Widerhaken in den Hals rammte. Das Messer musste in einer anderthalbstündigen Operation entfernt werden. Serhat K. gab an, aus Notwehr gehandelt zu haben, während Zeugen widersprechen. Seit dem 18.06.2012 steht Serhat K. vor Gericht.
    Am 02.09.2011 gegen Abend während des Alstervergnügens kam es auf dem Gelände der Hamburger Kunsthalle zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen. Der 22-jährige Özgur T. wollte einen Streit schlichten, als ihm der 20-jährige Serhat K. ein Butterflymesser mit Widerhaken in den Hals rammte. Das Messer musste in einer anderthalbstündigen Operation entfernt werden. Serhat K. gab an, aus Notwehr gehandelt zu haben, während Zeugen widersprechen. Seit dem 18.06.2012 steht Serhat K. vor Gericht.
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  • 21-Jähriger bei Messerstecherei notoperiert
    Am 24.03.2013 gegen 22:00 Uhr gerieten an einer Straßenbahnhaltestelle im Kölner Stadtteil Merheim zwei 21-jährige Männer mit zwei weiteren Männern (20 und 36 Jahre alt) in Streit. Die Auseinandersetzung eskalierte zu einer Prügelei, bei der die beiden älteren Männer die 21-Jährigen mit mehreren Messerstichen in den Rücken verletzten. Einer der 21-Jährigen brach blutüberströmt zusammen und musste notoperiert werden; er schwebte am Sonntag nicht mehr in Lebensgefahr. Der andere 21-Jährige wurde leicht verletzt. Die Polizei nahm die beiden Tatverdächtigen vorläufig fest, die angaben, in Notwehr gehandelt zu haben. Sie wurden im Laufe des Tages wieder entlassen. Eine Mordkommission ermittelt.
    Am 24.03.2013 gegen 22:00 Uhr gerieten an einer Straßenbahnhaltestelle im Kölner Stadtteil Merheim zwei 21-jährige Männer mit zwei weiteren Männern (20 und 36 Jahre alt) in Streit. Die Auseinandersetzung eskalierte zu einer Prügelei, bei der die beiden älteren Männer die 21-Jährigen mit mehreren Messerstichen in den Rücken verletzten. Einer der 21-Jährigen brach blutüberströmt zusammen und musste notoperiert werden; er schwebte am Sonntag nicht mehr in Lebensgefahr. Der andere 21-Jährige wurde leicht verletzt. Die Polizei nahm die beiden Tatverdächtigen vorläufig fest, die angaben, in Notwehr gehandelt zu haben. Sie wurden im Laufe des Tages wieder entlassen. Eine Mordkommission ermittelt.
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  • Bewährungsstrafe für tödliche Messerstiche
    Am 05.04.2012 gegen 00:00 Uhr erstach ein 21-jähriger Angeklagter in Dortmund im Streit einen 18-jährigen Schüler. Das Gericht wertete den Angriff als Notwehr und verurteilte den Angeklagten wegen Beteiligung an einer Schlägerei zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft wegen Totschlags beantragt. Zwölf Wachtmeister sicherten den Gerichtssaal, mussten jedoch nicht eingreifen.
    Am 05.04.2012 gegen 00:00 Uhr erstach ein 21-jähriger Angeklagter in Dortmund im Streit einen 18-jährigen Schüler. Das Gericht wertete den Angriff als Notwehr und verurteilte den Angeklagten wegen Beteiligung an einer Schlägerei zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft wegen Totschlags beantragt. Zwölf Wachtmeister sicherten den Gerichtssaal, mussten jedoch nicht eingreifen.
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  • 31-Jähriger nach Messerstecherei tot
    Am 14.11.2015 gegen Abend kam es in einer Asylbewerberunterkunft in Espelkamp zu einer tödlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Ein 31-jähriger Marokkaner und ein 32-jähriger Libanese gerieten in Streit, wobei zunächst geschlagen wurde. Im weiteren Verlauf zogen beide Messer. Der 31-Jährige erlitt eine tödliche Stichverletzung und verblutete. Die Polizei stellte ein großes Küchenmesser und ein kleineres Klappmesser sicher. Der 32-Jährige erlitt Prellungen und einen Nasenbeinbruch. Er wurde vorläufig festgenommen, jedoch am Sonntagabend wieder freigelassen, da die Staatsanwaltschaft einen Notwehrexkurs nicht ausschließen konnte und keinen Haftbefehl beantragte.
    Am 14.11.2015 gegen Abend kam es in einer Asylbewerberunterkunft in Espelkamp zu einer tödlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Ein 31-jähriger Marokkaner und ein 32-jähriger Libanese gerieten in Streit, wobei zunächst geschlagen wurde. Im weiteren Verlauf zogen beide Messer. Der 31-Jährige erlitt eine tödliche Stichverletzung und verblutete. Die Polizei stellte ein großes Küchenmesser und ein kleineres Klappmesser sicher. Der 32-Jährige erlitt Prellungen und einen Nasenbeinbruch. Er wurde vorläufig festgenommen, jedoch am Sonntagabend wieder freigelassen, da die Staatsanwaltschaft einen Notwehrexkurs nicht ausschließen konnte und keinen Haftbefehl beantragte.
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  • Urteile nach Messerattacke erwartet
    Am 20.06.2025 soll das Stuttgarter Landgericht seine Urteile gegen drei Brüder aus einer syrischen Großfamilie verkünden. Die jungen Männer – zum Prozessauftakt noch 17, 23 und 27 Jahre alt – sollen im vergangenen Juni bei einem Streit mehrere Touristen, ebenfalls Syrer, angegriffen und zum Teil schwer verletzt haben. Der Ankläger wertet das als versuchten Totschlag in Tateinheit mit drei Fällen gefährlicher Körperverletzung und plädiert für Haftstrafen in Höhe von 7,5 Jahren für den ältesten Bruder und jeweils fünf Jahren für die beiden anderen. Die Verteidiger fordern dagegen Freispruch für die geständigen Brüder, einer von ihnen sprach in seinem Plädoyer von einem Gerangel und Notwehr. Die jungen Männer hatten im Laufe des Prozesses von einer Schlägerei berichtet, bei der unter anderem eine Schwester der Angeklagten verletzt worden sei. Daraufhin habe einer der Angeklagten ein Messer aus seinem Rucksack geholt, um zu drohen.
    Am 20.06.2025 soll das Stuttgarter Landgericht seine Urteile gegen drei Brüder aus einer syrischen Großfamilie verkünden. Die jungen Männer – zum Prozessauftakt noch 17, 23 und 27 Jahre alt – sollen im vergangenen Juni bei einem Streit mehrere Touristen, ebenfalls Syrer, angegriffen und zum Teil schwer verletzt haben. Der Ankläger wertet das als versuchten Totschlag in Tateinheit mit drei Fällen gefährlicher Körperverletzung und plädiert für Haftstrafen in Höhe von 7,5 Jahren für den ältesten Bruder und jeweils fünf Jahren für die beiden anderen. Die Verteidiger fordern dagegen Freispruch für die geständigen Brüder, einer von ihnen sprach in seinem Plädoyer von einem Gerangel und Notwehr. Die jungen Männer hatten im Laufe des Prozesses von einer Schlägerei berichtet, bei der unter anderem eine Schwester der Angeklagten verletzt worden sei. Daraufhin habe einer der Angeklagten ein Messer aus seinem Rucksack geholt, um zu drohen.
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  • Mordprozess gegen Rocker-Chef
    Am 22.11.2016 begann vor dem Landgericht Ellwangen der Mordprozess gegen einen 26-jährigen Vizepräsidenten der Heidenheimer 'Black Jackets'. Ihm wird vorgeworfen, am 7. April 2016 in Heidenheim vor einem Friseurladen auf zwei Brüder der verfeindeten 'United Tribuns' geschossen zu haben. Ein 29-jähriger Mann starb zwei Tage später an seinen Verletzungen, sein 25-jähriger Bruder überlebte schwer verletzt. Der Angeklagte räumte die Schüsse ein, gab jedoch an, aus Notwehr gehandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord aus niederen Beweggründen vor. Der Prozess findet unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. #Mord
    Am 22.11.2016 begann vor dem Landgericht Ellwangen der Mordprozess gegen einen 26-jährigen Vizepräsidenten der Heidenheimer 'Black Jackets'. Ihm wird vorgeworfen, am 7. April 2016 in Heidenheim vor einem Friseurladen auf zwei Brüder der verfeindeten 'United Tribuns' geschossen zu haben. Ein 29-jähriger Mann starb zwei Tage später an seinen Verletzungen, sein 25-jähriger Bruder überlebte schwer verletzt. Der Angeklagte räumte die Schüsse ein, gab jedoch an, aus Notwehr gehandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord aus niederen Beweggründen vor. Der Prozess findet unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. #Mord
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  • Todesschütze schuldig gesprochen
    Am 27.04.2014 erschoss Markus K. (30) in Missoula, Montana, den 17-jährigen deutschen Austauschschüler Diren aus Hamburg. Der unbewaffnete Jugendliche war nachts in die offene Garage des Mannes eingedrungen. Markus K. hielt ihn für einen Einbrecher und feuerte mit einer Schrotflinte. Am 17.12.2014 sprach eine Geschworenenjury den Angeklagten der vorsätzlichen Tötung schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, den Jugendlichen quasi hingerichtet zu haben. Die Verteidigung plädierte auf Notwehr unter Berufung auf die Castle Doctrine. Das Strafmaß wird später festgesetzt; dem Verurteilten drohen mindestens zehn Jahre Haft. Nach der Urteilsverkündung wurde Markus K. in Handschellen abgeführt.
    Am 27.04.2014 erschoss Markus K. (30) in Missoula, Montana, den 17-jährigen deutschen Austauschschüler Diren aus Hamburg. Der unbewaffnete Jugendliche war nachts in die offene Garage des Mannes eingedrungen. Markus K. hielt ihn für einen Einbrecher und feuerte mit einer Schrotflinte. Am 17.12.2014 sprach eine Geschworenenjury den Angeklagten der vorsätzlichen Tötung schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, den Jugendlichen quasi hingerichtet zu haben. Die Verteidigung plädierte auf Notwehr unter Berufung auf die Castle Doctrine. Das Strafmaß wird später festgesetzt; dem Verurteilten drohen mindestens zehn Jahre Haft. Nach der Urteilsverkündung wurde Markus K. in Handschellen abgeführt.
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  • Hausbesitzer erschießt mutmaßlichen Räuber
    Am 13.12.2010 gegen 18:00 Uhr wurde ein 77-jähriger Rentner in Sittensen auf dem Weg zu seinem Hundezwinger von fünf maskierten Tätern angesprochen. Der Mann, der aufgrund einer Verletzung an Krücken ging, wurde von der Gruppe in sein Haus gedrängt. Die Täter nahmen ihm die Geldbörse ab und durchsuchten das Haus, wobei sie einen Tresor entdeckten. Beim Versuch, den Safe zu öffnen, lösten sie einen Alarm aus. In der Folge ergriff der Rentner, der als Jäger Schusswaffen besitzt, eine Pistole und schoss, wobei er einen der Täter tödlich traf. Bei dem Getöteten handelt es sich nach ersten Erkenntnissen um einen 16-jährigen Deutschen albanischer Herkunft aus Neumünster, der polizeibekannt ist. Die vier weiteren Täter flüchteten und sprachen gebrochen deutsch. Die Polizei leitete eine Großfahndung mit 30 Beamten, Hunden und einem Hubschrauber ein, die bislang erfolglos blieb. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob der Rentner in Notwehr handelte.
    Am 13.12.2010 gegen 18:00 Uhr wurde ein 77-jähriger Rentner in Sittensen auf dem Weg zu seinem Hundezwinger von fünf maskierten Tätern angesprochen. Der Mann, der aufgrund einer Verletzung an Krücken ging, wurde von der Gruppe in sein Haus gedrängt. Die Täter nahmen ihm die Geldbörse ab und durchsuchten das Haus, wobei sie einen Tresor entdeckten. Beim Versuch, den Safe zu öffnen, lösten sie einen Alarm aus. In der Folge ergriff der Rentner, der als Jäger Schusswaffen besitzt, eine Pistole und schoss, wobei er einen der Täter tödlich traf. Bei dem Getöteten handelt es sich nach ersten Erkenntnissen um einen 16-jährigen Deutschen albanischer Herkunft aus Neumünster, der polizeibekannt ist. Die vier weiteren Täter flüchteten und sprachen gebrochen deutsch. Die Polizei leitete eine Großfahndung mit 30 Beamten, Hunden und einem Hubschrauber ein, die bislang erfolglos blieb. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob der Rentner in Notwehr handelte.
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  • Polizist verurteilt nach Gewalt gegen Gefesselte
    Am 08.08.2013 entschuldigte sich Münchens Polizeipräsident Hubertus Andrá bei einer 22-jährigen Frau, die im Januar in einer Polizeiwache von einem Beamten schwer verletzt wurde. Die gefesselte Frau hatte sich gegen ihre Verhaftung gewehrt, woraufhin der Polizist ihr das Gesicht zertrümmerte. Am Dienstag verurteilte das Amtsgericht München den 33-jährigen Beamten zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 3000 Euro Geldstrafe, die an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen ist. Der Richter sah eine Notwehrlage, betonte jedoch, dass der Beamte nicht hätte zuschlagen dürfen. Der Polizist selbst entschuldigte sich nicht bei dem Opfer.
    Am 08.08.2013 entschuldigte sich Münchens Polizeipräsident Hubertus Andrá bei einer 22-jährigen Frau, die im Januar in einer Polizeiwache von einem Beamten schwer verletzt wurde. Die gefesselte Frau hatte sich gegen ihre Verhaftung gewehrt, woraufhin der Polizist ihr das Gesicht zertrümmerte. Am Dienstag verurteilte das Amtsgericht München den 33-jährigen Beamten zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 3000 Euro Geldstrafe, die an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen ist. Der Richter sah eine Notwehrlage, betonte jedoch, dass der Beamte nicht hätte zuschlagen dürfen. Der Polizist selbst entschuldigte sich nicht bei dem Opfer.
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  • Polizist zu Bewährungsstrafe verurteilt
    Am 06.08.2013 verurteilte das Amtsgericht München den Polizisten Frank W. wegen Körperverletzung im Amt zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von 3000 Euro. Der Beamte hatte der 23-jährigen Teresa Z. auf der Polizeiinspektion 21 einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, der ihr das Nasenbein und das Augenbein brach. Die junge Frau war nach einer durchfeierten Nacht in Gewahrsam genommen worden, nachdem sie die Polizei wegen eines Streits mit ihrem Freund gerufen hatte. In der Zelle spuckte sie dem Beamten ins Gesicht, woraufhin dieser zuschlug. Der Richter wertete den Schlag als aktive, vorsätzliche Handlung und nicht als Notwehr. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate auf Bewährung gefordert, die Verteidigung Freispruch. Teresa Z. leidet noch heute unter den Folgen der Verletzung.
    Am 06.08.2013 verurteilte das Amtsgericht München den Polizisten Frank W. wegen Körperverletzung im Amt zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von 3000 Euro. Der Beamte hatte der 23-jährigen Teresa Z. auf der Polizeiinspektion 21 einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, der ihr das Nasenbein und das Augenbein brach. Die junge Frau war nach einer durchfeierten Nacht in Gewahrsam genommen worden, nachdem sie die Polizei wegen eines Streits mit ihrem Freund gerufen hatte. In der Zelle spuckte sie dem Beamten ins Gesicht, woraufhin dieser zuschlug. Der Richter wertete den Schlag als aktive, vorsätzliche Handlung und nicht als Notwehr. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate auf Bewährung gefordert, die Verteidigung Freispruch. Teresa Z. leidet noch heute unter den Folgen der Verletzung.
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  • Polizist wegen Körperverletzung im Amt vor Gericht
    Am 05.08.2013 begann am Amtsgericht München der Prozess gegen einen 33-jährigen Polizisten der Inspektion 21 im Stadtteil Au. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Körperverletzung im Amt vor. Der Beamte soll Anfang 2013 einer 23-jährigen Frau mit einem Fausthieb ins Gesicht das Nasenbein und einen Augenhöhlenboden gebrochen haben. Die Frau lag zu diesem Zeitpunkt mit Handschellen gefesselt auf einer Pritsche in einer Haftzelle. Der Angeklagte beruft sich auf Notwehr. Zum Prozess sind 13 Zeugen geladen. Im Falle einer Verurteilung droht dem Beamten eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, was automatisch die Entfernung aus dem Dienst zur Folge hätte. Der Vorfall ereignete sich am 20. Januar 2013, nachdem die Frau wegen eines Streits mit ihrem Freund die Polizei gerufen hatte. Auf der Fahrt zur Dienststelle soll sie sich geweigert haben, sich anzuschnallen, und die Beamten beleidigt sowie nach ihnen getreten haben. In der Zelle soll sie den Angeklagten angespuckt haben. Die Frau erlitt durch die Schläge Sehstörungen und eine Hornhautverletzung am rechten Auge. Die internen Ermittlungen wurden vom Polizeipräsidium an das bayerische Landeskriminalamt übertragen. #Körperverletzung
    Am 05.08.2013 begann am Amtsgericht München der Prozess gegen einen 33-jährigen Polizisten der Inspektion 21 im Stadtteil Au. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Körperverletzung im Amt vor. Der Beamte soll Anfang 2013 einer 23-jährigen Frau mit einem Fausthieb ins Gesicht das Nasenbein und einen Augenhöhlenboden gebrochen haben. Die Frau lag zu diesem Zeitpunkt mit Handschellen gefesselt auf einer Pritsche in einer Haftzelle. Der Angeklagte beruft sich auf Notwehr. Zum Prozess sind 13 Zeugen geladen. Im Falle einer Verurteilung droht dem Beamten eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, was automatisch die Entfernung aus dem Dienst zur Folge hätte. Der Vorfall ereignete sich am 20. Januar 2013, nachdem die Frau wegen eines Streits mit ihrem Freund die Polizei gerufen hatte. Auf der Fahrt zur Dienststelle soll sie sich geweigert haben, sich anzuschnallen, und die Beamten beleidigt sowie nach ihnen getreten haben. In der Zelle soll sie den Angeklagten angespuckt haben. Die Frau erlitt durch die Schläge Sehstörungen und eine Hornhautverletzung am rechten Auge. Die internen Ermittlungen wurden vom Polizeipräsidium an das bayerische Landeskriminalamt übertragen. #Körperverletzung
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  • Todesschütze Darren Wilson taucht unter
    Am 09.08.2014 erschoss der Polizeibeamte Darren Wilson (28) den 18-jährigen Michael Brown in Ferguson. Wilson wurde nach der Tat beurlaubt, tauchte jedoch unter. Sein Wohnhaus außerhalb von Ferguson ist verlassen. Die Grand Jury soll über eine Anklage entscheiden. Zeugen bestätigen teils Wilsons Notwehrdarstellung, teils Browns Unschuld. Die Bundesregierung kündigte eine umfassende Untersuchung.
    Am 09.08.2014 erschoss der Polizeibeamte Darren Wilson (28) den 18-jährigen Michael Brown in Ferguson. Wilson wurde nach der Tat beurlaubt, tauchte jedoch unter. Sein Wohnhaus außerhalb von Ferguson ist verlassen. Die Grand Jury soll über eine Anklage entscheiden. Zeugen bestätigen teils Wilsons Notwehrdarstellung, teils Browns Unschuld. Die Bundesregierung kündigte eine umfassende Untersuchung.
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