• Am Mittwoch, den 21. August 2024, gegen 19 Uhr ereignete sich in der Salzmannstraße in Bettenhausen ein Verkehrsunfall. Drei Zeugen beobachteten, wie ein Mann beim Ausparken mit seinem VW gegen ein anderes Fahrzeug stieß und anschließend flüchtete. Die Zeugen hatten bereits Fotos vom Unfall und dem flüchtigen Fahrer gemacht und die Polizei alarmiert, bevor es einem von ihnen gelang, den Fahrer an der Weiterfahrt zu hindern. Eine Polizeistreife des Reviers Ost stellte bei dem 32-jährigen Mann aus der Slowakei erheblichen Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,8 Promille. Der Mann musste die Beamten auf das Revier begleiten, wo ihm ein Arzt Blut abnahm. Sein Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er entlassen. Ihm droht nun eine Anklage wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Unfallflucht. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro.
    Am Mittwoch, den 21. August 2024, gegen 19 Uhr ereignete sich in der Salzmannstraße in Bettenhausen ein Verkehrsunfall. Drei Zeugen beobachteten, wie ein Mann beim Ausparken mit seinem VW gegen ein anderes Fahrzeug stieß und anschließend flüchtete. Die Zeugen hatten bereits Fotos vom Unfall und dem flüchtigen Fahrer gemacht und die Polizei alarmiert, bevor es einem von ihnen gelang, den Fahrer an der Weiterfahrt zu hindern. Eine Polizeistreife des Reviers Ost stellte bei dem 32-jährigen Mann aus der Slowakei erheblichen Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,8 Promille. Der Mann musste die Beamten auf das Revier begleiten, wo ihm ein Arzt Blut abnahm. Sein Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er entlassen. Ihm droht nun eine Anklage wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Unfallflucht. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro.
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  • Die Bundesanwaltschaft hat am 7. August 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen den russischen Staatsangehörigen Akhmad E. erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, als Heranwachsender (§ 105 JGG) eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b Abs. 1 StGB). Daneben werden ihm versuchte Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1, §§ 22, 23 StGB), Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 91 Abs. 1 Nr. 2 StGB), Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2a StGB) und Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) vorgeworfen. In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Akhmad E. ist Anhänger der Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS). Ab Anfang Februar 2025 plante er zunächst, einen Anschlag in Deutschland, etwa auf die israelische Botschaft in Berlin, zu begehen. Hierzu verschaffte er sich im Internet unter anderem Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen. Eine Umsetzung des Vorhabens scheiterte aber daran, dass der Angeschuldigte die zur Herstellung von Sprengstoff erforderlichen Komponenten nicht besorgen konnte. Parallel zu seinen Anschlagsideen übersetzte Akhmad E. für den IS Propagandamaterial ins Russische und Tschetschenische. Am 20. Februar 2025 begab sich der Angeschuldigte zum Flughafen Berlin-Brandenburg, um sich nunmehr in Pakistan dem IS anzuschließen und militärisch trainieren zu lassen. Zur Finanzierung der Reise schloss er zwei Mobilfunkverträge über teure Smartphones ab, die er sodann gewinnbringend verkaufte. Kurz vor Reiseantritt schickte er einem mutmaßlichen IS-Mitglied im Ausland ein Video mit dem Treueschwur auf die Organisation. Akhmad E. wurde am 20. Februar 2025 auf dem Weg zum Boarding am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren im Juni 2025 von der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg übernommen.
    Die Bundesanwaltschaft hat am 7. August 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen den russischen Staatsangehörigen Akhmad E. erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, als Heranwachsender (§ 105 JGG) eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b Abs. 1 StGB). Daneben werden ihm versuchte Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1, §§ 22, 23 StGB), Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 91 Abs. 1 Nr. 2 StGB), Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2a StGB) und Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) vorgeworfen. In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Akhmad E. ist Anhänger der Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS). Ab Anfang Februar 2025 plante er zunächst, einen Anschlag in Deutschland, etwa auf die israelische Botschaft in Berlin, zu begehen. Hierzu verschaffte er sich im Internet unter anderem Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen. Eine Umsetzung des Vorhabens scheiterte aber daran, dass der Angeschuldigte die zur Herstellung von Sprengstoff erforderlichen Komponenten nicht besorgen konnte. Parallel zu seinen Anschlagsideen übersetzte Akhmad E. für den IS Propagandamaterial ins Russische und Tschetschenische. Am 20. Februar 2025 begab sich der Angeschuldigte zum Flughafen Berlin-Brandenburg, um sich nunmehr in Pakistan dem IS anzuschließen und militärisch trainieren zu lassen. Zur Finanzierung der Reise schloss er zwei Mobilfunkverträge über teure Smartphones ab, die er sodann gewinnbringend verkaufte. Kurz vor Reiseantritt schickte er einem mutmaßlichen IS-Mitglied im Ausland ein Video mit dem Treueschwur auf die Organisation. Akhmad E. wurde am 20. Februar 2025 auf dem Weg zum Boarding am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren im Juni 2025 von der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg übernommen.
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  • Paul Robert MORA ist dringend verdächtig, in den Jahren 2006 – 2008 in seiner Funktion als Abteilungsleiter einer Großbank mit weiteren Bankmitarbeitern, einem Rechtsanwalt und Steuerberatern für einen Investor sogenannte Cum-/Ex-Geschäfte geplant und durchgeführt zu haben. Diese sollen zu einer Erstattung von Kapitalertragsteuer in Höhe von über 113 Millionen Euro geführt haben, ohne dass dem ein entsprechender Steuereinbehalt gegenüberstand. Den wahren Hintergrund der Geschäfte soll der Angeklagte MORA bankintern mittels eines Täuschungssystems verschleiert haben. Das Landgericht Wiesbaden hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen den Angeklagten Mora und weitere Angeklagte bereits zugelassen sowie einen Haftbefehl gegen ihn erlassen und eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet. Der Angeklagte soll über vielfältige Kontakte ins Ausland, darunter nach Neuseeland, Großbritannien, die Schweiz, Australien und Spanien verfügen. Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Fragen von Bedeutung: Können Sie Angaben zum derzeitigen Aufenthaltsort des Angeklagten MORA machen? Können Sie sonstige sachdienliche Hinweise geben? Hinweise werden in begründeten Fällen vertraulich behandelt. Hinweise bitte an das Bundeskriminalamt Wiesbaden oder an jede andere Polizeidienstelle.
    Paul Robert MORA ist dringend verdächtig, in den Jahren 2006 – 2008 in seiner Funktion als Abteilungsleiter einer Großbank mit weiteren Bankmitarbeitern, einem Rechtsanwalt und Steuerberatern für einen Investor sogenannte Cum-/Ex-Geschäfte geplant und durchgeführt zu haben. Diese sollen zu einer Erstattung von Kapitalertragsteuer in Höhe von über 113 Millionen Euro geführt haben, ohne dass dem ein entsprechender Steuereinbehalt gegenüberstand. Den wahren Hintergrund der Geschäfte soll der Angeklagte MORA bankintern mittels eines Täuschungssystems verschleiert haben. Das Landgericht Wiesbaden hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen den Angeklagten Mora und weitere Angeklagte bereits zugelassen sowie einen Haftbefehl gegen ihn erlassen und eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet. Der Angeklagte soll über vielfältige Kontakte ins Ausland, darunter nach Neuseeland, Großbritannien, die Schweiz, Australien und Spanien verfügen. Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Fragen von Bedeutung: Können Sie Angaben zum derzeitigen Aufenthaltsort des Angeklagten MORA machen? Können Sie sonstige sachdienliche Hinweise geben? Hinweise werden in begründeten Fällen vertraulich behandelt. Hinweise bitte an das Bundeskriminalamt Wiesbaden oder an jede andere Polizeidienstelle.
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