Am 24. September 2025 findet im Europa-Park Stadion in Freiburg ein UEFA Europa League Spiel zwischen dem SC Freiburg und dem FC Basel statt. Das Polizeipräsidium Freiburg wird von Einsatzkräften des Polizeipräsidiums Einsatz und der Bundespolizei unterstützt, um einen sicheren und störungsfreien Ablauf zu gewährleisten. Für die Anhänger des FC Basel wird ein zentraler Meetingpoint am Münsterplatz eingerichtet, von dem aus ein gemeinsamer, von der Polizei begleiteter Fanmarsch zum Stadion geplant ist. Während des Fanmarsches wird eine Drohne eingesetzt. Die Bundespolizei wird grenzpolizeiliche Einreisekontrollen durchführen, wobei die geltenden Verbote bezüglich Betäubungsmittel, Waffen und pyrotechnischer Erzeugnisse zu beachten sind. Verstöße können zur Einreiseverweigerung führen. Es wird empfohlen, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, da im Stadionbereich mit Verkehrseinschränkungen und begrenzten Parkmöglichkeiten zu rechnen ist. Das Mitführen von Pyrotechnik, Glasflaschen oder gefährlichen Gegenständen ist im Stadion verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen oder einen Platzverweis/Tageshausverbot nach sich ziehen. Ein Vermummungsverbot gilt; Gesicht und Identität dürfen nicht durch Masken, Schals etc. unkenntlich gemacht werden. Verstöße können straf- oder ordnungsrechtliche Konsequenzen haben. Straftaten und sicherheitsgefährdendes Verhalten werden konsequent verfolgt.
Am 24. September 2025 findet im Europa-Park Stadion in Freiburg ein UEFA Europa League Spiel zwischen dem SC Freiburg und dem FC Basel statt. Das Polizeipräsidium Freiburg wird von Einsatzkräften des Polizeipräsidiums Einsatz und der Bundespolizei unterstützt, um einen sicheren und störungsfreien Ablauf zu gewährleisten. Für die Anhänger des FC Basel wird ein zentraler Meetingpoint am Münsterplatz eingerichtet, von dem aus ein gemeinsamer, von der Polizei begleiteter Fanmarsch zum Stadion geplant ist. Während des Fanmarsches wird eine Drohne eingesetzt. Die Bundespolizei wird grenzpolizeiliche Einreisekontrollen durchführen, wobei die geltenden Verbote bezüglich Betäubungsmittel, Waffen und pyrotechnischer Erzeugnisse zu beachten sind. Verstöße können zur Einreiseverweigerung führen. Es wird empfohlen, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, da im Stadionbereich mit Verkehrseinschränkungen und begrenzten Parkmöglichkeiten zu rechnen ist. Das Mitführen von Pyrotechnik, Glasflaschen oder gefährlichen Gegenständen ist im Stadion verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen oder einen Platzverweis/Tageshausverbot nach sich ziehen. Ein Vermummungsverbot gilt; Gesicht und Identität dürfen nicht durch Masken, Schals etc. unkenntlich gemacht werden. Verstöße können straf- oder ordnungsrechtliche Konsequenzen haben. Straftaten und sicherheitsgefährdendes Verhalten werden konsequent verfolgt.
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