Am 19. September 2025 vollstreckten Beamte der Bundespolizei am Flughafen Stuttgart einen Haftbefehl gegen einen 30-jährigen georgischen Staatsangehörigen. Der Mann wurde bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle in Richtung Istanbul festgenommen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Urkundenfälschung vor. Nach seiner richterlichen Vorführung am 20. September 2025 wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am 19. September 2025 vollstreckten Beamte der Bundespolizei am Flughafen Stuttgart einen Haftbefehl gegen einen 30-jährigen georgischen Staatsangehörigen. Der Mann wurde bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle in Richtung Istanbul festgenommen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Urkundenfälschung vor. Nach seiner richterlichen Vorführung am 20. September 2025 wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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