Bei einer Verkehrskontrolle legte ein Autofahrer einen ukrainischen Führerschein vor, obwohl er seit 2019 in Deutschland lebt. Da er sich nicht mehr auf geltende Ausnahmeregeln berufen konnte, lag Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis vor. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige gefertigt.
Bei einer Verkehrskontrolle legte ein Autofahrer einen ukrainischen Führerschein vor, obwohl er seit 2019 in Deutschland lebt. Da er sich nicht mehr auf geltende Ausnahmeregeln berufen konnte, lag Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis vor. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige gefertigt.
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