Am 02.04.2026, gegen 18:30 Uhr, wird eine 51-jährige Autofahrerin im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle im Innenstadtbereich von Uelzen überprüft. Bei der Kontrolle stellt sich heraus, dass die 51-Jährige kein Auto mehr hätte fahren dürfen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 1,46 Promille. Sie muss die Polizisten zur Wache begleiten. Auf der Wache wird eine Blutentnahme durchgeführt. Der 51-Jährigen wird die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein wird beschlagnahmt. Sie erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Am 02.04.2026, gegen 18:30 Uhr, wird eine 51-jährige Autofahrerin im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle im Innenstadtbereich von Uelzen überprüft. Bei der Kontrolle stellt sich heraus, dass die 51-Jährige kein Auto mehr hätte fahren dürfen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 1,46 Promille. Sie muss die Polizisten zur Wache begleiten. Auf der Wache wird eine Blutentnahme durchgeführt. Der 51-Jährigen wird die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein wird beschlagnahmt. Sie erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.