Am 28.02.2026 wurde um 16:31 Uhr ein Fahrzeugführer auf der BAB 20 unter erheblicher Alkoholeinwirkung festgestellt. Der Fahrzeugführer wurde einer Kontrolle unterzogen, nachdem sein unsicheres Fahrverhalten aufgefallen war. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert, der deutlich über dem zulässigen Grenzwert lag. Daraufhin wurde die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein des Fahrzeugführers sichergestellt. Es wurde eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erstattet. Der Beschuldigte muss sich nun vor Gericht verantworten.
Am 28.02.2026 wurde um 16:31 Uhr ein Fahrzeugführer auf der BAB 20 unter erheblicher Alkoholeinwirkung festgestellt. Der Fahrzeugführer wurde einer Kontrolle unterzogen, nachdem sein unsicheres Fahrverhalten aufgefallen war. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert, der deutlich über dem zulässigen Grenzwert lag. Daraufhin wurde die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein des Fahrzeugführers sichergestellt. Es wurde eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erstattet. Der Beschuldigte muss sich nun vor Gericht verantworten.