Am 26. Oktober 2025 kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Kehl Europabrücke im Rahmen der Binnengrenzkontrollen ein Fahrzeug mit drei Personen. Der 34-jährige Fahrer wies gültige Papiere vor, und ein Mitfahrer hatte einen deutschen Aufenthaltstitel. Zwei weitere nordmazedonische Staatsangehörige im Fond konnten sich nur mit abgelaufenen slowakischen Aufenthaltstiteln ausweisen und wurden nach Frankreich zurückgewiesen. Gegen den Fahrer wird wegen des Verdachts der Schleusung ermittelt.
Am 26. Oktober 2025 kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Kehl Europabrücke im Rahmen der Binnengrenzkontrollen ein Fahrzeug mit drei Personen. Der 34-jährige Fahrer wies gültige Papiere vor, und ein Mitfahrer hatte einen deutschen Aufenthaltstitel. Zwei weitere nordmazedonische Staatsangehörige im Fond konnten sich nur mit abgelaufenen slowakischen Aufenthaltstiteln ausweisen und wurden nach Frankreich zurückgewiesen. Gegen den Fahrer wird wegen des Verdachts der Schleusung ermittelt.
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