In einem Fernzug zwischen Basel SBB und Basel Badischer Bahnhof kontrollierte die Bundespolizei am 23. Oktober 2025 einen 32-jährigen algerischen Staatsangehörigen ohne Ausweisdokumente, der nach Frankfurt/Main reisen wollte. Eine Fingerabdrucküberprüfung ergab einen Haftbefehl, ein Einreiseverbot sowie zwei Aufenthaltsermittlungen wegen Erschleichen von Leistungen und gefährlicher Körperverletzung. Da der Mann die geforderte Geldstrafe wegen Unterschlagung nicht aufbringen konnte, wurde er festgenommen und zur Verbüßung einer 45-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Gegen den 32-Jährigen wurde zudem ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.
In einem Fernzug zwischen Basel SBB und Basel Badischer Bahnhof kontrollierte die Bundespolizei am 23. Oktober 2025 einen 32-jährigen algerischen Staatsangehörigen ohne Ausweisdokumente, der nach Frankfurt/Main reisen wollte. Eine Fingerabdrucküberprüfung ergab einen Haftbefehl, ein Einreiseverbot sowie zwei Aufenthaltsermittlungen wegen Erschleichen von Leistungen und gefährlicher Körperverletzung. Da der Mann die geforderte Geldstrafe wegen Unterschlagung nicht aufbringen konnte, wurde er festgenommen und zur Verbüßung einer 45-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Gegen den 32-Jährigen wurde zudem ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.
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