Am 17. Oktober 2025 stoppten Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier an der BAB A-60 bei Prüm einen Kastenwagen, dessen bulgarischer Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besaß und dessen Unternehmen keine Lizenz für den grenzüberschreitenden Güterverkehr hatte, sowie einen litauischen Autotransporter, der durch falsche Beladung die zulässigen Abmessungen überschritt. Dem bulgarischen Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, gegen ihn und den Verantwortlichen des Unternehmens wurden Strafverfahren eingeleitet; dem litauischen Autotransporter wurde ebenfalls die Weiterfahrt untersagt, und gegen den Fahrer sowie das Unternehmen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.
Am 17. Oktober 2025 stoppten Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier an der BAB A-60 bei Prüm einen Kastenwagen, dessen bulgarischer Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besaß und dessen Unternehmen keine Lizenz für den grenzüberschreitenden Güterverkehr hatte, sowie einen litauischen Autotransporter, der durch falsche Beladung die zulässigen Abmessungen überschritt. Dem bulgarischen Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, gegen ihn und den Verantwortlichen des Unternehmens wurden Strafverfahren eingeleitet; dem litauischen Autotransporter wurde ebenfalls die Weiterfahrt untersagt, und gegen den Fahrer sowie das Unternehmen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.
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