Landeskriminalamt Niedersachsen
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  • Entflohener Straftäter Benjamin Fricke (42) gesucht
    Am 16.06.2026 gegen 15:00 Uhr flüchtete der 42-jährige Benjamin Fricke während eines begleiteten Freigangs im Bereich Peine-Vöhrum. Er startete das auf ihn zugelassene Motorrad KTM Duke 200 in schwarz und orange mit dem Kennzeichen BS-XY 46 und entzog sich der Begleitung eines JVA-Mitarbeiters. Der Gesuchte ist 192 cm groß, ca. 130 kg schwer, von kräftiger Statur, hat einen Kurzhaarschnitt und einen Ducktailbart. Bekleidet war er mit einer schwarzen Motorradjacke, einem schwarzen T-Shirt mit silber-grünem "Metallica"-Schriftzug, einer schwarzen Cargohose und schwarzen Schuhen. Er hält sich möglicherweise in Peine oder Kassel auf. Von dem wegen Mordes zu lebenslanger Haft Verurteilten kann eine Gefahr für Dritte ausgehen. Die Ermittlungen dauern.
    Am 16.06.2026 gegen 15:00 Uhr flüchtete der 42-jährige Benjamin Fricke während eines begleiteten Freigangs im Bereich Peine-Vöhrum. Er startete das auf ihn zugelassene Motorrad KTM Duke 200 in schwarz und orange mit dem Kennzeichen BS-XY 46 und entzog sich der Begleitung eines JVA-Mitarbeiters. Der Gesuchte ist 192 cm groß, ca. 130 kg schwer, von kräftiger Statur, hat einen Kurzhaarschnitt und einen Ducktailbart. Bekleidet war er mit einer schwarzen Motorradjacke, einem schwarzen T-Shirt mit silber-grünem "Metallica"-Schriftzug, einer schwarzen Cargohose und schwarzen Schuhen. Er hält sich möglicherweise in Peine oder Kassel auf. Von dem wegen Mordes zu lebenslanger Haft Verurteilten kann eine Gefahr für Dritte ausgehen. Die Ermittlungen dauern.
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  • Geldwäscheverdacht gegen Autovermietung
    Am 12.05.2026 durchsuchte das Landeskriminalamt Niedersachsen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hannover 15 Objekte in Hannover, der Region Hannover und Bremen. Die Durchsuchungen erfolgten im Rahmen eines seit Mitte 2025 geführten Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des besonders schweren Falls der Geldwäsche. Die Ermittlungen richten sich gegen vier Beschuldigte im Alter von 24 bis 38 Jahren, die als Gewerbetreibende einer Autovermietung mit Hauptsitz in Hannover sowie deren Mitarbeiter tätig sind. Die Beamten stellten zahlreiche Beweismittel sicher, darunter Mobiltelefone, Tablets und Computer. Zudem wurden Bargeld in Höhe von rund 4.600 Euro sowie Goldmünzen und -barren mit einem Gesamtgewicht von rund 135 Gramm beschlagnahmt. Im Rahmen der Finanzermittlungen erließ das Amtsgericht Hannover einen Vermögensarrest in Höhe von rund 113.000 Euro. Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem Phänomen "Crime as a Service", bei dem legale Dienstleistungen für kriminelle Zwecke genutzt werden. Es besteht der Verdacht, dass Personen aus dem kriminellen Milieu hochwertige Fahrzeuge angemietet und die Mietzahlungen teilweise über Strohleute mit inkriminierten finanziellen Mitteln geleistet haben. Die Ermittlungen dauern. #Wirtschaftskriminalität
    Am 12.05.2026 durchsuchte das Landeskriminalamt Niedersachsen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hannover 15 Objekte in Hannover, der Region Hannover und Bremen. Die Durchsuchungen erfolgten im Rahmen eines seit Mitte 2025 geführten Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des besonders schweren Falls der Geldwäsche. Die Ermittlungen richten sich gegen vier Beschuldigte im Alter von 24 bis 38 Jahren, die als Gewerbetreibende einer Autovermietung mit Hauptsitz in Hannover sowie deren Mitarbeiter tätig sind. Die Beamten stellten zahlreiche Beweismittel sicher, darunter Mobiltelefone, Tablets und Computer. Zudem wurden Bargeld in Höhe von rund 4.600 Euro sowie Goldmünzen und -barren mit einem Gesamtgewicht von rund 135 Gramm beschlagnahmt. Im Rahmen der Finanzermittlungen erließ das Amtsgericht Hannover einen Vermögensarrest in Höhe von rund 113.000 Euro. Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem Phänomen "Crime as a Service", bei dem legale Dienstleistungen für kriminelle Zwecke genutzt werden. Es besteht der Verdacht, dass Personen aus dem kriminellen Milieu hochwertige Fahrzeuge angemietet und die Mietzahlungen teilweise über Strohleute mit inkriminierten finanziellen Mitteln geleistet haben. Die Ermittlungen dauern. #Wirtschaftskriminalität
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  • Polizei bekämpft Planenschlitzerei mit Kontrollen
    Am 24.02.2026 führte die Polizei Niedersachsen in den Nachtstunden bis zum 26.02.2026 Schwerpunktkontrollen durch, an denen die niedersächsischen Polizeidirektionen Oldenburg, Osnabrück, Göttingen und Braunschweig teilnahmen. Die Kontrollen zur Bekämpfung des Kriminalitätsphänomens Planenschlitzen wurden vom Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen koordiniert, da die Schadenssummen deutlich gestiegen sind und allein im Jahr 2025 in Niedersachsen ein Schaden von rund 9 Millionen Euro entstand. Rund 250 Einsatzkräfte überprüften Parkplätze entlang der Autobahnen, wobei rund 130 Fahrzeuge und 200 Personen kontrolliert wurden. Insgesamt wurden unter anderem elf Strafverfahren eingeleitet und drei Personen ohne gültigen Führerschein angetroffen, während drei Männer aufgrund des Verdachts des "Bandemäßigen Diebstahls" festgenommen wurden, wobei keine dieser Feststellungen im Zusammenhang mit dem Phänomen Planenschlitzen stand. Rastanlagen entlang der Autobahnen geraten häufig in den Fokus der Täter, da LKW-Fahrer dort die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten und die Transprtfahrzeuge über längere Zeiträume abgestellt sind, was in Kombination mit dicht stehenden Fahrzeugen und eingeschränkten Überwachungsmöglichkeiten günstige Gelegenheiten für Täter bietet, unauffällig vorzugehen. Die Folgen gehen dabei weit über den unmittelbaren Diebstahl hinaus und umfassen erhebliche wirtschaftliche Schäden, Auswirkungen entlang sensibler Lieferketten sowie organisatorische und versicherungsrechtliche Konsequenzen. Kriminalhauptkommissar Uwe Koopmann, Vorsitzender der AG Cargo, ordnet die Maßnahmen wie folgt ein: "Planenschlitzerei ist kein Bagatelldelikt. Hinter jedem beschädigten Auflieger stehen erhebliche wirtschaftliche Schäden, verunsicherte Fahrerinnen und Fahrer sowie Eingriffe in sensible Lieferketten, die für unsere Gesellschaft und Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind.
    Am 24.02.2026 führte die Polizei Niedersachsen in den Nachtstunden bis zum 26.02.2026 Schwerpunktkontrollen durch, an denen die niedersächsischen Polizeidirektionen Oldenburg, Osnabrück, Göttingen und Braunschweig teilnahmen. Die Kontrollen zur Bekämpfung des Kriminalitätsphänomens Planenschlitzen wurden vom Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen koordiniert, da die Schadenssummen deutlich gestiegen sind und allein im Jahr 2025 in Niedersachsen ein Schaden von rund 9 Millionen Euro entstand. Rund 250 Einsatzkräfte überprüften Parkplätze entlang der Autobahnen, wobei rund 130 Fahrzeuge und 200 Personen kontrolliert wurden. Insgesamt wurden unter anderem elf Strafverfahren eingeleitet und drei Personen ohne gültigen Führerschein angetroffen, während drei Männer aufgrund des Verdachts des "Bandemäßigen Diebstahls" festgenommen wurden, wobei keine dieser Feststellungen im Zusammenhang mit dem Phänomen Planenschlitzen stand. Rastanlagen entlang der Autobahnen geraten häufig in den Fokus der Täter, da LKW-Fahrer dort die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten und die Transprtfahrzeuge über längere Zeiträume abgestellt sind, was in Kombination mit dicht stehenden Fahrzeugen und eingeschränkten Überwachungsmöglichkeiten günstige Gelegenheiten für Täter bietet, unauffällig vorzugehen. Die Folgen gehen dabei weit über den unmittelbaren Diebstahl hinaus und umfassen erhebliche wirtschaftliche Schäden, Auswirkungen entlang sensibler Lieferketten sowie organisatorische und versicherungsrechtliche Konsequenzen. Kriminalhauptkommissar Uwe Koopmann, Vorsitzender der AG Cargo, ordnet die Maßnahmen wie folgt ein: "Planenschlitzerei ist kein Bagatelldelikt. Hinter jedem beschädigten Auflieger stehen erhebliche wirtschaftliche Schäden, verunsicherte Fahrerinnen und Fahrer sowie Eingriffe in sensible Lieferketten, die für unsere Gesellschaft und Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind.
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  • Vorsicht vor Romance-Scamming!
    Am 13.01.2026 warnt das Landeskriminalamt Niedersachsen vor Romance- oder Love-Scamming, bei dem Täter online unter falschen Identitäten agieren und finanzielle Schäden verursachen. Sie suchen auf Dating-Plattformen nach Opfern, bauen Vertrauen auf und bitten dann unter dem Vorwand dramatischer Geschichten um Geld. Die Polizei rät zur Vorsicht bei Online-Bekanntschaften, insbesondere bei schnellen Liebesbekundungen, und warnt davor, Geld an unbekannte Personen zu überweisen oder sensible Daten weiterzugeben.
    Am 13.01.2026 warnt das Landeskriminalamt Niedersachsen vor Romance- oder Love-Scamming, bei dem Täter online unter falschen Identitäten agieren und finanzielle Schäden verursachen. Sie suchen auf Dating-Plattformen nach Opfern, bauen Vertrauen auf und bitten dann unter dem Vorwand dramatischer Geschichten um Geld. Die Polizei rät zur Vorsicht bei Online-Bekanntschaften, insbesondere bei schnellen Liebesbekundungen, und warnt davor, Geld an unbekannte Personen zu überweisen oder sensible Daten weiterzugeben.
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  • LKA warnt vor Violence-as-a-Service
    Am 19.12.2025 warnt das LKA Niedersachsen vor "Violence-as-a-Service (VaaS)", bei dem kriminelle Netzwerke Kinder und Jugendliche für Gewalttaten anwerben. Es werden Eltern, Schulen und Fachkräfte sensibilisiert, um Warnsignale frühzeitig zu erkennen und junge Menschen zu schützen. Typische Warnsignale sind intensivere Nutzung von Messenger-Apps, neue Gegenstände oder Geld ohne Erklärung, Wechsel des Freundeskreises und Rückzug aus Alltag und Routinen.
    Am 19.12.2025 warnt das LKA Niedersachsen vor "Violence-as-a-Service (VaaS)", bei dem kriminelle Netzwerke Kinder und Jugendliche für Gewalttaten anwerben. Es werden Eltern, Schulen und Fachkräfte sensibilisiert, um Warnsignale frühzeitig zu erkennen und junge Menschen zu schützen. Typische Warnsignale sind intensivere Nutzung von Messenger-Apps, neue Gegenstände oder Geld ohne Erklärung, Wechsel des Freundeskreises und Rückzug aus Alltag und Routinen.
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  • Razzia gegen bewaffnete Gruppe
    Am 16.09.2025 wurden Durchsuchungsmaßnahmen der Generalstaatsanwaltschaft Celle und des Landeskriminalamts Niedersachsen in Niedersachsen (Region Hannover, Landkreis Hildesheim (zwölf Objekte)), Baden-Württemberg (Enzkreis (ein Objekt)) und Nordrhein-Westfalen (Kreis Lippe (ein Objekt)) in insgesamt 14 Objekten weitestgehend abgeschlossen. Die richterlich angeordneten Maßnahmen richteten sich gegen acht Beschuldigte im Alter zwischen 32 und 57 Jahren, die verdächtig sind, eine bewaffnete Gruppe (§ 128 StGB) gebildet und sich darin betätigt zu haben. Vier von ihnen stehen zusätzlich unter Verdacht des unerlaubten Besitzes von Kriegswaffen und vollautomatischen Schusswaffen. Während der Maßnahmen wurden mehrere Kurz- und Langwaffen (nach derzeitigem Stand nicht dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegend), Munition unterschiedlichen Kalibers, Bargeld und Gegenstände, die als Sprengmittel geeignet sind, sichergestellt. Kriminaltechnische Untersuchungen dauern an. Zahlreiche Datenträger wurden ebenfalls aufgefunden. Bereits im April 2025 wurde durch das LKA Niedersachsen im Rahmen gefahrenabwehrender Maßnahmen eine Pistole samt Munition beschlagnahmt. Die Durchsuchungen verliefen ohne besondere Vorkommnisse. Zahlreiche Polizeibeamtinnen und -beamte, darunter Spezialkräfte verschiedener Polizeien, waren im Einsatz. Die Ermittlungen zu den Beschuldigten und die Auswertung der sichergestellten Beweismittel hinsichtlich der Aktivitäten der mutmaßlichen Gruppierung und möglicher geplanter Aktionen dauern an. #Waffen
    Am 16.09.2025 wurden Durchsuchungsmaßnahmen der Generalstaatsanwaltschaft Celle und des Landeskriminalamts Niedersachsen in Niedersachsen (Region Hannover, Landkreis Hildesheim (zwölf Objekte)), Baden-Württemberg (Enzkreis (ein Objekt)) und Nordrhein-Westfalen (Kreis Lippe (ein Objekt)) in insgesamt 14 Objekten weitestgehend abgeschlossen. Die richterlich angeordneten Maßnahmen richteten sich gegen acht Beschuldigte im Alter zwischen 32 und 57 Jahren, die verdächtig sind, eine bewaffnete Gruppe (§ 128 StGB) gebildet und sich darin betätigt zu haben. Vier von ihnen stehen zusätzlich unter Verdacht des unerlaubten Besitzes von Kriegswaffen und vollautomatischen Schusswaffen. Während der Maßnahmen wurden mehrere Kurz- und Langwaffen (nach derzeitigem Stand nicht dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegend), Munition unterschiedlichen Kalibers, Bargeld und Gegenstände, die als Sprengmittel geeignet sind, sichergestellt. Kriminaltechnische Untersuchungen dauern an. Zahlreiche Datenträger wurden ebenfalls aufgefunden. Bereits im April 2025 wurde durch das LKA Niedersachsen im Rahmen gefahrenabwehrender Maßnahmen eine Pistole samt Munition beschlagnahmt. Die Durchsuchungen verliefen ohne besondere Vorkommnisse. Zahlreiche Polizeibeamtinnen und -beamte, darunter Spezialkräfte verschiedener Polizeien, waren im Einsatz. Die Ermittlungen zu den Beschuldigten und die Auswertung der sichergestellten Beweismittel hinsichtlich der Aktivitäten der mutmaßlichen Gruppierung und möglicher geplanter Aktionen dauern an. #Waffen
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  • Razzia gegen mutmaßlich rechtsradikale Gruppe
    Am 16.09.2025 wurden auf richterliche Anordnung Durchsuchungen bei acht Beschuldigten im Alter zwischen 32 und 57 Jahren an verschiedenen Orten in Niedersachsen (Region Hannover, Stadt und Landkreis Hildesheim), Baden-Württemberg (Landkreis Pforzheim) und Nordrhein-Westfalen (Landkreis Lippe) durchgeführt. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, aufgrund einer mutmaßlich rechtsradikalen Gesinnung eine bewaffnete Gruppe (§ 128 StGB) gebildet und sich darin betätigt zu haben. Gegen vier Beschuldigte besteht zusätzlich der Verdacht des unerlaubten Besitzes von Kriegswaffen und anderen vollautomatischen Schusswaffen; bereits Ende April 2025 wurde bei einem der Beschuldigten im Rahmen von Maßnahmen des LKA Niedersachsen zur Gefahrenabwehr eine Pistole samt Munition sichergestellt. Die Durchsuchungen an 13 Objekten zielen auf die Auffindung und Sicherstellung weiterer Waffen sowie die Aufklärung der Aktivitäten der Gruppierung, ihres möglichen Fortbestands und möglicher geplanter Aktionen. Die Durchsuchungen, an denen auch Spezialkräfte verschiedener Polizeien beteiligt sind, dauern an; zu Ergebnissen können derzeit keine weiteren Informationen mitgeteilt werden.
    Am 16.09.2025 wurden auf richterliche Anordnung Durchsuchungen bei acht Beschuldigten im Alter zwischen 32 und 57 Jahren an verschiedenen Orten in Niedersachsen (Region Hannover, Stadt und Landkreis Hildesheim), Baden-Württemberg (Landkreis Pforzheim) und Nordrhein-Westfalen (Landkreis Lippe) durchgeführt. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, aufgrund einer mutmaßlich rechtsradikalen Gesinnung eine bewaffnete Gruppe (§ 128 StGB) gebildet und sich darin betätigt zu haben. Gegen vier Beschuldigte besteht zusätzlich der Verdacht des unerlaubten Besitzes von Kriegswaffen und anderen vollautomatischen Schusswaffen; bereits Ende April 2025 wurde bei einem der Beschuldigten im Rahmen von Maßnahmen des LKA Niedersachsen zur Gefahrenabwehr eine Pistole samt Munition sichergestellt. Die Durchsuchungen an 13 Objekten zielen auf die Auffindung und Sicherstellung weiterer Waffen sowie die Aufklärung der Aktivitäten der Gruppierung, ihres möglichen Fortbestands und möglicher geplanter Aktionen. Die Durchsuchungen, an denen auch Spezialkräfte verschiedener Polizeien beteiligt sind, dauern an; zu Ergebnissen können derzeit keine weiteren Informationen mitgeteilt werden.
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  • Deutlicher Anstieg bei Beleidigungsdelikten registriert
    In Niedersachsen wurden im Jahr 2024 mit 25.004 registrierten Fällen so viele Beleidigungsdelikte nach §§ 185 bis 187 und § 189 StGB wie noch nie zuvor verzeichnet. Das entspricht einem Anstieg von rund sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr (23.570 Fälle). Die Zahl der angezeigten Beleidigungen hat sich seit 2014 (20.767 Fälle) kontinuierlich erhöht, besonders deutlich seit 2019. Ein wesentlicher Faktor ist die Zunahme von Beleidigungen im digitalen Raum, wo die Hemmschwelle für aggressive Äußerungen niedriger ist. #Beleidigung
    In Niedersachsen wurden im Jahr 2024 mit 25.004 registrierten Fällen so viele Beleidigungsdelikte nach §§ 185 bis 187 und § 189 StGB wie noch nie zuvor verzeichnet. Das entspricht einem Anstieg von rund sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr (23.570 Fälle). Die Zahl der angezeigten Beleidigungen hat sich seit 2014 (20.767 Fälle) kontinuierlich erhöht, besonders deutlich seit 2019. Ein wesentlicher Faktor ist die Zunahme von Beleidigungen im digitalen Raum, wo die Hemmschwelle für aggressive Äußerungen niedriger ist. #Beleidigung
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  • Fahndung nach mutmaßlichen Komplizen geht weiter
    Die Staatsanwaltschaft Verden und das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen bitten die Bevölkerung um Hinweise. Seit 2015 ermittelt die Staatsanwaltschaft Verden gegen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg wegen versuchten Mordes sowie versuchten und vollendeten schweren Raubes in mehreren Fällen im Zeitraum von 1999 bis 2016. Nach der Festnahme von Daniela K. am 26.02.2024 in Berlin fahnden die Ermittlungsbehörden weiterhin nach den beiden noch flüchtigen mutmaßlichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg. Bei den Durchsuchungen im vergangenen Jahr konnten die Ermittlerinnen und Ermittler eine Vielzahl an Lichtbildern von Burkhard Garweg unter den digitalen Asservaten auffinden. Diese teilweise sehr aktuellen Bilder sind bereits durch die Staatsanwaltschaft Verden und das LKA Niedersachsen veröffentlicht worden. Im Zuge der Ermittlungen konnte die Zielfahndung auch Erkenntnisse über Ernst-Volker Staub gewinnen. Die Strafverfolgungsbehörden gehen mittlerweile davon aus, dass sich das Trio medizinisch zumeist privatärztlich hat behandeln lassen. Die Rechnungen der Behandlungen wurden offenbar stets in bar bezahlt. Die Zielfahndung nimmt daher an, dass Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg weiterhin medizinische Behandlungen durch Barzahlungen vornehmen lassen, da möglicherweise keine Krankenversicherung besteht. Zusätzlich gehen die Fahnderinnen und Fahnder davon aus, dass Ernst-Volker Staub Brillenträger ist und dadurch in regelmäßigen Abständen Augenärzte bzw. Optiker aufsuchen könnte. Wie Burkhard Garweg soll auch Ernst-Volker Staub Aliaspersonalien genutzt haben. Zumeist soll er sich laut Zeugenaussagen vorrangig mit dem Vornamen Peter vorgestellt haben. So soll er auch von Daniela K. und Burkhard Garweg als Peter vor anderen Personen bezeichnet worden sein. Weiterhin soll Ernst-Volker Staub folgende Personalien genutzt haben: Volker Gertner, Adnan Yücel, Jens Peter Grundmann, Georg Schmidt, Ulrich Schulte, Matias Kaliran, Michael Jansen, Robert Hagen, Kircali Aziz, Michael Theiss, Rolf Krause und Hans Roth Die Personalien wurden auch für die Anmietung von Wohnungen oder für Autokäufe genutzt. Darüber hinaus veröffentlichen die Staatsanwaltschaft Verden und das LKA Niedersachsen nun zwei weitere Bilder, die mutmaßlich Ernst-Volker Staub zeigen. Sie stammen aus dem Jahr 2006, wobei der Aufnahmeort unbekannt ist. Bei den Bildern handelt es sich um sogenannte Thumbnails, die den Ermittlungsbehörden in schlechter Qualität vorliegen und aus den digitalen Asservaten gewonnen werden konnten. Die Ermittlungsbehörden wenden sich nunmehr mit folgenden Fragen an die Bevölkerung: - Können Berufstätige im Gesundheitswesen Angaben zu den beiden Gesuchten oder ihren Aliaspersonalien im Kontext medizinischer Untersuchungen machen? - Haben die Tatverdächtigen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg für medizinische Behandlungen in bar bezahlt? - Können Wohnungsvermieter/-innen oder Autoverkäufer/-innen (auch private Verkäufer/-innen), welche noch nicht von der Polizei vernommen worden sind, Angaben zu den Aliaspersonalien des Gesuchten Ernst-Volker Staub machen? Auch das anonyme Hinweisgeberportal BKMS® ist weiterhin geschaltet und unter folgendem Link erreichbar: Die Identität der Hinweisgebenden ist bei der Nutzung von BKMS® absolut geschützt. Für die Nutzung des Systems ist sie weder erforderlich noch von Bedeutung. Es erfolgt eine automatische Anonymisierung der Hinweise und Dialoge und bietet keinerlei Möglichkeit der Rückverfolgung. Da die flüchtigen Straftäter bewaffnet sein könnten, rät das LKA Niedersachsen den Bürgerinnen und Bürgern dringend davon ab, die Gesuchten selbst anzusprechen.
    Die Staatsanwaltschaft Verden und das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen bitten die Bevölkerung um Hinweise. Seit 2015 ermittelt die Staatsanwaltschaft Verden gegen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg wegen versuchten Mordes sowie versuchten und vollendeten schweren Raubes in mehreren Fällen im Zeitraum von 1999 bis 2016. Nach der Festnahme von Daniela K. am 26.02.2024 in Berlin fahnden die Ermittlungsbehörden weiterhin nach den beiden noch flüchtigen mutmaßlichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg. Bei den Durchsuchungen im vergangenen Jahr konnten die Ermittlerinnen und Ermittler eine Vielzahl an Lichtbildern von Burkhard Garweg unter den digitalen Asservaten auffinden. Diese teilweise sehr aktuellen Bilder sind bereits durch die Staatsanwaltschaft Verden und das LKA Niedersachsen veröffentlicht worden. Im Zuge der Ermittlungen konnte die Zielfahndung auch Erkenntnisse über Ernst-Volker Staub gewinnen. Die Strafverfolgungsbehörden gehen mittlerweile davon aus, dass sich das Trio medizinisch zumeist privatärztlich hat behandeln lassen. Die Rechnungen der Behandlungen wurden offenbar stets in bar bezahlt. Die Zielfahndung nimmt daher an, dass Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg weiterhin medizinische Behandlungen durch Barzahlungen vornehmen lassen, da möglicherweise keine Krankenversicherung besteht. Zusätzlich gehen die Fahnderinnen und Fahnder davon aus, dass Ernst-Volker Staub Brillenträger ist und dadurch in regelmäßigen Abständen Augenärzte bzw. Optiker aufsuchen könnte. Wie Burkhard Garweg soll auch Ernst-Volker Staub Aliaspersonalien genutzt haben. Zumeist soll er sich laut Zeugenaussagen vorrangig mit dem Vornamen Peter vorgestellt haben. So soll er auch von Daniela K. und Burkhard Garweg als Peter vor anderen Personen bezeichnet worden sein. Weiterhin soll Ernst-Volker Staub folgende Personalien genutzt haben: Volker Gertner, Adnan Yücel, Jens Peter Grundmann, Georg Schmidt, Ulrich Schulte, Matias Kaliran, Michael Jansen, Robert Hagen, Kircali Aziz, Michael Theiss, Rolf Krause und Hans Roth Die Personalien wurden auch für die Anmietung von Wohnungen oder für Autokäufe genutzt. Darüber hinaus veröffentlichen die Staatsanwaltschaft Verden und das LKA Niedersachsen nun zwei weitere Bilder, die mutmaßlich Ernst-Volker Staub zeigen. Sie stammen aus dem Jahr 2006, wobei der Aufnahmeort unbekannt ist. Bei den Bildern handelt es sich um sogenannte Thumbnails, die den Ermittlungsbehörden in schlechter Qualität vorliegen und aus den digitalen Asservaten gewonnen werden konnten. Die Ermittlungsbehörden wenden sich nunmehr mit folgenden Fragen an die Bevölkerung: - Können Berufstätige im Gesundheitswesen Angaben zu den beiden Gesuchten oder ihren Aliaspersonalien im Kontext medizinischer Untersuchungen machen? - Haben die Tatverdächtigen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg für medizinische Behandlungen in bar bezahlt? - Können Wohnungsvermieter/-innen oder Autoverkäufer/-innen (auch private Verkäufer/-innen), welche noch nicht von der Polizei vernommen worden sind, Angaben zu den Aliaspersonalien des Gesuchten Ernst-Volker Staub machen? Auch das anonyme Hinweisgeberportal BKMS® ist weiterhin geschaltet und unter folgendem Link erreichbar: Die Identität der Hinweisgebenden ist bei der Nutzung von BKMS® absolut geschützt. Für die Nutzung des Systems ist sie weder erforderlich noch von Bedeutung. Es erfolgt eine automatische Anonymisierung der Hinweise und Dialoge und bietet keinerlei Möglichkeit der Rückverfolgung. Da die flüchtigen Straftäter bewaffnet sein könnten, rät das LKA Niedersachsen den Bürgerinnen und Bürgern dringend davon ab, die Gesuchten selbst anzusprechen.
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  • Fahndung nach mutmaßlichen Räubern ausgeweitet
    Die Staatsanwaltschaft (StA) Verden und das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen bitten bei der Fahndung nach Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg die Bevölkerung erneut um Mithilfe und veröffentlichen dazu u. a. ein Video eines der Gesuchten und Informationen zum aktuellen Ermittlungsstand: Seit 2015 ermitteln die beiden Behörden gegen Daniela K., Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg wegen versuchten Mordes sowie versuchten und vollendeten schweren Raubes. Die Taten haben sich im Zeitraum von 1999 bis 2016 ereignet. Die aktuellen Ermittlungen haben dazu geführt, dass dem Trio nun weitere Straftaten vorgeworfen werden. Die StA Verden und das LKA Niedersachsen haben derzeit den hinreichenden Verdacht, dass das Trio für weitere Taten in Betracht kommt, insgesamt geht die Staatsanwaltschaft von 13 versuchten und vollendeten schweren Raubdelikten aus, die dem Trio zugerechnet werden können (siehe Auflistung der Taten). Den drei Beschuldigten wird nun auch u. a. erpresserischer Menschenraub vorgeworfen. Sie sollen aufgrund gemeinsamen Tatplans arbeitsteilig handelnd am 23.08.2014 in Elmshorn und am 02.01.2015 in Osnabrück die Kassenbüros von Einkaufsmärkten überfallen haben. Dabei sollen sie Mitarbeiter unter Vorhalt einer Pistole bzw. eines Elektroschockers zur Herausgabe von Geld bewegt haben. Den Beschuldigten Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub wird darüber hinaus die Begehung eines weiteren schweren Raubes vorgeworfen, indem sie am 14.04.2009 in Löhne-Ulenburg einen Einkaufsmarkt überfallen haben sollen. Auf Antrag der StA Verden hat das zuständige Ermittlungsgericht die Haftbefehle wegen dieser Taten entsprechend erweitert. Weiterhin sind die Beschuldigten verdächtig, am 02.11.2004 in Leverkusen, am 30.09.2011 in Celle, am 24.12.2012 in Stade und am 19.10.2015 weitere Kassenbüros von Einkaufsmärkten überfallen zu haben. Der Gesamtschaden durch diese 13 Taten beläuft sich auf mehr als 2,7 Millionen Euro. Im Zusammenhang mit zwei Fällen liegen den Ermittlungsbehörden Belege vor, die einen Hinweis darauf geben, dass vor den Taten Wohnobjekte angemietet wurden, um von dort aus die späteren Tatorte auszukundschaften bzw. um sich für die Tatvorbereitungen in der Nähe aufhalten zu können. Konkret handelt es sich hierbei um die Taten in Stuhr und Hildesheim. Es besteht der Verdacht, dass Daniela K. sich als Sarah (Tat in Stuhr) und Lucia (Tat in Hildesheim) ausgegeben und hierbei zur Anmietung möglicherweise gefälschte Ausweisdokumente vorgelegt haben könnte. Diese Dokumente werden nun verbunden mit den Fragestellungen veröffentlicht: - Wer kann Angaben zu den gefälschten Ausweisdokumenten machen? - Wer hat an die Tatverdächtigen eine Wohnung bzw. ein Gebäude vermietet? - Bei welchen weiteren Taten wurden ebenfalls Objekte an die Beschuldigten vermietet? Darüber hinaus dauern die Fahndungsmaßnahmen zu den beiden gesuchten Tatverdächtigen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg an. Das LKA Niedersachsen wertet im Auftrag der StA Verden weiterhin eine Vielzahl von Beweismitteln aus. Darunter befinden sich auch digitale Spuren in einer Größenordnung von 17 Terabyte (Stand 08/24). Das entspricht ausgedruckt bis zu 86.000.000.000 DIN A4 Seiten. Unter diesen digitalen Spuren befinden sich auch Fotos, die mutmaßlich Burkhard Garweg in einer Wohnung in Hildesheim zeigen, die für Vorbereitungshandlungen benutzt worden ist. Diese Fotos zeigen den Gesuchten in der Spiegelung des Fensters. Sie wurden wahrscheinlich im Januar 2016 aufgenommen. Bei der weiteren Auswertung der digitalen Asservate haben die Fahnderinnen und Fahnder ein Video gefunden, welches ebenfalls mutmaßlich Burkhard Garweg zeigt. Dieses zeigt ihn offenbar im Jahr 2020 auf einem Gelände mit Fahrzeugen sowie Wohnwagen, welche im Hintergrund stehen. In dem Video richtet der Beschuldigte Garweg seine Worte an eine "Karin" bzw. "Carin" und wünscht ihr viel Erfolg bei der Prüfung. Aus dem vorliegenden Bewegtbild wird die Mimik und Gestik sowie die Aussprache des mutmaßlichen Räubers deutlich. Die Fahnderinnen und Fahnder erhoffen sich dadurch neue Hinweise, die zur Ergreifung des Gesuchten führen. Darüber hinaus fragen sie die Bevölkerung: - Wer ist "Karin" bzw. "Carin"? - In welchem Zusammenhang steht sie zu Burkhard Garweg? Durch die Asservatenauswertung wissen die Ermittlungsbehörden inzwischen, dass Burkhard Garweg in der Zeit von 2008 bis 2016 mit einer Lebensgefährtin in einer Wohnung im Berliner Stadtteil Neukölln gelebt hat. Danach ist er auf ein Gelände am Markgrafendamm gezogen. Zudem gibt es Hinweise, dass der Gesuchte sich immer wieder für eine gewisse Zeit in Hamburg aufgehalten haben dürfte. Die Fahnderinnen und Fahnder gehen davon aus, dass sich Burkhard Garweg nach wie vor in Deutschland aufhält und über einen erheblichen Unterstützerkreis in der linken Szene verfügt. In diesem Zusammenhang haben die Ermittlungsbehörden auch zeugenschaftliche Vernehmungen ehemaliger RAF-Terroristen durchgeführt. Darüber hinaus hat Burkhard Garweg offenbar in seiner Zeit in Berlin eine Fotografenschule besucht. Die Ermittlungsbehörden halten es für wahrscheinlich, dass er durch die erworbenen Erkenntnisse zumindest zeitweise als Fotograf gearbeitet haben könnte. Auch hier fragen die Ermittlerinnen und Ermittler: - Wer hat Informationen über eine Fotografentätigkeit des Burkhard Garweg? Die StA Verden und das LKA Niedersachsen haben auch Erkenntnisse darüber erlangt, dass Burkhard Garweg zahlreiche Verhältnisse zu Frauen gehabt haben könnte. Die Ermittlungsbehörden bitten daher die Frauen, die eine Beziehung zu Burkhard Garweg unterhalten haben, sich mit dem LKA Niedersachsen in Verbindung zu setzen. Da die flüchtigen Beschuldigten bewaffnet sein könnten, rät das LKA Niedersachsen den Bürgerinnen und Bürgern dringend davon ab, die Gesuchten selbst anzusprechen.
    Die Staatsanwaltschaft (StA) Verden und das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen bitten bei der Fahndung nach Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg die Bevölkerung erneut um Mithilfe und veröffentlichen dazu u. a. ein Video eines der Gesuchten und Informationen zum aktuellen Ermittlungsstand: Seit 2015 ermitteln die beiden Behörden gegen Daniela K., Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg wegen versuchten Mordes sowie versuchten und vollendeten schweren Raubes. Die Taten haben sich im Zeitraum von 1999 bis 2016 ereignet. Die aktuellen Ermittlungen haben dazu geführt, dass dem Trio nun weitere Straftaten vorgeworfen werden. Die StA Verden und das LKA Niedersachsen haben derzeit den hinreichenden Verdacht, dass das Trio für weitere Taten in Betracht kommt, insgesamt geht die Staatsanwaltschaft von 13 versuchten und vollendeten schweren Raubdelikten aus, die dem Trio zugerechnet werden können (siehe Auflistung der Taten). Den drei Beschuldigten wird nun auch u. a. erpresserischer Menschenraub vorgeworfen. Sie sollen aufgrund gemeinsamen Tatplans arbeitsteilig handelnd am 23.08.2014 in Elmshorn und am 02.01.2015 in Osnabrück die Kassenbüros von Einkaufsmärkten überfallen haben. Dabei sollen sie Mitarbeiter unter Vorhalt einer Pistole bzw. eines Elektroschockers zur Herausgabe von Geld bewegt haben. Den Beschuldigten Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub wird darüber hinaus die Begehung eines weiteren schweren Raubes vorgeworfen, indem sie am 14.04.2009 in Löhne-Ulenburg einen Einkaufsmarkt überfallen haben sollen. Auf Antrag der StA Verden hat das zuständige Ermittlungsgericht die Haftbefehle wegen dieser Taten entsprechend erweitert. Weiterhin sind die Beschuldigten verdächtig, am 02.11.2004 in Leverkusen, am 30.09.2011 in Celle, am 24.12.2012 in Stade und am 19.10.2015 weitere Kassenbüros von Einkaufsmärkten überfallen zu haben. Der Gesamtschaden durch diese 13 Taten beläuft sich auf mehr als 2,7 Millionen Euro. Im Zusammenhang mit zwei Fällen liegen den Ermittlungsbehörden Belege vor, die einen Hinweis darauf geben, dass vor den Taten Wohnobjekte angemietet wurden, um von dort aus die späteren Tatorte auszukundschaften bzw. um sich für die Tatvorbereitungen in der Nähe aufhalten zu können. Konkret handelt es sich hierbei um die Taten in Stuhr und Hildesheim. Es besteht der Verdacht, dass Daniela K. sich als Sarah (Tat in Stuhr) und Lucia (Tat in Hildesheim) ausgegeben und hierbei zur Anmietung möglicherweise gefälschte Ausweisdokumente vorgelegt haben könnte. Diese Dokumente werden nun verbunden mit den Fragestellungen veröffentlicht: - Wer kann Angaben zu den gefälschten Ausweisdokumenten machen? - Wer hat an die Tatverdächtigen eine Wohnung bzw. ein Gebäude vermietet? - Bei welchen weiteren Taten wurden ebenfalls Objekte an die Beschuldigten vermietet? Darüber hinaus dauern die Fahndungsmaßnahmen zu den beiden gesuchten Tatverdächtigen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg an. Das LKA Niedersachsen wertet im Auftrag der StA Verden weiterhin eine Vielzahl von Beweismitteln aus. Darunter befinden sich auch digitale Spuren in einer Größenordnung von 17 Terabyte (Stand 08/24). Das entspricht ausgedruckt bis zu 86.000.000.000 DIN A4 Seiten. Unter diesen digitalen Spuren befinden sich auch Fotos, die mutmaßlich Burkhard Garweg in einer Wohnung in Hildesheim zeigen, die für Vorbereitungshandlungen benutzt worden ist. Diese Fotos zeigen den Gesuchten in der Spiegelung des Fensters. Sie wurden wahrscheinlich im Januar 2016 aufgenommen. Bei der weiteren Auswertung der digitalen Asservate haben die Fahnderinnen und Fahnder ein Video gefunden, welches ebenfalls mutmaßlich Burkhard Garweg zeigt. Dieses zeigt ihn offenbar im Jahr 2020 auf einem Gelände mit Fahrzeugen sowie Wohnwagen, welche im Hintergrund stehen. In dem Video richtet der Beschuldigte Garweg seine Worte an eine "Karin" bzw. "Carin" und wünscht ihr viel Erfolg bei der Prüfung. Aus dem vorliegenden Bewegtbild wird die Mimik und Gestik sowie die Aussprache des mutmaßlichen Räubers deutlich. Die Fahnderinnen und Fahnder erhoffen sich dadurch neue Hinweise, die zur Ergreifung des Gesuchten führen. Darüber hinaus fragen sie die Bevölkerung: - Wer ist "Karin" bzw. "Carin"? - In welchem Zusammenhang steht sie zu Burkhard Garweg? Durch die Asservatenauswertung wissen die Ermittlungsbehörden inzwischen, dass Burkhard Garweg in der Zeit von 2008 bis 2016 mit einer Lebensgefährtin in einer Wohnung im Berliner Stadtteil Neukölln gelebt hat. Danach ist er auf ein Gelände am Markgrafendamm gezogen. Zudem gibt es Hinweise, dass der Gesuchte sich immer wieder für eine gewisse Zeit in Hamburg aufgehalten haben dürfte. Die Fahnderinnen und Fahnder gehen davon aus, dass sich Burkhard Garweg nach wie vor in Deutschland aufhält und über einen erheblichen Unterstützerkreis in der linken Szene verfügt. In diesem Zusammenhang haben die Ermittlungsbehörden auch zeugenschaftliche Vernehmungen ehemaliger RAF-Terroristen durchgeführt. Darüber hinaus hat Burkhard Garweg offenbar in seiner Zeit in Berlin eine Fotografenschule besucht. Die Ermittlungsbehörden halten es für wahrscheinlich, dass er durch die erworbenen Erkenntnisse zumindest zeitweise als Fotograf gearbeitet haben könnte. Auch hier fragen die Ermittlerinnen und Ermittler: - Wer hat Informationen über eine Fotografentätigkeit des Burkhard Garweg? Die StA Verden und das LKA Niedersachsen haben auch Erkenntnisse darüber erlangt, dass Burkhard Garweg zahlreiche Verhältnisse zu Frauen gehabt haben könnte. Die Ermittlungsbehörden bitten daher die Frauen, die eine Beziehung zu Burkhard Garweg unterhalten haben, sich mit dem LKA Niedersachsen in Verbindung zu setzen. Da die flüchtigen Beschuldigten bewaffnet sein könnten, rät das LKA Niedersachsen den Bürgerinnen und Bürgern dringend davon ab, die Gesuchten selbst anzusprechen.
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