Am Mittwochmorgen, dem 20. August 2025, ereignete sich in Lübeck ein Angriff einer 20-jährigen Frau auf eine 48-jährige Frau. Die 48-Jährige wurde dabei mit einem Messer verletzt. Die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Mordkommission der Kriminalpolizei Lübeck haben die Ermittlungen aufgenommen. In der Nacht von Mittwoch, dem 20. August 2025, auf Donnerstag, den 21. August 2025, griff die 20-jährige Tochter ihre Mutter in Lübeck mit mindestens einem Messer an und fügte ihr oberflächliche Verletzungen zu. Beide Frauen sind deutsche Staatsbürgerinnen aus Lübeck. Die alarmierten Einsatzkräfte trafen sowohl die Tatverdächtige als auch die Geschädigte vor Ort an. Die Tatverdächtige wurde festgenommen, die Geschädigte ärztlich versorgt. Lebensgefährliche Verletzungen lagen nicht vor. Die Polizei stellte mögliche Tatmittel sicher und die Spurensicherung der Kriminalpolizei war vor Ort tätig. Die Ermittlungen zu den Umständen und Hintergründen dauern an. Die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Mordkommission der Kriminalpolizei Lübeck haben die Ermittlungen aufgenommen. Das Amtsgericht Lübeck ordnete heute die vorläufige Unterbringung der Tatverdächtigen gemäß § 126a StPO an, da eine psychiatrische Sachverständige eine psychiatrische Erkrankung und damit eine Gefahr für die Allgemeinheit feststellte.
Am Mittwochmorgen, dem 20. August 2025, ereignete sich in Lübeck ein Angriff einer 20-jährigen Frau auf eine 48-jährige Frau. Die 48-Jährige wurde dabei mit einem Messer verletzt. Die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Mordkommission der Kriminalpolizei Lübeck haben die Ermittlungen aufgenommen. In der Nacht von Mittwoch, dem 20. August 2025, auf Donnerstag, den 21. August 2025, griff die 20-jährige Tochter ihre Mutter in Lübeck mit mindestens einem Messer an und fügte ihr oberflächliche Verletzungen zu. Beide Frauen sind deutsche Staatsbürgerinnen aus Lübeck. Die alarmierten Einsatzkräfte trafen sowohl die Tatverdächtige als auch die Geschädigte vor Ort an. Die Tatverdächtige wurde festgenommen, die Geschädigte ärztlich versorgt. Lebensgefährliche Verletzungen lagen nicht vor. Die Polizei stellte mögliche Tatmittel sicher und die Spurensicherung der Kriminalpolizei war vor Ort tätig. Die Ermittlungen zu den Umständen und Hintergründen dauern an. Die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Mordkommission der Kriminalpolizei Lübeck haben die Ermittlungen aufgenommen. Das Amtsgericht Lübeck ordnete heute die vorläufige Unterbringung der Tatverdächtigen gemäß § 126a StPO an, da eine psychiatrische Sachverständige eine psychiatrische Erkrankung und damit eine Gefahr für die Allgemeinheit feststellte.
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