Am 15. September 2025 um 20:50 Uhr wurde eine 41-jährige deutsche Staatsangehörige im Hauptbahnhof Mainz von der Bundespolizei im Rahmen einer Streitigkeit festgestellt und kontrolliert. Die Kontrolle ergab zwei Haftbefehle gegen die Frau: einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mainz wegen Betrugs und einen Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und Raubes. Ein freiwilliger Atemalkoholtest zeigte einen Wert von 2,72 Promille. Da die Frau die Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro nicht begleichen konnte, wurde sie zur Verbüßung der 80-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA Rohrbach überstellt. #Körperverletzung
Am 15. September 2025 um 20:50 Uhr wurde eine 41-jährige deutsche Staatsangehörige im Hauptbahnhof Mainz von der Bundespolizei im Rahmen einer Streitigkeit festgestellt und kontrolliert. Die Kontrolle ergab zwei Haftbefehle gegen die Frau: einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mainz wegen Betrugs und einen Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und Raubes. Ein freiwilliger Atemalkoholtest zeigte einen Wert von 2,72 Promille. Da die Frau die Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro nicht begleichen konnte, wurde sie zur Verbüßung der 80-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA Rohrbach überstellt. #Körperverletzung
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