Am 15. September 2025 wurde gegen 14:00 Uhr auf der Rastanlage Bunderneuland an der Autobahn 280 ein 35-jähriger lettischer Staatsangehöriger im Rahmen einer Grenzkontrolle in einem grenzüberschreitenden Fernreisebus kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten zwei Haftbefehle verschiedener Staatsanwaltschaften fest. Der Mann war wegen zweier Verurteilungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von insgesamt 4.650 Euro oder einer Freiheitsstrafe von insgesamt 155 Tagen verurteilt worden. Da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert und verbüßt dort eine Freiheitsstrafe von ca. fünf Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann zudem zweimal zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Am 15. September 2025 wurde gegen 14:00 Uhr auf der Rastanlage Bunderneuland an der Autobahn 280 ein 35-jähriger lettischer Staatsangehöriger im Rahmen einer Grenzkontrolle in einem grenzüberschreitenden Fernreisebus kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten zwei Haftbefehle verschiedener Staatsanwaltschaften fest. Der Mann war wegen zweier Verurteilungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von insgesamt 4.650 Euro oder einer Freiheitsstrafe von insgesamt 155 Tagen verurteilt worden. Da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert und verbüßt dort eine Freiheitsstrafe von ca. fünf Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann zudem zweimal zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
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