Am Bochumer Hauptbahnhof versuchte am 1. September 2025 eine 20-jährige deutsche Staatsangehörige aus Mülheim an der Ruhr, aus der Gewahrsamszelle der Bundespolizei zu fliehen. Zuvor hatte sie erheblichen Widerstand geleistet. Gegen 20:30 Uhr fuhr sie ohne Ticket mit dem RE 6 vom Dortmunder Hauptbahnhof nach Bochum. Sie zeigte sich unkooperativ, weigerte sich, Angaben zu ihrer Person zu machen und den Zug zu verlassen. Die Beamten kündigten an, die Maßnahme notfalls mit körperlichem Zwang durchzusetzen. Die Frau blieb sitzen, woraufhin die Beamten sie aus dem Zug führten. Dabei versuchte sie sich zu wehren, leistete Widerstand und beleidigte die Einsatzkräfte. Die Bundespolizisten brachten sie zu Boden, fesselten sie und brachten sie zur Bundespolizeiwache. Dort fanden die Beamten bei einer Durchsuchung ein Springmesser und eine geringe Menge Ecstasy in ihrer Hosentasche. In der Gewahrsamszelle versuchte sie erneut zu fliehen und musste von den Beamten erneut zu Boden gebracht werden. Nach dem Alarmieren eines Rettungswagens äußerte die Frau den Wunsch nach einer psychischen Behandlung. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde sie von Rettungskräften in eine psychiatrische Klinik eingeliefert. Die 20-Jährige muss sich nun wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Erschleichens von Leistungen sowie Verstoßes gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Am Bochumer Hauptbahnhof versuchte am 1. September 2025 eine 20-jährige deutsche Staatsangehörige aus Mülheim an der Ruhr, aus der Gewahrsamszelle der Bundespolizei zu fliehen. Zuvor hatte sie erheblichen Widerstand geleistet. Gegen 20:30 Uhr fuhr sie ohne Ticket mit dem RE 6 vom Dortmunder Hauptbahnhof nach Bochum. Sie zeigte sich unkooperativ, weigerte sich, Angaben zu ihrer Person zu machen und den Zug zu verlassen. Die Beamten kündigten an, die Maßnahme notfalls mit körperlichem Zwang durchzusetzen. Die Frau blieb sitzen, woraufhin die Beamten sie aus dem Zug führten. Dabei versuchte sie sich zu wehren, leistete Widerstand und beleidigte die Einsatzkräfte. Die Bundespolizisten brachten sie zu Boden, fesselten sie und brachten sie zur Bundespolizeiwache. Dort fanden die Beamten bei einer Durchsuchung ein Springmesser und eine geringe Menge Ecstasy in ihrer Hosentasche. In der Gewahrsamszelle versuchte sie erneut zu fliehen und musste von den Beamten erneut zu Boden gebracht werden. Nach dem Alarmieren eines Rettungswagens äußerte die Frau den Wunsch nach einer psychischen Behandlung. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde sie von Rettungskräften in eine psychiatrische Klinik eingeliefert. Die 20-Jährige muss sich nun wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Erschleichens von Leistungen sowie Verstoßes gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz verantworten.
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