Am Flughafen Dresden wurde am 29. August 2025 bei der Ausreisekontrolle ein 30-jähriger Deutscher kontrolliert, gegen den ein Haftbefehl des Amtsgerichts Bad Liebenwerda wegen Verleumdung vorlag.
Der Mann bezahlte die geforderte Geldstrafe von 1.200 Euro vor Ort und konnte seine Reise fortsetzen.
Der Mann bezahlte die geforderte Geldstrafe von 1.200 Euro vor Ort und konnte seine Reise fortsetzen.
Am Flughafen Dresden wurde am 29. August 2025 bei der Ausreisekontrolle ein 30-jähriger Deutscher kontrolliert, gegen den ein Haftbefehl des Amtsgerichts Bad Liebenwerda wegen Verleumdung vorlag.
Der Mann bezahlte die geforderte Geldstrafe von 1.200 Euro vor Ort und konnte seine Reise fortsetzen.
Der Mann bezahlte die geforderte Geldstrafe von 1.200 Euro vor Ort und konnte seine Reise fortsetzen.
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