• Am 15. September 2025 entwendeten unbekannte Täterinnen in Mainz-Gonsenheim Schmuck und Wertgegenstände im Wert von mehreren Hundert Euro mittels Trickdiebstahl. Ein 85-jähriger Mann hatte über eine Zeitungsanzeige, die den Ankauf von Puppen anbot, Kontakt zu einer Frau aufgenommen und einen Termin in seiner Wohnung vereinbart. Die Frau erschien am 15. September 2025 mit ihrer mutmaßlich 12- bis 14-jährigen Tochter. Die Frau zeigte kein Interesse an der Puppe, sondern fragte nach Schmuck und Münzen. Während der Geschädigte ihr im Schlafzimmer Schmuck und Manschettenknöpfe zeigte, blieb die Tochter unbeaufsichtigt im Wohnzimmer. Nach dem Verlassen der beiden Personen stellte der Geschädigte den Diebstahl von zwei Krawattennadeln und einem Paar Manschettenknöpfen im Gesamtwert von mehreren Hundert Euro aus einem Schrank im Wohnzimmer fest. Die Täterin wird wie folgt beschrieben: Alter: 30 bis 40 Jahre; Größe: ca. 165 cm; Haare: dunkelblond bis hellbraun; Haut: eher dunkler Teint; Statur: normale, nicht schlanke, aber auch nicht dicke Statur. Ihre Begleiterin, die Tochter, wird auf 12 bis 14 Jahre geschätzt. Die Polizei warnt vor solchen Betrugsmaschen im Zusammenhang mit dem angeblichen Ankauf von Teppichen, Schmuck oder Antiquitäten, die über Zeitungsanzeigen beworben werden. Die Polizei rät, Fremden niemals Zugang zu privaten Räumen oder Wertgegenständen zu gewähren und misstrauisch zu sein, wenn sich Besucher plötzlich für andere Dinge als ursprünglich vereinbart interessieren. Verdächtige Situationen sollten sofort unter der Notrufnummer 110 gemeldet werden. #Diebstahl
    Am 15. September 2025 entwendeten unbekannte Täterinnen in Mainz-Gonsenheim Schmuck und Wertgegenstände im Wert von mehreren Hundert Euro mittels Trickdiebstahl. Ein 85-jähriger Mann hatte über eine Zeitungsanzeige, die den Ankauf von Puppen anbot, Kontakt zu einer Frau aufgenommen und einen Termin in seiner Wohnung vereinbart. Die Frau erschien am 15. September 2025 mit ihrer mutmaßlich 12- bis 14-jährigen Tochter. Die Frau zeigte kein Interesse an der Puppe, sondern fragte nach Schmuck und Münzen. Während der Geschädigte ihr im Schlafzimmer Schmuck und Manschettenknöpfe zeigte, blieb die Tochter unbeaufsichtigt im Wohnzimmer. Nach dem Verlassen der beiden Personen stellte der Geschädigte den Diebstahl von zwei Krawattennadeln und einem Paar Manschettenknöpfen im Gesamtwert von mehreren Hundert Euro aus einem Schrank im Wohnzimmer fest. Die Täterin wird wie folgt beschrieben: Alter: 30 bis 40 Jahre; Größe: ca. 165 cm; Haare: dunkelblond bis hellbraun; Haut: eher dunkler Teint; Statur: normale, nicht schlanke, aber auch nicht dicke Statur. Ihre Begleiterin, die Tochter, wird auf 12 bis 14 Jahre geschätzt. Die Polizei warnt vor solchen Betrugsmaschen im Zusammenhang mit dem angeblichen Ankauf von Teppichen, Schmuck oder Antiquitäten, die über Zeitungsanzeigen beworben werden. Die Polizei rät, Fremden niemals Zugang zu privaten Räumen oder Wertgegenständen zu gewähren und misstrauisch zu sein, wenn sich Besucher plötzlich für andere Dinge als ursprünglich vereinbart interessieren. Verdächtige Situationen sollten sofort unter der Notrufnummer 110 gemeldet werden. #Diebstahl
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  • Am 14. September 2025 wurde in Wusterwitz, Hauptstraße, der Diebstahl eines Nissan angezeigt. Der Geschädigte stellte den Verlust seines PKW fest. Das Fahrzeug wurde zur Fahndung ausgeschrieben. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen. #Diebstahl
    Am 14. September 2025 wurde in Wusterwitz, Hauptstraße, der Diebstahl eines Nissan angezeigt. Der Geschädigte stellte den Verlust seines PKW fest. Das Fahrzeug wurde zur Fahndung ausgeschrieben. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen. #Diebstahl
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  • Am 15. September 2025 wurde gegen 14:00 Uhr auf der Rastanlage Bunderneuland an der Autobahn 280 ein 35-jähriger lettischer Staatsangehöriger im Rahmen einer Grenzkontrolle in einem grenzüberschreitenden Fernreisebus kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten zwei Haftbefehle verschiedener Staatsanwaltschaften fest. Der Mann war wegen zweier Verurteilungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von insgesamt 4.650 Euro oder einer Freiheitsstrafe von insgesamt 155 Tagen verurteilt worden. Da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert und verbüßt dort eine Freiheitsstrafe von ca. fünf Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann zudem zweimal zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
    Am 15. September 2025 wurde gegen 14:00 Uhr auf der Rastanlage Bunderneuland an der Autobahn 280 ein 35-jähriger lettischer Staatsangehöriger im Rahmen einer Grenzkontrolle in einem grenzüberschreitenden Fernreisebus kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten zwei Haftbefehle verschiedener Staatsanwaltschaften fest. Der Mann war wegen zweier Verurteilungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von insgesamt 4.650 Euro oder einer Freiheitsstrafe von insgesamt 155 Tagen verurteilt worden. Da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert und verbüßt dort eine Freiheitsstrafe von ca. fünf Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann zudem zweimal zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
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  • Am 16. September 2025 informierten Mitarbeiter eines Lebensmittelmarktes die Polizei über zwei Männer, die kurz zuvor eine große Menge Pfandflaschen eingelöst hatten. Dies war in der vergangenen Woche bereits mehrfach vorgekommen. Die Polizei konnte die beiden 25 und 23 Jahre alten Männer in einem Transporter feststellen. Im Laderaum befand sich eine erhebliche Menge an Getränkekästen. Die Männer führten diverse Bons mit einem mittleren dreistelligen Gesamtwert mit sich. Sie konnten die Herkunft der Getränkekisten nicht nachweisen. Der Kleintransporter wurde beschlagnahmt. Ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei wurde eingeleitet und wird von der Kriminalpolizei bearbeitet.
    Am 16. September 2025 informierten Mitarbeiter eines Lebensmittelmarktes die Polizei über zwei Männer, die kurz zuvor eine große Menge Pfandflaschen eingelöst hatten. Dies war in der vergangenen Woche bereits mehrfach vorgekommen. Die Polizei konnte die beiden 25 und 23 Jahre alten Männer in einem Transporter feststellen. Im Laderaum befand sich eine erhebliche Menge an Getränkekästen. Die Männer führten diverse Bons mit einem mittleren dreistelligen Gesamtwert mit sich. Sie konnten die Herkunft der Getränkekisten nicht nachweisen. Der Kleintransporter wurde beschlagnahmt. Ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei wurde eingeleitet und wird von der Kriminalpolizei bearbeitet.
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  • Am 16. September 2025 laufen die Ermittlungen der Soko Trolley im Fall des Ende August in Bonlanden in einem Koffer aufgefundenen Leichnams weiter. Über 100 Hinweise gingen bislang ein, führten aber noch nicht zur Aufklärung der Todesumstände der 40-jährigen Frau aus Stuttgart. Die Ermittler erhoffen sich durch die Veröffentlichung eines Vergleichsbildes des Koffers weitere Hinweise. Es handelt sich um einen beigefarbenen Rollkoffer der Marke "Juicy Couture" mit den Maßen 70 x 46 x 25 cm. Die Ermittler fragen: Wer kennt einen solchen Koffer? Wem ist zwischen dem 22. Juli und dem 28. August etwas Verdächtiges oder eine Person mit einem solchen Koffer im Wohngebiet am nördlichen Ortsrand von Bonlanden aufgefallen? Zeugen werden gebeten, sich unter Telefon 0711/3990-660 (rund um die Uhr) oder per E-Mail unter esslingen.kd.soko-hinweis@polizei.bwl.de zu melden. Der Fall wird am 17. September 2025 um 20:15 Uhr in der Sendung Aktenzeichen XY...ungelöst im ZDF ausgestrahlt. Eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart für die Aufklärung der Straftat ausgelobt. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt und nicht für Amtsträger. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden.
    Am 16. September 2025 laufen die Ermittlungen der Soko Trolley im Fall des Ende August in Bonlanden in einem Koffer aufgefundenen Leichnams weiter. Über 100 Hinweise gingen bislang ein, führten aber noch nicht zur Aufklärung der Todesumstände der 40-jährigen Frau aus Stuttgart. Die Ermittler erhoffen sich durch die Veröffentlichung eines Vergleichsbildes des Koffers weitere Hinweise. Es handelt sich um einen beigefarbenen Rollkoffer der Marke "Juicy Couture" mit den Maßen 70 x 46 x 25 cm. Die Ermittler fragen: Wer kennt einen solchen Koffer? Wem ist zwischen dem 22. Juli und dem 28. August etwas Verdächtiges oder eine Person mit einem solchen Koffer im Wohngebiet am nördlichen Ortsrand von Bonlanden aufgefallen? Zeugen werden gebeten, sich unter Telefon 0711/3990-660 (rund um die Uhr) oder per E-Mail unter esslingen.kd.soko-hinweis@polizei.bwl.de zu melden. Der Fall wird am 17. September 2025 um 20:15 Uhr in der Sendung Aktenzeichen XY...ungelöst im ZDF ausgestrahlt. Eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart für die Aufklärung der Straftat ausgelobt. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt und nicht für Amtsträger. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden.
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  • Am 15. September 2025 wurde in Hilden eine 86-jährige Frau Opfer eines Telefonbetrugs. Gegen 15:50 Uhr erhielt sie einen Anruf eines angeblichen Arztes, der behauptete, ihr Sohn habe einen Unfall verursacht, bei dem eine Mutter mit Kind ums Leben gekommen sei. Der Sohn sei verletzt und könne nicht telefonieren. Zur Abwendung einer angeblichen Festnahme müsse eine Kaution gezahlt werden. Ein Bote würde diese abholen. Die Seniorin übergab daraufhin einen niedrigen vierstelligen Geldbetrag und Goldschmuck an einen unbekannten Mann. Der Mann wird wie folgt beschrieben: circa 1,70 Meter groß, schlank, lange blonde Haare, ungepflegtes Erscheinungsbild, beige Jacke und Hose, helle Schuhe. Wer am 15. September 2025 im Bereich des Tizianwegs/Raffaelwegs in Hilden verdächtige Beobachtungen gemacht hat oder sonstige Angaben machen kann, wird gebeten, sich unter 02103 898-6410 bei der Polizei Hilden zu melden. Die Polizei weist darauf hin, dass weder Polizei noch Staatsanwaltschaft Kautionszahlungen fordern oder annehmen, um Angehörige vor Haft zu bewahren. Die Polizei fragt niemals am Telefon nach Vermögensverhältnissen oder nimmt Bargeld oder Wertgegenstände in „amtliche Verwahrung“. Bei einem solchen Anruf sollte sofort aufgelegt und die Polizei unter 110 kontaktiert werden. #Betrug #Festnahme #Verkehrsunfall
    Am 15. September 2025 wurde in Hilden eine 86-jährige Frau Opfer eines Telefonbetrugs. Gegen 15:50 Uhr erhielt sie einen Anruf eines angeblichen Arztes, der behauptete, ihr Sohn habe einen Unfall verursacht, bei dem eine Mutter mit Kind ums Leben gekommen sei. Der Sohn sei verletzt und könne nicht telefonieren. Zur Abwendung einer angeblichen Festnahme müsse eine Kaution gezahlt werden. Ein Bote würde diese abholen. Die Seniorin übergab daraufhin einen niedrigen vierstelligen Geldbetrag und Goldschmuck an einen unbekannten Mann. Der Mann wird wie folgt beschrieben: circa 1,70 Meter groß, schlank, lange blonde Haare, ungepflegtes Erscheinungsbild, beige Jacke und Hose, helle Schuhe. Wer am 15. September 2025 im Bereich des Tizianwegs/Raffaelwegs in Hilden verdächtige Beobachtungen gemacht hat oder sonstige Angaben machen kann, wird gebeten, sich unter 02103 898-6410 bei der Polizei Hilden zu melden. Die Polizei weist darauf hin, dass weder Polizei noch Staatsanwaltschaft Kautionszahlungen fordern oder annehmen, um Angehörige vor Haft zu bewahren. Die Polizei fragt niemals am Telefon nach Vermögensverhältnissen oder nimmt Bargeld oder Wertgegenstände in „amtliche Verwahrung“. Bei einem solchen Anruf sollte sofort aufgelegt und die Polizei unter 110 kontaktiert werden. #Betrug #Festnahme #Verkehrsunfall
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  • Zwischen Samstag, 13. September 2025 und Sonntagmittag, 14. September 2025, beschädigte ein unbekannter Verkehrsteilnehmer einen in der Agnesstraße in Nordhorn geparkten Opel Astra. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei Nordhorn unter 05921 3090 zu melden.
    Zwischen Samstag, 13. September 2025 und Sonntagmittag, 14. September 2025, beschädigte ein unbekannter Verkehrsteilnehmer einen in der Agnesstraße in Nordhorn geparkten Opel Astra. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei Nordhorn unter 05921 3090 zu melden.
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  • Am 15. September 2025, zwischen 13:50 Uhr und 14:50 Uhr, wurde auf dem Parkplatz des Paulinenkrankenhauses in Bad Bentheim ein grauer VW Polo an der Beifahrertür durch einen unbekannten Verkehrsteilnehmer beschädigt. Der entstandene Schaden wird auf ca. 1000 Euro geschätzt. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei Bad Bentheim unter der Telefonnummer 05922/7766015 in Verbindung zu setzen.
    Am 15. September 2025, zwischen 13:50 Uhr und 14:50 Uhr, wurde auf dem Parkplatz des Paulinenkrankenhauses in Bad Bentheim ein grauer VW Polo an der Beifahrertür durch einen unbekannten Verkehrsteilnehmer beschädigt. Der entstandene Schaden wird auf ca. 1000 Euro geschätzt. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei Bad Bentheim unter der Telefonnummer 05922/7766015 in Verbindung zu setzen.
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  • Am 16. September 2025 wurden auf richterliche Anordnung Durchsuchungen bei acht Beschuldigten im Alter zwischen 32 und 57 Jahren an verschiedenen Orten in Niedersachsen (Region Hannover, Stadt und Landkreis Hildesheim), Baden-Württemberg (Landkreis Pforzheim) und Nordrhein-Westfalen (Landkreis Lippe) durchgeführt. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, aufgrund einer mutmaßlich rechtsradikalen Gesinnung eine bewaffnete Gruppe (§ 128 StGB) gebildet und sich darin betätigt zu haben. Gegen vier Beschuldigte besteht zusätzlich der Verdacht des unerlaubten Besitzes von Kriegswaffen und anderen vollautomatischen Schusswaffen; bereits Ende April 2025 wurde bei einem der Beschuldigten im Rahmen von Maßnahmen des LKA Niedersachsen zur Gefahrenabwehr eine Pistole samt Munition sichergestellt. Die Durchsuchungen an 13 Objekten zielen auf die Auffindung und Sicherstellung weiterer Waffen sowie die Aufklärung der Aktivitäten der Gruppierung, ihres möglichen Fortbestands und möglicher geplanter Aktionen. Die Durchsuchungen, an denen auch Spezialkräfte verschiedener Polizeien beteiligt sind, dauern an; zu Ergebnissen können derzeit keine weiteren Informationen mitgeteilt werden.
    Am 16. September 2025 wurden auf richterliche Anordnung Durchsuchungen bei acht Beschuldigten im Alter zwischen 32 und 57 Jahren an verschiedenen Orten in Niedersachsen (Region Hannover, Stadt und Landkreis Hildesheim), Baden-Württemberg (Landkreis Pforzheim) und Nordrhein-Westfalen (Landkreis Lippe) durchgeführt. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, aufgrund einer mutmaßlich rechtsradikalen Gesinnung eine bewaffnete Gruppe (§ 128 StGB) gebildet und sich darin betätigt zu haben. Gegen vier Beschuldigte besteht zusätzlich der Verdacht des unerlaubten Besitzes von Kriegswaffen und anderen vollautomatischen Schusswaffen; bereits Ende April 2025 wurde bei einem der Beschuldigten im Rahmen von Maßnahmen des LKA Niedersachsen zur Gefahrenabwehr eine Pistole samt Munition sichergestellt. Die Durchsuchungen an 13 Objekten zielen auf die Auffindung und Sicherstellung weiterer Waffen sowie die Aufklärung der Aktivitäten der Gruppierung, ihres möglichen Fortbestands und möglicher geplanter Aktionen. Die Durchsuchungen, an denen auch Spezialkräfte verschiedener Polizeien beteiligt sind, dauern an; zu Ergebnissen können derzeit keine weiteren Informationen mitgeteilt werden.
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  • Am 16. September 2025 um 08:30 Uhr stellten Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Selb in einem Regionalzug aus Tschechien auf der Strecke Cheb-Marktredwitz circa sechs Gramm Crystal Meth sicher. Eine Reisende, die angab, nur kurz in Tschechien gewesen zu sein und am Vortag Drogen konsumiert zu haben, versuchte die Droge, in einem Kondom versteckt, in ihrem BH und später in einer Daunenjacke, nach Deutschland einzuschmuggeln. Bei einer Durchsuchung wurde neben dem Kondom mit ca. 5,87 Gramm Crystal Meth auch eine gebrauchte Spritze im BH der Reisenden gefunden. Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Verbindung mit Bannbruch eingeleitet. Eine ärztliche Untersuchung auf weitere im Körper verborgene Drogen verlief negativ. Das unerlaubte Einführen von Betäubungsmitteln ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafen von mehreren Monaten bis zu 15 Jahren geahndet werden. Die weiteren Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Hof.
    Am 16. September 2025 um 08:30 Uhr stellten Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Selb in einem Regionalzug aus Tschechien auf der Strecke Cheb-Marktredwitz circa sechs Gramm Crystal Meth sicher. Eine Reisende, die angab, nur kurz in Tschechien gewesen zu sein und am Vortag Drogen konsumiert zu haben, versuchte die Droge, in einem Kondom versteckt, in ihrem BH und später in einer Daunenjacke, nach Deutschland einzuschmuggeln. Bei einer Durchsuchung wurde neben dem Kondom mit ca. 5,87 Gramm Crystal Meth auch eine gebrauchte Spritze im BH der Reisenden gefunden. Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Verbindung mit Bannbruch eingeleitet. Eine ärztliche Untersuchung auf weitere im Körper verborgene Drogen verlief negativ. Das unerlaubte Einführen von Betäubungsmitteln ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafen von mehreren Monaten bis zu 15 Jahren geahndet werden. Die weiteren Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Hof.
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