• Former Syrian ruler Assad sentenced to death
    Judge Fakhr al-Din al-Aryan convicted him of premeditated murder, intentional killing of more than one person, intentional killing of children under 15, torture, torture leading to death and repeated deprivation of liberty. The court also sentenced six former military and security officials to death in absentia, including Assad's brother Maher, former defence minister Fahd al-Freij and Louay al-Ali, who headed military intelligence in Daraa province in 2011. Former security official Atif Najib, the only one present in court, was also sentenced to death for crimes against humanity committed as head of political security in Daraa, where the 2011 uprising began. Najib, a cousin of Assad arrested in January 2025, denied the charges and showed no remorse. More than half a million people were killed and tens of thousands disappeared during the conflict.
    Judge Fakhr al-Din al-Aryan convicted him of premeditated murder, intentional killing of more than one person, intentional killing of children under 15, torture, torture leading to death and repeated deprivation of liberty. The court also sentenced six former military and security officials to death in absentia, including Assad's brother Maher, former defence minister Fahd al-Freij and Louay al-Ali, who headed military intelligence in Daraa province in 2011. Former security official Atif Najib, the only one present in court, was also sentenced to death for crimes against humanity committed as head of political security in Daraa, where the 2011 uprising began. Najib, a cousin of Assad arrested in January 2025, denied the charges and showed no remorse. More than half a million people were killed and tens of thousands disappeared during the conflict.
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  • Explosionen nahe Macron-Hotel
    Am 07.07.2026 gegen 22:00 Uhr ereigneten sich in Damaskus zwei Explosionen in der Nähe des Hotels, in dem der französische Präsident Emmanuel Macron untergebracht war. Zunächst war eine Explosion zu hören, wenige Sekunden später folgte eine stärkere Detonation. Rettungskräfte und Krankenwagen fuhren zum Ort des Geschehens, Sicherheitskräfte sperrten das Gebiet ab. Offizielle Angaben zu Ursache, Schäden oder Opfern liegen nicht vor. Macron befand sich zum Zeitpunkt der Explosionen im Präsidentenpalast und ist unverletzt. #Sprengstoff #Macron #FXPromi
    Am 07.07.2026 gegen 22:00 Uhr ereigneten sich in Damaskus zwei Explosionen in der Nähe des Hotels, in dem der französische Präsident Emmanuel Macron untergebracht war. Zunächst war eine Explosion zu hören, wenige Sekunden später folgte eine stärkere Detonation. Rettungskräfte und Krankenwagen fuhren zum Ort des Geschehens, Sicherheitskräfte sperrten das Gebiet ab. Offizielle Angaben zu Ursache, Schäden oder Opfern liegen nicht vor. Macron befand sich zum Zeitpunkt der Explosionen im Präsidentenpalast und ist unverletzt. #Sprengstoff #Macron #FXPromi
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  • Zwei italienische Helferinnen vermisst
    Am 31.07.2014 verschwanden die beiden Italienerinnen Greta Ramelli und Vanessa Marzullo im syrischen Aleppo spurlos. Sie waren dort für ihr Hilfsprojekt Horryaty im Einsatz. Am 17.12.2014 tauchte ein Video auf YouTube auf, das die beiden in Gefangenschaft zeigt. Sie appellieren an die italienische Regierung und Unterhändler, sie vor Weihnachten zu befreien. Die Echtheit des Videos wird vom italienischen Außenministerium nicht bestätigt, gilt aber als wahrscheinlich. Die Geiselnehmer sind unbekannt, möglicherweise die Al-Nusra-Front oder die Freie Syrische Armee. Die italienische Regierung verhandelt hinter den Kulissen und bittet die Medien um Zurückhaltung. #Vermisst
    Am 31.07.2014 verschwanden die beiden Italienerinnen Greta Ramelli und Vanessa Marzullo im syrischen Aleppo spurlos. Sie waren dort für ihr Hilfsprojekt Horryaty im Einsatz. Am 17.12.2014 tauchte ein Video auf YouTube auf, das die beiden in Gefangenschaft zeigt. Sie appellieren an die italienische Regierung und Unterhändler, sie vor Weihnachten zu befreien. Die Echtheit des Videos wird vom italienischen Außenministerium nicht bestätigt, gilt aber als wahrscheinlich. Die Geiselnehmer sind unbekannt, möglicherweise die Al-Nusra-Front oder die Freie Syrische Armee. Die italienische Regierung verhandelt hinter den Kulissen und bittet die Medien um Zurückhaltung. #Vermisst
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  • Ex-IS-Geisel berichtet von Guantánamo-ähnlichem Lager
    Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hat nach Angaben einer ihrer ehemaligen Geiseln ein Guantánamo-ähnliches Gefangenenlager eingerichtet. Der spanische Journalist Javier Espinosa von der Zeitung „El Mundo“ berichtet, er sei mit mehr als 20 weiteren Geiseln – Journalisten und humanitären Helfern aus Europa, den USA und Lateinamerika – in einem Haus nördlich der syrischen Großstadt Aleppo festgehalten worden. Die Geiselnehmer hätten dort das Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba nachbilden wollen. Drei besonders brutale Wachen hätten wiederholt Exekutionen vorgetäuscht. Manchmal seien Geiseln gezwungen worden, ein Video von der Tötung eines russischen Ingenieurs anzuschauen. Espinosa war am 16. September 2013 entführt und am 29. März 2014 freigelassen worden. Von den insgesamt 23 Gefangenen aus Espinosas Gruppe wurden 15 freigelassen, sechs vom IS hingerichtet und eine bei einem US-Bombenangriff getötet. Das Schicksal des britischen Fotografen John Cantlie ist ungewiss. #Geiselnahme
    Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hat nach Angaben einer ihrer ehemaligen Geiseln ein Guantánamo-ähnliches Gefangenenlager eingerichtet. Der spanische Journalist Javier Espinosa von der Zeitung „El Mundo“ berichtet, er sei mit mehr als 20 weiteren Geiseln – Journalisten und humanitären Helfern aus Europa, den USA und Lateinamerika – in einem Haus nördlich der syrischen Großstadt Aleppo festgehalten worden. Die Geiselnehmer hätten dort das Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba nachbilden wollen. Drei besonders brutale Wachen hätten wiederholt Exekutionen vorgetäuscht. Manchmal seien Geiseln gezwungen worden, ein Video von der Tötung eines russischen Ingenieurs anzuschauen. Espinosa war am 16. September 2013 entführt und am 29. März 2014 freigelassen worden. Von den insgesamt 23 Gefangenen aus Espinosas Gruppe wurden 15 freigelassen, sechs vom IS hingerichtet und eine bei einem US-Bombenangriff getötet. Das Schicksal des britischen Fotografen John Cantlie ist ungewiss. #Geiselnahme
    Belohnung: 1.000,00 €? | Chat 0 Geteilt
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  • Syrien: IS entführt 283 Christen, 19 freigelassen
    Am 23.02.2015 entführte die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) bei einem Überraschungsangriff auf mehrere Dörfer am Chabur-Fluss im Nordwesten von al-Hasaka insgesamt 283 Christen. 19 Geiseln aus dem Dorf Tal Goran wurden am 02.03.2015 freigelassen. Die Freilassung erfolgte nach einem angeblichen Gerichtsbeschluss der IS-Religionspolizei. Die Freigelassenen sind überwiegend ältere oder kranke Menschen und befinden sich in einem den Umständen entsprechend guten Zustand. Weitere 264 Christen, darunter viele Frauen und Kinder, befinden sich weiterhin in IS-Gefangenschaft. Drei vermisste Soldaten der christlichen Bürgerwehr Chabur Watch wurden tot aufgefunden, ihnen fehlen Köpfe und Hände. Die IS-Milizen hatten die Leichen auf einer Straße zu einer IS-Hochburg abgelegt. #Entführung
    Am 23.02.2015 entführte die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) bei einem Überraschungsangriff auf mehrere Dörfer am Chabur-Fluss im Nordwesten von al-Hasaka insgesamt 283 Christen. 19 Geiseln aus dem Dorf Tal Goran wurden am 02.03.2015 freigelassen. Die Freilassung erfolgte nach einem angeblichen Gerichtsbeschluss der IS-Religionspolizei. Die Freigelassenen sind überwiegend ältere oder kranke Menschen und befinden sich in einem den Umständen entsprechend guten Zustand. Weitere 264 Christen, darunter viele Frauen und Kinder, befinden sich weiterhin in IS-Gefangenschaft. Drei vermisste Soldaten der christlichen Bürgerwehr Chabur Watch wurden tot aufgefunden, ihnen fehlen Köpfe und Hände. Die IS-Milizen hatten die Leichen auf einer Straße zu einer IS-Hochburg abgelegt. #Entführung
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  • Entführung zweier Bischöfe
    Am 22.04.2013 gegen 15:45 Uhr wurden der syrisch-orthodoxe Erzbischof Mar Gregorios Yohanna Ibrahim und der griechisch-orthodoxe Bischof Paul Yazidschi auf der Straße von Aleppo zur türkischen Grenze entführt. Acht bewaffnete Männer stoppten das Fahrzeug der Geistlichen, erschossen den Fahrer und ließen den Assistenten Fuad Eliya frei. Die Täter stammen vermutlich aus dem Kaukasus und gehören einer radikalen Islamistengruppe an. Bislang gibt es keine Lösegeldforderungen oder Lebenszeichen. #Entführung
    Am 22.04.2013 gegen 15:45 Uhr wurden der syrisch-orthodoxe Erzbischof Mar Gregorios Yohanna Ibrahim und der griechisch-orthodoxe Bischof Paul Yazidschi auf der Straße von Aleppo zur türkischen Grenze entführt. Acht bewaffnete Männer stoppten das Fahrzeug der Geistlichen, erschossen den Fahrer und ließen den Assistenten Fuad Eliya frei. Die Täter stammen vermutlich aus dem Kaukasus und gehören einer radikalen Islamistengruppe an. Bislang gibt es keine Lösegeldforderungen oder Lebenszeichen. #Entführung
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  • Lebenslange Haft für Kriegsverbrecher
    In Berlin wurde am 23.03.2014 ein 55-jähriger syrischer Staatsangehöriger, Moafak D., vom 2. Strafsenat des Kammergerichts wegen eines besonders schweren Kriegsverbrechens in Tateinheit mit Mord in vier Fällen und versuchten Mordes in zwei Fällen in weiterer Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Der Angeklagte feuerte in Damaskus/Syrien aus einer Panzerabwehrwaffe eine Granate in eine Menschenmenge im Stadtviertel Al Yarmouk, einem ehemaligen palästinensischen Flüchtlingslager, das zu diesem Zeitpunkt von regimetreuen Milizen kontrolliert wurde. Vier Menschen starben, zwei weitere wurden schwer verletzt. Bis zu seiner Inhaftierung lebte der Angeklagte als anerkannter Flüchtling in Berlin. Er soll damals im Auftrag einer palästinensischen Gruppierung, vermutlich der „Free Palestine Movement“ (FPM), einen Kontrollpunkt befehligt und die Verteilung von Lebensmittelpaketen durch das „Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten“ (UNRWA) beaufsichtigt haben. Der Angriff auf die wartende Zivilbevölkerung, bestehend hauptsächlich aus Frauen und Kindern, erfolgte unvermittelt. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte aus Vergeltung handelte, da sein 25-jähriger Neffe zwei Tage zuvor durch Regimegegner getötet worden war. Dies wurde als besonders niedriger Beweggrund im Sinne des § 211 Abs. 2 Variante 4 StGB (Mord) gewertet. Die Verwendung der Panzerabwehrwaffe, ein gemeingefährliches Mittel im Sinne des § 211 Abs. 2 Variante 7 StGB, stellte einen Angriff mit militärischen Mitteln gegen die Zivilbevölkerung im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) dar; ein besonders schweres Kriegsverbrechen. Die besondere Schwere der Schuld (§ 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB) wurde aufgrund der Anzahl der Todesopfer und der Ausnutzung der katastrophalen humanitären Lage begründet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit Revision angefochten werden. Der Angeklagte verbleibt in Untersuchungshaft. #Mord #Koerperverletzung
    In Berlin wurde am 23.03.2014 ein 55-jähriger syrischer Staatsangehöriger, Moafak D., vom 2. Strafsenat des Kammergerichts wegen eines besonders schweren Kriegsverbrechens in Tateinheit mit Mord in vier Fällen und versuchten Mordes in zwei Fällen in weiterer Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Der Angeklagte feuerte in Damaskus/Syrien aus einer Panzerabwehrwaffe eine Granate in eine Menschenmenge im Stadtviertel Al Yarmouk, einem ehemaligen palästinensischen Flüchtlingslager, das zu diesem Zeitpunkt von regimetreuen Milizen kontrolliert wurde. Vier Menschen starben, zwei weitere wurden schwer verletzt. Bis zu seiner Inhaftierung lebte der Angeklagte als anerkannter Flüchtling in Berlin. Er soll damals im Auftrag einer palästinensischen Gruppierung, vermutlich der „Free Palestine Movement“ (FPM), einen Kontrollpunkt befehligt und die Verteilung von Lebensmittelpaketen durch das „Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten“ (UNRWA) beaufsichtigt haben. Der Angriff auf die wartende Zivilbevölkerung, bestehend hauptsächlich aus Frauen und Kindern, erfolgte unvermittelt. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte aus Vergeltung handelte, da sein 25-jähriger Neffe zwei Tage zuvor durch Regimegegner getötet worden war. Dies wurde als besonders niedriger Beweggrund im Sinne des § 211 Abs. 2 Variante 4 StGB (Mord) gewertet. Die Verwendung der Panzerabwehrwaffe, ein gemeingefährliches Mittel im Sinne des § 211 Abs. 2 Variante 7 StGB, stellte einen Angriff mit militärischen Mitteln gegen die Zivilbevölkerung im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) dar; ein besonders schweres Kriegsverbrechen. Die besondere Schwere der Schuld (§ 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB) wurde aufgrund der Anzahl der Todesopfer und der Ausnutzung der katastrophalen humanitären Lage begründet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit Revision angefochten werden. Der Angeklagte verbleibt in Untersuchungshaft. #Mord #Koerperverletzung
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